- Vollinvalidität
- Der Zustand, in dem ein Mitarbeiter nicht in der Lage ist, die wesentlichen Aufgaben seiner beruflichen Tätigkeit ausschließlich wegen Krankheit oder Unfall zu erfüllen.
- Wartezeit
- Der Zeitraum (üblicherweise 30–90 Tage), in dem ein Teilnehmer vollständig invalide sein muss, bevor Anspruch auf Leistungen entsteht.
- Teilnehmer
- Ein Mitarbeiter, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und in den Plan zur langfristigen Invaliditätsversicherung aufgenommen ist.
- Anspruch
- Der Rechtsanspruch eines invaliden Mitarbeiters auf Leistungszahlungen gemäß den Planbedingungen.
- Verwalter von Ansprüchen
- Die Person oder Organisation, die Invaliditätsansprüche bearbeitet und die medizinische Bescheinigung der Invalidität überprüft.
- Invaliditätsleistung
- Die monatliche oder regelmäßige Zahlung an einen Mitarbeiter, der als vollinvalide bescheinigt ist, üblicherweise als Prozentsatz des Grundgehalts.
- Rehabilitationsprogramm
- Ein strukturiertes Programm zur Rückkehr eines invaliden Mitarbeiters zur aktiven, dauerhaften Arbeit.
- Aktive Arbeit
- Die persönliche Anwesenheit eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz und die Ausübung seiner regulären beruflichen Aufgaben für Lohn oder Profit.
- Betriebszugehörigkeit
- Die Dauer der Beschäftigung eines Mitarbeiters bei dem Arbeitgeber, oft eine Voraussetzung für die Teilnahme am Plan.
- Treuhänder
- Die Person oder Organisation, die die Vermögenswerte und die Verwaltung der Invaliditätsfonds im Interesse der Teilnehmer verwaltet.
- Erster Tag der Vollinvalidität
- Der erste Tag, an dem ein Mitarbeiter die Definition von Vollinvalidität erfüllt und die Wartezeit zu zählen beginnt.
- Konsolidierter Altersvorsorgeplan
- Der betriebliche Altersschutzplan eines Unternehmens, dessen Teilnahmebedingungen oft auch für die Invaliditätsversicherung gelten.