- Aussteller
- Die Partei, die das Darlehen schuldet — üblicherweise das Unternehmen oder die Person, die Geld aufgenommen hat.
- Zahlungsempfänger
- Die Partei, die das Darlehen vergibt und Zahlungen erhält — der Gläubiger.
- Fälligkeitsklausel
- Klausel, die dem Gläubiger das Recht gibt, das gesamte Darlehen sofort für fällig zu erklären, wenn Zahlungen in Verzug sind.
- Verzugszinsen
- Strafzinsen, die auf verspätete Zahlungen berechnet werden — ein täglicher Prozentsatz.
- Ratenzahlung
- Teilzahlung eines Darlehens in vereinbarten Beträgen an festgelegten Terminen.
- Gesamtschuldnerisch haftend
- Rechtliche Verpflichtung, bei der jeder Schuldner für den gesamten Betrag haftbar ist.
- Säumnisgebühren
- Gebühren, die für jeden Tag oder jede Periode anfallen, in dem eine fällige Zahlung nicht geleistet wird.
- Anwaltsgebühren
- Kosten für Rechtsbeistand, die im Streitfall vom Schuldner zu tragen sind.
- Inkassogebühren
- Gebühren für den Einsatz eines Inkassobüros oder einer Inkassoabteilung, falls Zahlungen ausstehen.
- Bundesland/Staat
- Rechtsgebiet, in dem das Unternehmen registriert oder ansässig ist — relevant für anwendbares Recht.
- Darlehensschuld
- Der Gesamtbetrag, den der Aussteller dem Zahlungsempfänger schuldet.
- Wesentlicher Bestandteil
- Rechtliche Formulierung, die unterstreicht, dass die Einhaltung von Zahlungsterminen kritisch ist.