- Zedent
- Die Person, die ihre Rechte an Arbeiten an das Unternehmen abtritt; üblicherweise der neue Mitarbeiter oder der Auftragnehmer.
- Zessionar
- Die Person oder das Unternehmen, das die Rechte erwirbt; üblicherweise der Arbeitgeber oder das beauftragende Unternehmen.
- Urheberrechte
- Schutzrechte für kreative Werke wie Software, Texte, Designs und Dokumentationen, die automatisch entstehen.
- Patente
- Schutzrechte für technische Erfindungen, die Neuheit und erfinderische Tätigkeit aufweisen und eine Anmeldung erfordern.
- Geschäftsgeheimnisse
- Vertrauliche Informationen wie Formeln, Verfahren, Listen oder Geschäftsstrategien, die wirtschaftlichen Wert haben.
- Geistige Eigentumsrechte
- Oberbegriff für Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und andere Schutzrechte an immateriellen Gütern.
- Quellcode
- Der in einer Programmiersprache geschriebene, lesbare Text eines Computerprogramms, der die Grundlage der Software bildet.
- Objektcode
- Die vom Computer ausführbare, üblicherweise unlesbare Form eines Computerprogramms, die aus dem Quellcode übersetzt wird.
- Abtretung
- Die rechtliche Übertragung von Rechten und Ansprüchen von einer Person (Zedent) auf eine andere (Zessionar).
- Rechtsnachfolger
- Personen oder Unternehmen, die die Rechte des ursprünglichen Zessionars nach dessen Veränderungen (z. B. Fusion, Übernahme) fortsetzen.