Lizenzvertrag zur Nutzung

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Das lizenzvertrag zur nutzung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag zur nutzung:

LIZENZVERTRAG ZUR NUTZUNG Dieser Lizenzvertrag zur Nutzung (der "Vertrag") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DER Lizenznehmer möchte das Recht erhalten, die [AUSRÜSTUNG ANGEBEN, DIE VERWENDET WERDEN SOLL] (die "Ausrüstung") des Lizenzgebers zu verwenden, die sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befinden; DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind, vereinbaren die Parteien wie folgt: 1. LIZENZ 1.1 Gewährung Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Verwendung der Ausrüstung. 1.2 Gebühr Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber [BETRAG] für die Verwendung seiner Ausrüstung zu bezahlen. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber seinen Anteil an den angemessenen Aufwendungen für den Betrieb der Ausrüstung während der Laufzeit zu erstatten, wobei diese Kosten speziell auf Kosten für Versorgungsunternehmen, Reparatur- und Wartungskosten begrenzt sind, und wobei diese Kosten ausdrücklich Kosten für Techniker oder Verwaltungskosten ausschließen. 2. GARANTIE, VERBINDLICHKEIT, HAFTUNGSAUSSCHLUSS 2.1 Keine Garantien oder Bedingungen Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Verwendung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer bestimmte Ergebnisse erzielt, dass die Ausrüstung für irgendwelche Zwecke geeignet ist, oder dass die Ausrüstung keine Beschädigung oder keinen Schaden verursacht, wobei es die Absicht der Parteien ist, das keine Haftung für den Lizenzgeber aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer entsteht. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jegliche Garantie oder Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck im Hinblick auf die Ausrüstung ab. 2.2 Kein Regress Der Lizenznehmer hat keine Regressansprüche gegenüber dem Lizenzgeber, ob durch Ansprüche, Klagen oder Verfahren wegen irgendwelcher Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden oder Kosten, die der Lizenznehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund der Nutzung oder der Unfähigkeit der Nutzung der Ausrüstung erleiden oder ihm entstehen könnten. 2.3 Haftungsbeschränkung In keinem Fall haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer für mittelbare Schäden, Nebenschäden, besonderen Schadensersatz oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Einnahmen oder Gewinne, verlorene oder beschädigte Daten oder andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung, der Nutzung oder der Unfähigkeit der Nutzung der Ausrüstung, sowie aus irgendwelchen Ansprüchen Dritter ergeben, auch wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Ansprüche hingewiesen wurde. 2.4 Haftungsausschluss Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber im Hinblick auf Ansprüche aus Personenschäden (einschließlich Tod) oder Verlust oder aus der Beschädigung von Eigentum (einschließlich der Ausrüstung), die durch eine Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers, seiner lizenzierten Partner, seiner Unterauftragnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter (gemeinsam als "Vertreter des Lizenznehmers" bezeichnet) im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die Nutzung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer oder durch Vertreter des Lizenznehmers, entstanden sind, zu verteidigen, von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten. 3. LAUFZEIT & BEENDIGUNG 3.1 Laufzeit Diese Vereinbarung endet zum [DATUM], sofern sie nicht vorher in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Unterabschnitts 3.2 gekündigt wird. 3.2 Kündigung durch den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wobei die Kündigung [NUMMER] Tage nach Erhalt der Mitteilung wirksam wird. 3.3 Kündigung durch den Lizenzgeber Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wobei die Kündigung sofort wirksam wird, wenn (a) der Lizenznehmer eine Verletzung einer seiner Zusagen oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung begeht oder zulässt und der Lizenznehmer es versäumt, diese Verletzung innerhalb von [NUMMER] Tagen, nachdem er vom Lizenzgeber schriftlich dazu aufgefordert wurde, zu beheben;

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LIZENZVERTRAG ZUR NUTZUNG Dieser Lizenzvertrag zur Nutzung (der "Vertrag") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DER Lizenznehmer möchte das Recht erhalten, die [AUSRÜSTUNG ANGEBEN, DIE VERWENDET WERDEN SOLL] (die "Ausrüstung") des Lizenzgebers zu verwenden, die sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befinden; DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind, vereinbaren die Parteien wie folgt: 1. LIZENZ 1.1 Gewährung Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Verwendung der Ausrüstung. 1.2 Gebühr Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber [BETRAG] für die Verwendung seiner Ausrüstung zu bezahlen. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber seinen Anteil an den angemessenen Aufwendungen für den Betrieb der Ausrüstung während der Laufzeit zu erstatten, wobei diese Kosten speziell auf Kosten für Versorgungsunternehmen, Reparatur- und Wartungskosten begrenzt sind, und wobei diese Kosten ausdrücklich Kosten für Techniker oder Verwaltungskosten ausschließen. 2. GARANTIE, VERBINDLICHKEIT, HAFTUNGSAUSSCHLUSS 2.1 Keine Garantien oder Bedingungen Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Verwendung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer bestimmte Ergebnisse erzielt, dass die Ausrüstung für irgendwelche Zwecke geeignet ist, oder dass die Ausrüstung keine Beschädigung oder keinen Schaden verursacht, wobei es die Absicht der Parteien ist, das keine Haftung für den Lizenzgeber aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer entsteht. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jegliche Garantie oder Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck im Hinblick auf die Ausrüstung ab. 2.2 Kein Regress Der Lizenznehmer hat keine Regressansprüche gegenüber dem Lizenzgeber, ob durch Ansprüche, Klagen oder Verfahren wegen irgendwelcher Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden oder Kosten, die der Lizenznehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund der Nutzung oder der Unfähigkeit der Nutzung der Ausrüstung erleiden oder ihm entstehen könnten. 2.3 Haftungsbeschränkung In keinem Fall haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer für mittelbare Schäden, Nebenschäden, besonderen Schadensersatz oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Einnahmen oder Gewinne, verlorene oder beschädigte Daten oder andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung, der Nutzung oder der Unfähigkeit der Nutzung der Ausrüstung, sowie aus irgendwelchen Ansprüchen Dritter ergeben, auch wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Ansprüche hingewiesen wurde. 2.4 Haftungsausschluss Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber im Hinblick auf Ansprüche aus Personenschäden (einschließlich Tod) oder Verlust oder aus der Beschädigung von Eigentum (einschließlich der Ausrüstung), die durch eine Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers, seiner lizenzierten Partner, seiner Unterauftragnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter (gemeinsam als "Vertreter des Lizenznehmers" bezeichnet) im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die Nutzung der Ausrüstung durch den Lizenznehmer oder durch Vertreter des Lizenznehmers, entstanden sind, zu verteidigen, von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten. 3. LAUFZEIT & BEENDIGUNG 3.1 Laufzeit Diese Vereinbarung endet zum [DATUM], sofern sie nicht vorher in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Unterabschnitts 3.2 gekündigt wird. 3.2 Kündigung durch den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wobei die Kündigung [NUMMER] Tage nach Erhalt der Mitteilung wirksam wird. 3.3 Kündigung durch den Lizenzgeber Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wobei die Kündigung sofort wirksam wird, wenn (a) der Lizenznehmer eine Verletzung einer seiner Zusagen oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung begeht oder zulässt und der Lizenznehmer es versäumt, diese Verletzung innerhalb von [NUMMER] Tagen, nachdem er vom Lizenzgeber schriftlich dazu aufgefordert wurde, zu beheben;

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