- Beschaffung
- Der komplette Prozess von der Ermittlung, Beschaffung, Bestellung, Warenempfang bis zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen von externen Lieferanten.
- Bestellformular (PO)
- Ein von einem Käufer ausgegebenes Dokument, das einen spezifischen Kauf von einem benannten Lieferanten zu einem vereinbarten Preis und einer vereinbarten Menge formal genehmigt.
- Wareneingansbestätigung (GRN)
- Ein Dokument, das bestätigt, dass eine Lieferung empfangen wurde, und dokumentiert tatsächliche Mengen und Zustand gegenüber dem Bestellformular.
- Beschaffungsrichtlinie
- Ein organisationsweites Governance-Dokument, das die Regeln, Genehmigungsschwellen und ethischen Standards regelt, die alle Einkaufsaktivitäten leiten.
- Beschaffungsplan
- Ein projektspezifisches Dokument, das die Beschaffungsstrategie, den Zeitplan, die Bewertungskriterien und das Budget für eine definierte Kaufinitiative darstellt.
- Liefervereinbarung
- Ein Vertrag zwischen einem Käufer und Lieferanten, der Preis, Menge, Lieferbedingungen und Abhilfemaßnahmen für eine laufende Lieferbeziehung regelt.
- Incoterms
- Standardisierte internationale Handelsbedingungen (veröffentlicht von der ICC), die definieren, welche Partei Kosten und Risiko in jeder Phase einer Sendung trägt.
- Nicht konforme Waren
- Waren, die nicht der Spezifikation, dem Qualitätsstandard oder der im Bestellformular oder in der Liefervereinbarung angegebenen Menge entsprechen.
- Annahme
- Die formale Bestätigung des Käufers, dass gelieferte Waren die vereinbarte Spezifikation erfüllen, wodurch die Zahlungsverpflichtung ausgelöst wird.
- Ablehnung
- Die formale Weigerung des Käufers, gelieferte Waren zu akzeptieren, weil sie nicht der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
- Lieferzeit
- Die verstrichene Zeit zwischen Bestellaufgabe und Warenempfang, die bei der Beschaffungsplanung zur Festlegung von Bestellplänen verwendet wird.
- Drei-Wege-Abgleich
- Eine Kreditorenkontrolle, die überprüft, ob das Bestellformular, die Wareneingansbestätigung und die Lieferantenrechnung vor der Zahlungsfreigabe übereinstimmen.