- Vermögenswerte
- Materielle (Maschinen, Gebäude) und immaterielle (Markenrechte, Kundenlisten) Werte, die vom Verkäufer zum Käufer übergehen.
- Asset Purchase
- Kauf einzelner Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche, nicht aber der juristische Person selbst.
- Abschluss
- Der verbindliche Zeitpunkt, an dem der Vertrag erfüllt wird und Vermögenswerte zum Käufer übergehen.
- Vorzugsaktien
- Aktien mit besonderen Rechten und Vorzügen vor Stammaktien (z. B. bevorzugte Dividende).
- Schuldübernahme
- Vereinbarung, wonach der Käufer bestimmte Verbindlichkeiten des Verkäufers übernimmt.
- Betriebsvertrag
- Zusatzvereinbarung, die die laufenden Leistungen des Verkäufers nach der Übernahme regelt (z. B. Übergangshilfe).
- Registrierungsrechte
- Recht des Käufers, vom Verkäufer die Registrierung von Wertpapieren zu verlangen.
- Stimmbindungsvereinbarung
- Zusatzvertrag, der regelt, wie Aktien bei Abstimmungen ausgeübt werden dürfen.
- Handelsabkommen
- Dachvertrag, der Technologielizenz, Vertrieb, Service und Marketing nach der Übernahme regelt.
- Fairness-Anhörung
- Anhörung bei der zuständigen Behörde, um zu prüfen, ob die Aktienausgabe fair und gerecht ist.