- Geschäftsgeheimnis
- Vertrauliche Informationen oder Materialien (Code, Daten, Verfahren), die kommerziell wertvoll sind und nicht öffentlich bekannt sein sollten.
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Rechtliche Pflicht des Mitarbeiters, Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens nicht an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen.
- Urheberrecht
- Automatischer Schutz für kreative Werke wie Computerprogramme, Dokumentationen und Designs; Bestimmung, wem diese Werke gehören.
- Arbeiten, welche angemietet wurden (Work Made for Hire)
- Urheberrechtlich geschützte Werke, die ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Arbeit erstellt; das Unternehmen ist automatisch der Urheber.
- Entwicklung
- Erfindung, Entdeckung, Verbesserung, Innovation oder Idee, die ein Mitarbeiter während seiner Beschäftigung entwirft oder konstruiert.
- Abtretung
- Rechtshandlung, durch die der Mitarbeiter alle seine Rechte an Erfindungen und Werken vollständig auf das Unternehmen überträgt.
- Konkurrenzverbot
- Vertragliche Vereinbarung, dass der Mitarbeiter nach Beendigung nicht für konkurrierende Unternehmen arbeitet (kann optional hinzugefügt werden).
- Patentrecht
- Schutzrecht für technische Erfindungen; der Vertrag regelt, wem Patentanmeldungen und erteilte Patente gehören.
- Quellcode
- Menschenlesbarer Programmcode, aus dem ein Computerprogramm besteht; oft ein besonders geschütztes Geschäftsgeheimnis.
- Materialienmeldung
- Pflicht des Mitarbeiters, alle Geräte, Dateien, Dokumente und Software des Unternehmens zurückzugeben, wenn die Beschäftigung endet.