- Schlichter
- Unabhängige, neutrale Person, die beiden Parteien bei der Einigung auf eine Lösung hilft, ohne eine verbindliche Entscheidung zu erzwingen.
- Schlichtung
- Außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein Schlichter beide Parteien unterstützt, eine Einigung zu erreichen.
- Schlichtungsgebühren
- Kosten für die Tätigkeiten des Schlichters, einschließlich Vorbereitung, Sitzungen und Nachbereitung.
- Außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)
- Alternative Dispute Resolution — Methoden zur Lösung von Konflikten ohne Gerichtsverfahren (Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren).
- Verbindlichkeit der Schlichtung
- Grad der Verbindlichkeit des Schlichtungsergebnisses — kann unverbindlich (beratend) oder verbindlich sein.
- Verwalter der Schlichtung
- Organisation oder Institution (z. B. Kammer, Verband), die das Schlichtungsverfahren verwaltet und überwacht.
- Nebenausgaben
- Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Raummiete für Schlichtungssitzungen, Versand und Telefongebühren.
- Teilnehmerstunde
- Gebührenmodell, bei dem die Schlichtungsgebühr pro angefangene Stunde und pro teilnehmende Person berechnet wird.
- Vorkasse
- Zahlung der Schlichtungsgebühren vor Beginn des Verfahrens, um die Einleitung der Schlichtung zu sichern.
- Gebührenerstattung
- Rückzahlung ungenutzter, im Voraus gezahlter Gebühren nach Abzug der tatsächlich angefallenen Kosten.
- Streitgegenstand
- Die konkrete Frage oder das Problem, das zwischen den Parteien umstritten ist und das die Schlichtung regeln soll.