- Schlüsselmitarbeiter
- Ein hochqualifizierter Mitarbeiter mit Zugang zu sensiblen Unternehmens- oder Kundendaten, dessen Expertise kritisch für Geschäftserfolg ist.
- Firmeneigene Informationen
- Alle vertraulichen Daten, Software, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten und Arbeitsverfahren, die dem Unternehmen gehören.
- Vertraulichkeitsklausel
- Vertragliche Vereinbarung, dass der Mitarbeiter geschäftliche Geheimnisse nicht an Dritte offenlegen darf.
- Nichtoffenlegung
- Rechtliche Verpflichtung, vertrauliche Informationen während und nach dem Beschäftigungsverhältnis geheim zu halten.
- Unternehmenseigentum
- Alle materiellen und immateriellen Güter (Dokumente, Daten, Software), die dem Arbeitgeber gehören und bei Beendigung zurückzugeben sind.
- Kündigungsfrist
- Die Anzahl der Tage, die vorher mitgeteilt werden müssen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (hier flexibel festgelegt).
- Geschäftsgeheimnis
- Vertrauliche Informationen (Entwicklungen, Entwürfe, Erfindungen), die dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen.
- Abfindung statt Kündigungsmitteilung
- Möglichkeit des Arbeitgebers, den Mitarbeiter sofort freizustellen und Gehalt für die Kündigungsfrist auszuzahlen.
- Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Offizielle Beendigung der Anstellung, bei der alle Vermögenswerte zurückzugeben und ausstehende Forderungen zu begleichen sind.
- Urheberrechtlich geschützte Werke
- Schöpferische Arbeiten (Programme, Dokumentationen, Designs), die automatisch dem Unternehmen gehören.
- Wettbewerbsverbot
- Klausel, die dem Mitarbeiter verbietet, während der Beschäftigung für konkurrierende Unternehmen zu arbeiten.