- Darlehensgeber
- Die Person oder das Unternehmen, die den Geldbetrag vergibt und die Rückzahlung mit Zinsen fordert.
- Darlehensnehmer
- Die Person oder das Unternehmen, die den Geldbetrag erhält und sich verpflichtet, diesen mit Zinsen zurückzuzahlen.
- Schuldschein
- Ein schriftliches Dokument, mit dem sich eine Person schriftlich zur Rückzahlung eines Darlehens verpflichtet.
- Zinssatz
- Der Prozentsatz des Darlehenbetrags, den der Darlehensnehmer pro Jahr zusätzlich zur Rückzahlung zahlt.
- Säumniszuschlag
- Eine zusätzliche Gebühr oder Strafzins, die fällig wird, wenn der Darlehensnehmer die Zahlung verzögert.
- Verzug
- Der Zustand, in dem eine fällige Zahlungsverpflichtung nicht zum vereinbarten Termin erfüllt worden ist.
- Sicherheitsrecht
- Ein Recht des Darlehensgebers, auf bestimmte Vermögenswerte des Darlehensnehmers zuzugreifen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Konkurs
- Ein Verfahren, in dem die Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens oder einer Person zur Begleichung von Schulden verwertet werden.
- Indossant
- Eine Person, die einen Wechsel oder eine Urkunde durch Unterschrift auf der Rückseite an eine andere Person überträgt.
- Gesamtschuldner
- Ein Schuldner, der für die gesamte Schuld verantwortlich ist und nicht nur für seinen Anteil haftet.
- Vorzeitige Rückzahlung
- Die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise vor dem vereinbarten Fälligkeitsdatum ohne Gebühren zu bezahlen.