- Abtretung
- Die rechtliche Übertragung von Rechten und Eigentum an einem Vermögensgegenstand (hier: Software) von einer Partei auf eine andere Partei.
- Urheberrecht
- Das ausschließliche Recht des Schöpfers oder Eigentümers, ein Werk (Softwarecode, Dokumentation) zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verändern und zu verbreiten.
- Geistiges Eigentum (IP)
- Rechte an immateriellen Werken wie Software, Patenten, Markenzeichen und Handelsnamen, die gesetzlich geschützt sind.
- Endbenutzer-Lizenz
- Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Endbenutzer, die die Nutzungsbedingungen und Einschränkungen für die Software festlegt.
- Shareware
- Software, die kostenlos verbreitet wird, meist mit der Möglichkeit, sie später zu erwerben oder eine erweiterte Version zu lizenzieren.
- Lizenznehmer
- Eine natürliche oder juristische Person, die vom Eigentümer das Recht erhält, Software unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.
- Markenzeichen / Trademark
- Ein geschützter Name, Logo oder Symbol, das ein Unternehmen oder Produkt kennzeichnet und dessen exklusive Nutzung regelt.
- Dokumentation
- Alle schriftlichen, visuellen oder digitalen Materialien, die die Funktionalität, Installation und Nutzung einer Software erklären.
- Modul / Komponente
- Ein unabhängiger oder halbunabhängiger Teil einer Software, der eine spezifische Funktionalität erfüllt.
- Derivative Werke
- Werke, die auf Basis einer bestehenden Software erstellt werden, z. B. modifizierte oder erweiterte Versionen.