Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung

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FreiPlan zur langfristigen Invaliditätsversicherung

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung ist ein dokumentiertes Regelwerk, das festlegt, welche Leistungen Mitarbeiter erhalten, die aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Die Vorlage ist ein kostenloser Word-Download, den Sie mit Ihren unternehmsensspezifischen Daten ausfüllen und als verbindliches Dokument verwenden können.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Plan, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Schutz und Sicherheit bieten möchten und gesetzliche oder betriebliche Anforderungen zur Dokumentation von Invaliditätsleistungen erfüllen müssen. Ein solcher Plan schafft Transparenz über Rechte und Leistungen und verhindert Missverständnisse im Schadensfall.
Was enthalten ist
Der Plan enthält eine Einleitung mit Leistungsübersicht, ein umfassendes Definitionsverzeichnis (Vollinvalidität, aktive Arbeit, Wartezeit), Bestimmungen zur Teilnahme und Berechtigung, und detaillierte Regelungen zum Anspruch auf Leistungen. Alle Abschnitte sind modular und anpassbar an Ihre betrieblichen Verhältnisse.

Was ist eine Vorlage „Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung"?

Ein Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung ist ein schriftliches Regelwerk, das dokumentiert, welche Leistungen Ihre Mitarbeiter erhalten, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall länger nicht arbeiten können. Die Vorlage ist ein kostenloser Word-Download, den Sie mit Ihren unternehmensesspezifischen Daten ausfüllen (Firmennamen, Wartezeiten, Leistungsquoten, Verwalter) und sofort als verbindliches Betriebsdokument nutzen können. Sie erhalten auch ein strukturiertes Glossar, klare Teilnahmeregeln und Anspruchsvoraussetzungen, sodass kein Mitarbeiter und kein Arbeitgeber später über Leistungen diskutieren müssen.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne einen schriftlichen Plan entstehen im Invaliditätsfall Unsicherheit und Konflikte: Welche Leistung erhält der Mitarbeiter? Wie lange? Wer entscheidet? Ohne klare Regeln werden Ad-hoc-Entscheidungen zu kostspieligen Streitigkeiten, und Ihnen drohen Ungleichbehandlungs-Klagen, wenn Leistungen nicht nachvollziehbar sind. Ein dokumentierter Plan schützt Ihr Unternehmen rechtlich, gibt Mitarbeitern Sicherheit und Planbarkeit, und reduziert die Betriebsabläufe: HR-Mitarbeiter wissen, wie sie Ansprüche prüfen und abwickeln, und Invalide erhalten auf Basis transparenter Kriterien schneller Antworten statt langen Warten. Besonders in Betrieben mit hohem körperlichem Risiko oder älteren Belegschaften ist ein Plan ein wichtiger Bestandteil der Betrieblichen Sozialleistungen und der Mitarbeiterbindung.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Kleine bis mittlere Betriebe mit geringem bis mittlerem MitarbeiterturnoverStandardplan mit 90-Tage-Wartezeit
Unternehmen mit höherem Krankheitsrisiko oder großzügigerer SozialleistungspolitikPlan mit verkürzter 30-Tage-Wartezeit
Betriebe, die Leistungen je nach Invaliditätsgrad oder Betriebszugehörigkeit variieren möchtenPlan mit gestaffelter Leistungsdauer
Unternehmen ohne strukturiertes Reintegrationsprogramm oder für spezialisierte RollenPlan ohne Rehabilitation
Betriebe, die Rückkehr zur Arbeit aktiv fördern und unterstützenPlan mit Rehabilitation und Return-to-Work
Diverse Belegschaften mit unterschiedlichen AnstellungsverhältnissenPlan für voll- und teilzeitbeschäftigte
Unternehmen, die Invaliditätsschutz nicht auf Rentner erweiternPlan mit Altersgrenze und Ruhestandsregelung

Häufige Fehler vermeiden

❌ Zu restriktive Definitionen von Vollinvalidität

Warum es wichtig ist: Mitarbeiter können rechtlich behaupten, dass sie einige Aufgaben erfüllen können (z. B. leichte Tätigkeiten), obwohl sie den Hauptberuf nicht ausüben können, was zu Streit führt.

Fix: Verwenden Sie objektive, ärztlich nachweisbare Kriterien und beziehen Sie sich auf anerkannte Invaliditätsskalen oder Versicherungsdefinitionen.

❌ Unklare oder fehlende Bestimmungen zur medizinischen Überprüfung

Warum es wichtig ist: Ohne klare Vorgaben zur ärztlichen Bescheinigung können falsche oder nicht überprüfbare Ansprüche gestellt werden, was kostspielig ist.

Fix: Legen Sie fest, dass nur von [Planverwalter] anerkannte Ärzte Gutachten erstellen dürfen, und verlangen Sie regelmäßige Kontrollen (z. B. alle 12 Monate).

❌ Fehlende Koordination mit anderen Invaliditätsprogrammen

Warum es wichtig ist: Mitarbeiter könnten Doppelzahlungen von Ihrem Plan und von Sozialversicherung oder privaten Versicherungen erhalten, was den Plan entlastet.

Fix: Schreiben Sie deutlich vor, dass der Plan nur ausfallende Leistungen nach Sozialversicherung und anderen Programmen zahlt, um Über-Entschädigung zu vermeiden.

❌ Unzureichende Dokumentation von Archivierung und Zugriff auf Planunterlagen

Warum es wichtig ist: Im Schadensfall können Mitarbeiter oder Versicherungen die Existenz und Gültigkeit des Plans bestreiten, wenn keine Nachweise vorhanden sind.

Fix: Benennen Sie explizit eine verantwortliche Person und einen Ort, wo Kopien der Planpolice aufbewahrt werden, und teilen Sie diese den Mitarbeitern mit.

❌ Keine Regelung zur Beendigung der Teilnahme beim Altersübergang

Warum es wichtig ist: Rentner erwarten manchmal, dass sie unter dem Plan versichert bleiben, oder es entstehen Konflikte über den genauen Stichtag.

Fix: Machen Sie ausdrücklich klar, dass die Teilnahme endet, sobald der Mitarbeiter in den Ruhestand oder die Altersrente geht.

❌ Fehlende Anpassungsmechanismen für Inflation oder Gehaltsänderungen

Warum es wichtig ist: Eine fixe Leistungsquote verliert über die Zeit an Wert, was Mitarbeiter benachteiligt und die Betriebszugehörigkeit demotiviert.

Fix: Erstellen Sie Regelungen zur regelmäßigen Überprüfung der Leistungssätze (z. B. jährlich) oder koppeln Sie sie an Gehaltsindizes.

Die 5 wichtigsten Abschnitte, erklärt

Einleitung und Leistungsübersicht

Der Planabschnitt erklärt, dass Mitarbeiter nach einer bestimmten Wartezeit (z. B. 3 Tage) Leistungen aus dem Plan erhalten können, wenn sie vollinvalide sind. Die Leistung entspricht einem festgelegten Prozentsatz des monatlichen Grundgehalts und kann zunächst für eine definierte Dauer (z. B. 24 Monate) gezahlt werden, dann unter strengeren Bedingungen länger fortgesetzt werden. Ein wichtiger Hinweis besagt, dass dies eine Zusammenfassung ist und der vollständige Plan und Treuhandvertrag maßgeblich sind.

Definitionen

Ein umfassendes Glossar definiert Schlüsselbegriffe wie ‚Aktive Arbeit', ‚Verwalter von Ansprüchen', ‚Teilnehmer', ‚Mitarbeiter', ‚Vollinvalidität', ‚Wartezeit', ‚Arzt', ‚Rehabilitationsprogramm', ‚Treuhand' und ‚Treuhänder'. Diese Definitionen stellen sicher, dass alle Beteiligten das Dokument einheitlich verstehen und keinen Raum für Auslegungskonflikte bleibt.

Teilnahme und Berechtigung

Dieser Abschnitt legt fest, wer am Plan teilnehmen kann (üblicherweise aktive Mitarbeiter nach einjähriger Betriebszugehörigkeit und Teilnahme am Altersvorsorgeplan), wann die Teilnahme beginnt und unter welchen Bedingungen sie endet (Ausscheiden aus dem Betrieb, Pensionierung, Planbeendigung). Es wird auch klargestellt, dass Teilnahme am Plan nicht das Recht des Arbeitgebers beschränkt, Mitarbeiter aus der Beschäftigung zu entlassen.

Anspruchsvoraussetzungen

Dieser Abschnitt definiert die konkreten Bedingungen, unter denen ein Mitarbeiter Anspruch auf Leistungen hat: Vollinvalidität für den gesamten Wartezeitraum, regelmäßige ärztliche Behandlung durch einen anerkannten Arzt, schriftliche Bescheinigung der Invalidität durch den Planverwalter und Antragstellung auf Sozialversicherungsleistungen sowie Bekanntmachung anderer Invaliditätsprogramme.

Definitionen von Vollinvalidität und Wartezeit

Der abschließende Abschnitt wiederholt präzise Definitionen: Vollinvalidität ist die Unfähigkeit, wesentliche Aufgaben der beruflichen Tätigkeit allein wegen Krankheit oder Unfall zu erfüllen; die Wartezeit ist der Zeitraum, während dessen ein Teilnehmer vor Anspruchsberechtigung vollständig invalide sein muss.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Ersetzen Sie alle Unternehmensnamen und Daten

    Ersetzen Sie [NAME IHRES UNTERNEHMENS], [NUMMER], [DATUM] und [Name des Verwalters] durch Ihre betrieblichen Informationen. Diese Platzhalter finden Sie in der Einleitung, den Definitionen und der Teilnahme-Sektion.

    💡 Nutzen Sie die ‚Suchen & Ersetzen'-Funktion in Word, um konsistent zu bleiben.

  2. 2

    Passen Sie die Wartezeit an Ihre Betriebspraxis an

    Legen Sie fest, wie viele Tage ein Mitarbeiter nach Invaliditätsbeginn warten muss, bevor Anspruch entsteht. Üblicherweise sind 30, 60 oder 90 Tage üblich.

    💡 Konsultieren Sie Ihren Betriebsrat und Ihre Versicherung, um eine realistische Wartezeit zu wählen.

  3. 3

    Definieren Sie die Leistungsquote und Leistungsdauer

    Geben Sie an, welcher Prozentsatz des Grundgehalts gezahlt wird (z. B. 60 % oder 75 %) und wie lange die Leistung fortgesetzt wird (z. B. 24 Monate für Vollinvalidität, länger unter eingeschränkten Bedingungen).

    💡 Halten Sie die Leistungsquote im Bereich von 50–75 %, um finanzierbar zu bleiben, ohne Mitarbeiter zu unterstützen.

  4. 4

    Bestätigen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Ihre Belegschaft

    Überprüfen Sie, ob Ihre Vollzeit-, Teilzeit- oder Vertragsarbeitnehmer alle berechtigt sind, oder ob spezielle Klassifikationen gelten (z. B. nur Vollzeitbeschäftigte nach zwei Jahren).

    💡 Dokumentieren Sie jede Abweichung von der Standardvorlage schriftlich, um später Dispute zu vermeiden.

  5. 5

    Benennen Sie den Verwalter und die Kontaktstelle

    Geben Sie an, wer Ansprüche bearbeitet, medizinische Unterlagen einsieht und Benachrichtigungen versendet. Dies kann eine HR-Person, eine Versicherungsgesellschaft oder ein externer Dritter sein.

    💡 Vergewissern Sie sich, dass die benannte Person oder Organisation den Anforderungen des Plans genügt und sachkundig ist.

  6. 6

    Prüfen Sie Termine und Übergangsbestimmungen

    Legen Sie fest, wann der Plan in Kraft tritt, ob rückwirkend oder prospektiv, und wie Mitarbeiter benachrichtigt werden. Regeln Sie auch, was mit laufenden Ansprüchen im Fall einer Planänderung geschieht.

    💡 Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Ihre Übergangsbestimmungen rechtlich korrekt sind.

  7. 7

    Erstellen Sie ein Verteilungsverzeichnis

    Entscheiden Sie, an wen der abgeschlossene Plan verteilt wird (z. B. alle Mitarbeiter, Betriebsrat, Versicherungsgesellschaft) und in welchem Format (Papier, E-Mail, Intranet).

    💡 Archivieren Sie alle Unterschriften oder Bestätigungen für mindestens 10 Jahre zum Nachweis der korrekten Umsetzung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist automatisch im Plan versichert?

Grundsätzlich sind aktive Mitarbeiter versichert, die mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben und am Altersvorsorgeplan Ihres Unternehmens teilnehmen. Die genauen Kriterien hängen von Ihren betrieblichen Regelungen ab. Leiter und Geschäftsführer können ausgeschlossen sein, wenn der Plan dies vorsieht. Rentner und Mitarbeiter in Elternzeit oder unbezahltem Urlaub sind in der Regel nicht versichert. Überprüfen Sie den Abschnitt ‚Teilnahme und Berechtigung', um sicherzustellen, dass Ihre Zielgruppe richtig definiert ist.

Wie lange läuft die Wartezeit?

Die Wartezeit ist üblicherweise 30, 60 oder 90 Tage ab dem ersten Tag der Vollinvalidität. Sie müssen diesen Wert in der Vorlage eintragen. Diese Zeit soll verhindern, dass kurzfristige Krankheiten zu Ansprüchen führen, und gibt dem Mitarbeiter Gelegenheit, zur Arbeit zurückzukehren. In der Vorlage wird angegeben, dass der Mitarbeiter den gesamten Wartezeitraum als vollinvalide erfüllen muss.

Welche Leistung erhält ein invalider Mitarbeiter?

Die Leistung ist üblicherweise ein Prozentsatz des monatlichen Grundgehalts, z. B. 60 % bis 75 %. Sie müssen diesen Prozentsatz in der Vorlage festlegen. Die Leistung wird üblicherweise für eine bestimmte Dauer gezahlt (z. B. 24 Monate), danach kann sie unter strengeren Bedingungen fortgesetzt werden, wenn der Mitarbeiter weiterhin nicht arbeitsfähig ist. Die genaue Dauer und die Bedingungen für die Fortsetzung müssen Sie definieren.

Wer bescheinigt die Invalidität?

Der Planverwalter (üblicherweise die HR-Abteilung oder eine beauftragte Versicherungsgesellschaft) bescheinigt die Invalidität auf Grundlage von Gutachten durch einen zugelassenen Arzt. Der Arzt darf kein Familienmitglied des Mitarbeiters sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Der Verwalter entscheidet anhand des Gutachtens, ob der Mitarbeiter als vollinvalide eingestuft wird und Anspruch auf Leistungen hat.

Kann der Plan jederzeit beendet werden?

Ja, der Plan kann jederzeit beendet werden, üblicherweise durch Beschluss des Betriebsrats oder der Geschäftsleitung. Im Fall einer Planbeendigung enden auch die Teilnahmen aller Mitarbeiter. Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits vollinvalide sind, können Anspruch auf laufende Leistungen haben — dies sollte im Plan oder in einer separaten Beendigungsvereinbarung geregelt werden.

Ist die Teilnahme am Plan verpflichtend?

Der Plan selbst legt fest, wer versichert ist. Für berechtigte Mitarbeiter ist die Teilnahme üblicherweise automatisch, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Der Plan schränkt jedoch nicht das Recht des Arbeitgebers ein, Mitarbeiter zu entlassen, auch wenn sie versichert sind — die Teilnahme garantiert keine Kündigungsschutz.

Wie wird die Invalidität überprüft?

Der Planverwalter verlangt ärztliche Gutachten und kann regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchführen (z. B. jährlich). Der Mitarbeiter muss sich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden und alle angeforderten Unterlagen einreichen. Bei Verdacht auf Betrug kann der Verwalter eine unabhängige Begutachtung anordnen, um die Invalidität zu bestätigen.

Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter bei Rückkehr zur Arbeit arbeiten kann?

Sobald ein Mitarbeiter fähig ist, die wesentlichen Aufgaben seiner Tätigkeit wieder auszuführen, endet die Vollinvalidität. Der Planverwalter entscheidet auf Grundlage von ärztlichen Gutachten, wann dies der Fall ist. Die Leistungszahlungen werden daraufhin eingestellt. Ein Rehabilitationsprogramm kann den Mitarbeiter bei der Rückkehr unterstützen.

Muss der Plan mit anderen Invaliditätsprogrammen abgestimmt werden?

Ja, es ist wichtig, dass der Plan mit Leistungen aus der Sozialversicherung (Erwerbsminderungsrente) und privaten Invaliditätsversicherungen abgestimmt ist. Der Plan sollte vorsehen, dass Leistungen nur für die Differenz zwischen dem Grundgehalt und den Leistungen anderer Programme gezahlt werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Der Mitarbeiter muss alle anderen Quellen erschöpft haben, bevor er Anspruch auf Planleistungen hat.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Individuelle Invaliditätsversicherung für Mitarbeiter

Eine betriebliche Invaliditätspolicy ersetzt keine individuelle Versicherung, ergänzt sie aber. Die Vorlage legt unternehmensweite Mindeststandards fest, auf die Mitarbeiter rechnen können. Individuelle Versicherungen bieten persönlichen Schutz, sind aber teuer und privat zu bezahlen. Ein betrieblicher Plan zeigt Fürsorge und reduziert Kosten, während individuelle Versicherungen Mitarbeitern Flexibilität geben. Die beste Lösung ist oft eine Kombination.

vs Allgemeine Krankheitszahlungsregelung (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet üblicherweise nach 6 Wochen; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ein Invaliditätsplan tritt in Kraft, wenn langfristige Arbeitsunfähigkeit eintritt und Krankengeld zu Ende geht. Während eine Krankheitspolicy kurzfristige Schutzlücken schließt, adressiert ein Invaliditätsplan langfristige finanzielle Sicherheit. Beide Regelungen sollten zusammen ein durchgehendes Sicherheitsnetz bilden.

vs Externe Versicherungspolicy eines Versicherers

Ein externer Versicherer trägt das volle Risiko und bietet professionelle Schadensabwicklung. Die unternehmenseigene Vorlage gibt Ihnen Kontrolle und senkt Versicherungsprämien, verlangt aber mehr Eigenverantwortung bei der Verwaltung. Große Unternehmen mit hohem Invaliditätsrisiko nutzen oft Selbstversicherung (Rückstellungen), kleine oder mittlere Betriebe greifen zu Versicherern. Eine Vorlage ist ein Zwischenschritt, um Anforderungen zu standardisieren und dann mit einem Versicherer zu verhandeln.

vs Allgemeine Mitarbeitergratifikationsrichtlinien

Gratifikationsrichtlinien sind diskretionär und nicht bindend; ein Invaliditätsplan ist rechtlich dokumentiert und schafft Anspruchscharakter. Während Gratifikationen Flexibilität bieten, sorgt ein Plan für Gerechtigkeit und Vorhersagbarkeit. Ein Plan ist besser, um langjährige Mitarbeiter zu schützen und Disputationen zu vermeiden — Gratifikationen sind besser für fallweise Notfallunterstützung ohne Bindung.

Branchenspezifische Hinweise

Verarbeitendes Gewerbe und Handwerk

Hohe physische Anforderungen machen Invaliditätsschutz für Arbeitnehmer essentiell und rechtfertigen großzügige Leistungen zur Mitarbeiterbindung.

Gesundheitswesen und Pflege

Burnout und Berufsunfähigkeit sind verbreitet; ein klarer Plan schützt Personal und reduziert Fluktuation in Mangelberufen.

IT und Softwareentwicklung

Psychische Belastungen und wiederholte Belastungsverletzungen erfordern transparente Regelungen zur Invaliditätsanerkennung.

Einzelhandel und Logistik

Hohe Mitarbeiterfluktuation wird durch transparente Leistungsregelungen gebremst, was Stabilität und Kosteneffizienz verbessert.

Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Regulatorische Anforderungen verlangen schriftliche Betriebliche Versicherungspläne; die Vorlage erfüllt Compliance- und Dokumentationsstandards.

Bildung und gemeinnützige Organisationen

Knapper Haushalt macht Kosteneffizienz wichtig; die Vorlage standardisiert Leistungen und vermeidet willkürliche Entscheidungen.

Vorlage oder Profi — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenKleine bis mittlere Betriebe mit einfacher Belegschaftsstruktur und klaren Invaliditätsstandards.0 EUR (Vorlage) + Zeitaufwand für Anpassung (2–4 Stunden)1–2 Wochen von Anpassung bis Umsetzung
Vorlage + Profi-PrüfungBetriebe mit 50–500 Mitarbeitern, die Standardisierung plus Rechtssicherheit wollen.0 EUR (Vorlage) + 300–800 EUR (Rechtsanwalt-Prüfung)2–3 Wochen inkl. Anwaltsfeedback
MaßgeschneidertGroße Unternehmen mit komplexer Belegschaft oder besonderen Invaliditätsrisiken.1500–3500 EUR (vollständige Rechtsberatung und Entwurf)4–8 Wochen mit Betriebsrat-Abstimmung

Glossar

Vollinvalidität
Der Zustand, in dem ein Mitarbeiter nicht in der Lage ist, die wesentlichen Aufgaben seiner beruflichen Tätigkeit ausschließlich wegen Krankheit oder Unfall zu erfüllen.
Wartezeit
Der Zeitraum (üblicherweise 30–90 Tage), in dem ein Teilnehmer vollständig invalide sein muss, bevor Anspruch auf Leistungen entsteht.
Teilnehmer
Ein Mitarbeiter, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und in den Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung aufgenommen ist.
Anspruch
Der Rechtsanspruch eines invaliden Mitarbeiters auf Leistungszahlungen gemäß den Planbedingungen.
Verwalter von Ansprüchen
Die Person oder Organisation, die Invaliditätsansprüche bearbeitet und die medizinische Bescheinigung der Invalidität überprüft.
Invaliditätsleistung
Die monatliche oder regelmäßige Zahlung an einen Mitarbeiter, der als vollinvalide bescheinigt ist, üblicherweise als Prozentsatz des Grundgehalts.
Rehabilitationsprogramm
Ein strukturiertes Programm zur Rückkehr eines invaliden Mitarbeiters zur aktiven, dauerhaften Arbeit.
Aktive Arbeit
Die persönliche Anwesenheit eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz und die Ausübung seiner regulären beruflichen Aufgaben für Lohn oder Profit.
Betriebszugehörigkeit
Die Dauer der Beschäftigung eines Mitarbeiters bei dem Arbeitgeber, oft eine Voraussetzung für die Teilnahme am Plan.
Treuhänder
Die Person oder Organisation, die die Vermögenswerte und die Verwaltung der Invaliditätsfonds im Interesse der Teilnehmer verwaltet.
Erster Tag der Vollinvalidität
Der erste Tag, an dem ein Mitarbeiter die Definition von Vollinvalidität erfüllt und die Wartezeit zu zählen beginnt.
Konsolidierter Altersvorsorgeplan
Der betriebliche Altersschutzplan eines Unternehmens, dessen Teilnahmebedingungen oft auch für die Invaliditätsversicherung gelten.

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