- Gläubiger
- Die Seite, der Geld geschuldet wird.
- Schuldner
- Die Seite, die Geld dem Gläubiger schuldet.
- Verzug
- Nichteinhaltung einer Zahlungsverpflichtung zum vereinbarten Termin oder unter vereinbarten Bedingungen.
- Beschleunigungsklausel
- Eine Vertragsbestimmung, die das gesamte ausstehende Guthaben sofort fällig macht, wenn eine planmäßige Zahlung verpasst wird.
- Rate
- Eine von mehreren Teilzahlungen, die in regelmäßigen Abständen geleistet werden, bis eine Schuld vollständig getilgt ist.
- Zahlungsstoppauftrag
- Eine Bankweisung, die die Zahlung eines bestimmten bereits ausgestellten Schecks ablehnt.
- Garantiegeber
- Ein Dritter, der sich verpflichtet zu zahlen, wenn der primäre Schuldner ausfällt.
- NSF (nicht ausreichende Deckung)
- Die Weigerung einer Bank, einen Scheck zu ehren, weil das Konto, auf das er gezogen ist, unzureichende Deckung hat.
- Treuhand
- Geld, das von einer neutralen dritten Seite gehalten wird, bis bestimmte Transaktionsbedingungen erfüllt sind.
- Autorisierte Zahlung
- Eine fortlaufende Bankweisung, die einem Gläubiger ermöglicht, vereinbarte Beträge von einem Schuldnerkonto an festgelegten Terminen abzubuchen.
- Schuldschein
- Ein schriftliches, unterzeichnetes Versprechen einer Partei, einen bestimmten Betrag an eine andere Partei zu einem definierten Termin oder auf Anforderung zu zahlen.
- Vergleichsangebot
- Ein Vorschlag zur Beilegung einer strittigen oder ausstehenden Schuld für weniger als den vollen geschuldeten Betrag im Austausch für vollständige endgültige Entlastung.