- Zwischenbetriebliche Servicevereinbarung
- Ein Vertrag zwischen zwei rechtlich unabhängigen Unternehmen, der gegenseitige oder einseitige Dienstleistungen, deren Umfang, Kosten und Bedingungen regelt.
- Dienstverhältnis als unabhängiger Auftragnehmer
- Rechtliche Status, bei dem die Parteien nicht als Arbeitgeber-Arbeitnehmer, sondern als freie, unabhängige Geschäftspartner tätig sind.
- Geistige Eigentumsrechte (IP)
- Alle Rechte an Ideen, Erfindungen, Designs, Copyrights, Patenten und Betriebsgeheimnissen, die während der Zusammenarbeit entstehen oder genutzt werden.
- Tochtergesellschaft (Subsidiary)
- Ein Unternehmen, das direkt oder indirekt von einer anderen Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Regelung steht.
- Zugehöriges Personal
- Alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und andere Personen, die mit der Ausführung der Vereinbarung befasst sind.
- Material
- Alle Dokumente, Daten, Informationen und Unterlagen, die eine Partei der anderen zur Ausführung der Services übergibt (z. B. Spezifikationen, Geschäftsdaten, Pläne).
- Anhang (Schedule)
- Ein beigefügtes Dokument zu einer Vereinbarung, das Details wie Leistungsbeschreibung (Anhang A, B) oder Zahlungspläne (Anhang C, D) enthält.
- Untervertrag (Subcontracting)
- Die teilweise oder vollständige Vergabe von Aufgaben an einen dritten Dienstnehmer, die vorherige schriftliche Zustimmung voraussetzt.
- Zahlungsplan
- Ein detailliertes Dokument, das Gebührenstruktur, Fälligkeitstermine und Bedingungen für die Bezahlung von Services regelt.
- Zufriedenstellende Erbringung
- Eine Leistung, die die vereinbarten Standards erfüllt und von der empfangenden Partei als angemessen und vollständig akzeptiert wird.
- Vertrauliche Information
- Jede nicht-öffentliche Information, die eine Partei der anderen mitteilt und deren Weitergabe zu vermeiden ist.