1
Parteienangaben eintragen
Ersetzen Sie alle [NAME IHRES UNTERNEHMENS] und [NAME DER ANDEREN PARTEI] durch die offiziellen, vollständigen Firmennamen und Adressen beider Parteien. Nutzen Sie Unternehmensregister oder Handelsregisterauszüge, um Gründungsdaten und Bundesländer zu verifizieren.
💡 Verwenden Sie offizielle Firmennamen — Tippfehler oder Spitznamen können später zu Ungültigkeit führen.
2
Geltungsdatum und Geschäftsbeziehung definieren
Setzen Sie [DATUM] für den Tag der Unterzeichnung und erklären Sie in [BESCHREIBEN DER VEREINBARUNG] konkret, welche Verträge oder Geschäftsbeziehungen dieser Schiedsvertrag abdeckt (z. B. ‚Liefervertrag vom 1. Januar 2025', ‚alle zukünftigen Geschäftstransaktionen').
💡 Je präziser Sie sind, desto seltener entstehen später Streitigkeiten über die Geltung des Schiedsvertrags.
3
Antragsfristen setzen
Füllen Sie die [ANZAHL] Tage für die Beantragung des Verfahrens ein. Üblich sind 30–60 Tage nach Eskalation oder Verhandlungsscheitern. Dadurch wird verhindert, dass Ansprüche verjähren, bevor das Verfahren eingeleitet wird.
💡 Zu kurze Fristen (unter 30 Tagen) können zu hastigen Entscheidungen führen; zu lange (über 90 Tagen) erhöhen das Risiko von Verjährung.
4
Bestellung und Besetzung der Schiedsrichter
Legen Sie fest, innerhalb welcher Frist [ANZAHL] Tage jede Partei ihren Schiedsrichter benennt, wer den dritten Schiedsrichter bestellt, und an wen die Parteien sich wenden, wenn keine Einigung erreicht wird (z. B. DIS — Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit).
💡 Klare Regelung vermeidet Blockadesituationen und teure Verfahrensfehler.
5
Anhörungsort und Verfahrensordnung bestimmen
Geben Sie einen konkret ausführbaren Ort an [ORT DER ANHÖRUNG] ein (z. B. ‚Berlin', ‚Zürich') und nennen Sie eine bewährte Schiedsordnung [BESTIMMTES GEWERBE, INDUSTRIE ODER VEREINIGUNG]. Für Deutschland sind DIS-Ordnung, ICC-Ordnung oder die Schiedsordnung der Industrie- und Handelskammer typisch.
💡 Vermeiden Sie zu weit entfernte Orte, um Reisekosten für alle Beteiligten gering zu halten.
6
Fristen für Anhörung und Urteilsspruch eintragen
Bestimmen Sie realistische Fristen [anzahl] Tage für das Ende der Beweisaufnahme und den Urteilsspruch danach. Typisch: Anhörung innerhalb von 6–12 Monaten abgeschlossen; Urteilsspruch 2–4 Wochen danach.
💡 Zu kurze Fristen führen zu Anfechtungen; zu lange Fristen machen das Verfahren sinn- und kostlos.
7
Rechtsprüfung und Unterzeichnung
Lesen Sie den ausgefüllten Vertrag gründlich durch und lassen Sie ihn von einem Anwalt mit Schiedsrecht-Erfahrung prüfen. Unterzeichnen Sie dann beide Parteien mit Datum und Ort.
💡 Eine rechtliche Überprüfung ist sehr empfohlen — Fehler im Schiedsvertrag können später nicht mehr korrigiert werden.
8
Versand und Archivierung
Senden Sie beidseitig unterzeichnete Originale oder beglaubigte Kopien an die andere Partei. Archivieren Sie mindestens ein Original plus eine digitale Kopie (gescannt, PDF) für 10 Jahre.
💡 Nutzen Sie beglaubigte Zustellung per Einschreiben, um Zugang zu beweisen.