Markenlizenzvertrag Kurzform

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FreiMarkenlizenzvertrag Kurzform

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Markenlizenzvertrag Kurzform ist ein vereinfachter Vertrag zur Übertragung von Markenrechten zwischen dem Inhaber (Abtretender) und dem Erwerber (Abtretungsempfänger). Die Vorlage als kostenloser Word-Download enthält alle wesentlichen Klauseln und Platzhalter für Ihre spezifischen Daten. Sie können das Dokument online bearbeiten und als PDF exportieren.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Vertrag, wenn Sie Ihre eingetragene Marke oder die Rechte daran an ein anderes Unternehmen übertragen oder lizenzieren möchten. Dies ist besonders wichtig bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder strategischen Partnerschaften, um die rechtliche Übertragung der Markenrechte eindeutig zu dokumentieren.
Was enthalten ist
Der Vertrag enthält die Identifikation beider Parteien, eine Beschreibung der zu übertragenden Markenzeichen (mit Referenz zur Markeneintragung), die Vereinbarung über Übertragung und Verkauf aller Rechte und Ansprüche sowie Regelungen zur Gegenleistung. Die Vorlage ist flexibel strukturiert und lässt sich schnell an Ihre Situation anpassen.

Was ist eine Markenlizenzvertrag Kurzform?

Ein Markenlizenzvertrag Kurzform ist ein vereinfachter, aber rechtsverbindlicher Vertrag zur Übertragung oder Lizenzierung von Markenrechten. Mit dieser Vorlage dokumentieren Sie, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke diese Rechte ganz oder teilweise an ein anderes Unternehmen überträgt und welche Gegenleistung dafür geleistet wird. Die kostenlose Word-Vorlage enthält alle wesentlichen Klauseln – von der Identifikation der Parteien über die Markenbezeichnung bis zur Gegenleistung – und ist sofort einsatzbereit. Sie können die Vorlage online bearbeiten, Ihre Daten eintragen und als PDF exportieren.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne schriftliche Markenübertragung entstehen Rechtsunsicherheiten. Wer ist wirklich Eigentümer? Darf der Abtretungsempfänger die Marke in anderen Ländern registrieren? Muss er Lizenzgebühren zahlen? Ein klarer, unterzeichneter Vertrag verhindert diese Konflikte und schützt beide Parteien. Zudem verlangt das Markenamt eine Übertragungsmitteilung – diese basiert auf einem schriftlichen Vertrag. Besonders bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder strategischen Partnerschaften ist eine rechtswirksame Dokumentation essentiell, um später Ansprüche durchzusetzen oder zu widerlegen.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Vollständige Übertragung einer einzelnen Marke ohne komplexe BedingungenMarkenlizenzvertrag Kurzform – einfache Übertragung
Lizenzvertrag mit regelmäßigen Lizenzgebühren und ZahlungsplanMarkenlizenzvertrag mit Gebühren
Lizenz mit geografischen Grenzen oder beschränkter NutzungsdauerMarkenlizenzvertrag mit Nutzungsbeschränkungen
Lizenzvertrag, bei dem der Originalinhaber Qualitätsstandards überwachen mussMarkenlizenzvertrag mit Qualitätskontrolle
Umfassender Vertrag mit erweiterten Klauseln zu Verletzungsschutz und PflichtenMarkenlizenzvertrag Ausführliche Form

Häufige Fehler vermeiden

❌ Markeneintragungsnummer falsch oder gar nicht angegeben

Warum es wichtig ist: Ohne korrekte Eintragungsnummer ist unklar, welche Marke tatsächlich übertragen wird. Dies kann später zu Ungültigkeit des Vertrags oder Streitigkeiten führen.

Fix: Prüfen Sie die Eintragungsnummer im Original-Markeneintragungsschreiben vom DPMA oder Markenamt und tragen Sie sie vollständig ein.

❌ Gegenleistung nicht konkret oder gar nicht festgelegt

Warum es wichtig ist: Ein Vertrag ohne klare Gegenleistung kann ungültig sein oder zu Steuerproblemen führen. Der Abtretende hat später keinen Anspruch auf vereinbarte Zahlungen.

Fix: Geben Sie einen exakten Kaufpreis oder Lizenzgebührenplan mit Zahlungsfristen und -weisen an.

❌ Territoriale Grenzen nicht definiert

Warum es wichtig ist: Der Abtretungsempfänger weiß nicht, wo er die Marke nutzen, registrieren oder durchsetzen darf. Dies führt zu unerwarteten Kosten oder Konflikten.

Fix: Definieren Sie explizit: ‚Territorium: Bundesrepublik Deutschland' oder ‚weltweit', je nach Absprache.

❌ Keine Anlage mit Markendetails beigefügt

Warum es wichtig ist: Ohne schriftliche Beschreibung oder Abbildung der Markenzeichen ist später unklar, was Gegenstand des Vertrags war.

Fix: Fügen Sie als Anlage A eine detaillierte Beschreibung und ggf. die graphische Darstellung der Markenzeichen bei.

❌ Vollständige Rechte übertragen, aber später noch Lizenzgebühren einfordern

Warum es wichtig ist: Rechtliche Widerspruch – bei vollständiger Abtretung hat der Abtretende keinen Anspruch auf laufende Gebühren.

Fix: Unterscheiden Sie klar zwischen vollständiger Übertragung (einmalige Zahlung) und Lizenzierung (laufende Gebühren).

❌ Unterzeichnung durch Geschäftsführer ohne Notarbestätigung oder Beglaubigung

Warum es wichtig ist: Ein einfach unterzeichneter Vertrag ist zwar rechtswirksam, kann aber schwerer durchzusetzen sein und höheres Streitrisiko mit sich bringen.

Fix: Lassen Sie beide Seiten formal unterzeichnen. Erwägen Sie notarielle Beglaubigung oder Bestätigung durch Rechtsanwalt.

Die 6 wichtigsten Klauseln, erklärt

Parteien und Datum

In einfacher Sprache: Identifizierung beider Vertragsparteien und Vertragsstart-Datum.

Beispielformulierung
Dieser Markenlizenzvertrag (der ‚Vertrag') tritt am [DATUM] in Kraft und wird geschlossen zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der ‚Abtretende') und [NAME DES UNTERNEHMENS] (der ‚Abtretungsempfänger').

Häufiger Fehler: Verwendung von unvollständigen Firmennamen oder Fehlschreibung der Unternehmensadresse.

Präambel und Markenidentifikation

In einfacher Sprache: Bestätigung, dass der Abtretende die Marke beim Markenamt registriert hat und die Eintragungsnummer.

Beispielformulierung
Der Abtretende ist beim Markenamt von [LAND] als eingetragener Eigentümer der in Anlage A geschilderten Markenzeichen registriert unter Eintragungsgesuch Nr. [NUMMER].

Häufiger Fehler: Fehlende oder falsche Markeneintragungsnummer – dies führt zu Zweifeln an der Rechtsgültigkeit.

Übertragung aller Rechte und Ansprüche

In einfacher Sprache: Der Abtretende überträgt vollständig alle Markenrechte, Ansprüche und Verwertungsrechte an den Abtretungsempfänger.

Beispielformulierung
Der Abtretende überträgt, verkauft und überschreibt an den Abtretungsempfänger alle Rechte und Ansprüche an besagten Markenzeichen und dem Antrag, einschließlich aller zukünftigen Eintragungen in anderen Ländern.

Häufiger Fehler: Unspezifische Formulierung, die nicht klar macht, ob auch Unterlizenzvergaberechte mitübergehen.

Gegenleistung und Bezahlung

In einfacher Sprache: Festlegung des Kaufpreises oder der Lizenzgebühren, die der Abtretungsempfänger zahlt.

Beispielformulierung
Der Abtretungsempfänger zahlt an den Abtretenden im Austausch [BETRAG] in [WÄHRUNG]. Die Zahlung erfolgt am [ZAHLUNGSTERMIN] per [ZAHLUNGSWEISE].

Häufiger Fehler: Keine genaue Zahlungsart oder Zahlungsbedingung angegeben – später entstehen Streitigkeiten.

Recht auf weitere Markeneintragungen

In einfacher Sprache: Der Abtretende überträgt auch das Recht, die Marke in weiteren Ländern registrieren zu lassen.

Beispielformulierung
Dies beinhaltet das Recht, weitere Markeneintragungsgesuche des genannten Markenzeichens in jedem beliebigen Land einzureichen und die entsprechenden Zulassungen zu erhalten.

Häufiger Fehler: Territoriale Grenzen nicht festlegen – Abtretungsempfänger weiß nicht, in welchen Ländern er registrieren kann.

Bestätigung des Erhalts der Gegenleistung

In einfacher Sprache: Der Abtretende bestätigt, dass er die vereinbarte Gegenleistung erhalten hat.

Beispielformulierung
Der Abtretende bestätigt, dass er die Gegenleistung vollständig und zu seiner Zufriedenheit erhalten hat.

Häufiger Fehler: Bestätigung vor tatsächlicher Zahlung – dies gibt dem Abtretenden keinen rechtlichen Sicherungsanspruch.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Datum und Parteien eintragen

    Geben Sie das Vertragsstartdatum ein. Tragen Sie den vollständigen Firmennamen, die Rechtsform und die Adresse beider Parteien ein. Verwenden Sie jeweils die offizielle Firmierung aus dem Handelsregister.

    💡 Prüfen Sie die genaue Schreibweise in aktuellen Handelsregisterauszügen.

  2. 2

    Markeneintragungsnummer beschaffen

    Ermitteln Sie die genaue Eintragungsnummer Ihrer Marke vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem zuständigen Markenamt. Diese finden Sie in Ihrer Markeneintragungsurkunde.

    💡 Legen Sie die Markeneintragungsurkunde als Anlage A bei – dies dient als Beweis.

  3. 3

    Markenzeichen beschreiben

    Beschreiben Sie die Markenzeichen genau – ob es sich um eine Wort-, Bild- oder Kombinationsmarke handelt. Geben Sie die graphische Darstellung oder Abbildung in Anlage A ein.

    💡 Seien Sie spezifisch; eine vage Beschreibung führt später zu Streitigkeiten über den Umfang.

  4. 4

    Kaufpreis oder Lizenzgebühren festlegen

    Definieren Sie die Gegenleistung – ein einmaliger Kaufpreis oder laufende Lizenzgebühren? Geben Sie den genauen Betrag in Euro oder die andere Währung an, sowie den Zahlungstermin und die Zahlungsweise (Banküberweisung, Scheck usw.).

    💡 Bei wiederholenden Gebühren empfehlen sich Zahlungsmodalitäten wie ‚monatlich zum 15. eines jeden Monats'.

  5. 5

    Territoriale Grenzen setzen

    Legen Sie fest, in welchen Ländern oder Territorien der Abtretungsempfänger die Marke eintragen und nutzen darf. Dies kann Deutschland, die EU oder weltweit sein.

    💡 Eng begrenzte Territorien sind häufig günstiger und leichter zu handhaben als globale Lizenzen.

  6. 6

    Unterzeichnung vorbereiten

    Drucken Sie das Dokument aus. Beide Parteien unterzeichnen das Original – idealerweise vor einem Notar oder mit beglaubigter Kopie. Sichern Sie das unterzeichnete Original auf.

    💡 Notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend, aber erhöht die Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Markenlizenzvertrag notariell beglaubigen lassen?

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich. Ein privatschriftlich unterzeichneter Vertrag ist rechtlich wirksam, solange beide Parteien das Original unterzeichnen. Allerdings empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung, um die Authentizität der Unterschriften zu dokumentieren und später weniger Streit zu riskieren. Dies ist besonders wichtig bei hohen Kaufpreisen oder strategisch bedeutsamen Marken.

Kann ich eine Lizenzgebührenklausel später ergänzen?

Nur, wenn beide Parteien einer schriftlichen Ergänzung zustimmen. Wenn der ursprüngliche Vertrag eine vollständige Übertragung vorsieht, der Abtretende aber später noch Lizenzgebühren fordern möchte, ist dies praktisch nicht durchzusetzen. Planen Sie von Anfang an, ob es eine einmalige Zahlung oder laufende Gebühren geben soll, und halten Sie dies eindeutig fest.

Gilt dieser Vertrag auch für internationale Marken (WIPO-Anmeldungen)?

Der Vertrag können Sie auch für internationale Marken verwenden, müssen dann aber klar angeben, welche Länder oder Territorien einbezogen sind. Eine WIPO-Anmeldung (Internationale Markenregistrierung) kann ebenfalls übertragen werden – fügen Sie die entsprechende Registrierungsnummer und die Länder, auf die sich die Schutzrechte erstrecken, als Anlage hinzu.

Was passiert mit bestehenden Lizenzvergaben, wenn ich die Marke übertrage?

Das hängt davon ab, ob der ursprüngliche Lizenzvertrag eine Unterlizenzierung erlaubte. In der Regel gehen bestehende Unterlizenzen nicht automatisch auf den Abtretungsempfänger über – es sei denn, dies wurde explizit vereinbart. Besprechen Sie dies mit allen betroffenen Lizenznehmer und halten Sie es schriftlich fest, um Verwirrungen zu vermeiden.

Welche Unterlagen muss ich dem Abtretungsempfänger übergeben?

Sie sollten mindestens die Markeneintragungsurkunde vom Markenamt, alle Anmeldungsdokumente und Belege von Gebührenzahlungen übergeben. Auch Nachweise über laufende Markeneintragungen in anderen Ländern sind hilfreich. Dies dokumentiert die Übertragung und gibt dem Abtretungsempfänger eine vollständige Markenhistorie.

Muss die Markenübertragung beim Markenamt angemeldet werden?

Ja, die Übertragung sollte beim zuständigen Markenamt (z. B. DPMA in Deutschland) angemeldet werden. Das Markenamt führt dann einen Vermerk über den neuen Inhaber. Dies ist nicht automatisch, sondern muss durch den neuen Inhaber oder seinen Vertreter beantragt werden. Eine Anmeldung ohne diesen Eintrag kann später zu Problemen führen, wenn der alte Inhaber noch als Registrant eingetragen ist.

Kann ich eine Marke nur teilweise lizenzieren (z. B. nur in einem Bundesland)?

Ja, Sie können das Territorium begrenzen – z. B. nur für Deutschland, nur für Bayern, oder nur für bestimmte Branchen. Markenschutz ist territorial, daher können Sie in verschiedenen Ländern unterschiedliche Lizenznehmer haben. Definieren Sie diese Grenzen jedoch sehr klar in Ihrem Vertrag, um später Verwirrungen zu vermeiden.

Was kostet die Anmeldung der Übertragung beim Markenamt?

Die Gebühren sind gering und richten sich nach dem Markenamt. Beim DPMA in Deutschland liegt die Gebühr typischerweise zwischen 30 und 50 Euro pro Marke. Sie erhalten bei Anmeldung einen Kostenplan. Diese Gebühren fallen zusätzlich zum Kaufpreis oder den Lizenzgebühren an.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Markenlizenzvertrag Ausführliche Form

Die Kurzform ist ideal für unkomplizierte Übertragungen einer einzelnen Marke mit klarem Kaufpreis. Die ausführliche Form enthält erweiterte Klauseln zu Qualitätskontrolle, Widerspruchsrechten des Abschlussempfängers, Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen und Versicherungsverpflichtungen. Nutzen Sie die Kurzform für schnelle, einfache Deals; die ausführliche Form für strategisch bedeutsame Markenportfolios oder komplexe Lizenzbedingungen.

vs Lizenzvereinbarung (allgemein)

Eine allgemeine Lizenzvereinbarung ist breiter gefasst und kann sich auf Patente, Designs oder Software beziehen. Ein Markenlizenzvertrag ist spezifisch für Markenzeichen (Wort, Bild, Kombination) und enthält Details wie Markeneintragungsnummern und territoriale Grenzen des Markenachutz. Nutzen Sie den Markenlizenzvertrag, wenn es um die Übertragung oder Lizenzierung von eingetragenen Marken geht.

vs Vermögensübertragungsvertrag

Ein Vermögensübertragungsvertrag ist generisch und deckt alle Arten von immateriellen Vermögenswerten (Marken, Patente, Designs, Urheberrechte) ab. Der Markenlizenzvertrag ist spezialisiert auf Markenzeichen und enthält markenspezifische Klauseln wie Markeneintragungsnummern und Nutzungsrechte. Verwenden Sie den Markenlizenzvertrag für klarere, präzisere Dokumentation von Markenübertragungen.

vs Franchisevertrag

Ein Franchisevertrag regelt das gesamte Geschäftsmodell zwischen Franchisor und Franchisenehmern (inklusive Schulung, Support, Gebühren, Territorium). Ein Markenlizenzvertrag konzentriert sich nur auf die Übertragung oder Lizenzierung der Markenrechte selbst. Viele Franchiseverträge enthalten eine Markenlizenzkomponente, sind aber umfassender und komplexer als ein reiner Lizenzvertrag.

Branchenspezifische Hinweise

Einzelhandel und E-Commerce

Markenlizenzen ermöglichen es Einzelhandelsunternehmen, bekannte Marken zu vertreiben oder zu sublizenzen, ohne die Marke völlig zu erwerben.

Franchising und Systemvertrieb

Franchisor lizenzieren ihre Marken an Franchisenehmern – dieser Vertrag dokumentiert die Lizenzbedingungen und schützt die Markenintegrität.

Verlagswesen und Medien

Verlage lizenzieren Markenrechte an Inhalte und Charaktere; klare Lizenzvergabe vermeidet Urheberrechtskonflikte.

Herstellung und Handwerk

Handwerksbetriebe lizenzieren Marken von Zulieferern oder Rohstoffherstellern, um authentische Produkte verkaufen zu können.

Dienstleistungen und Beratung

Consultants und Agenturen lizenzieren Marken von Methodenanbietern oder Zertifizierern, um mit geschützten Verfahren zu arbeiten.

Mode und Design

Designer lizenzieren ihre Marken an Hersteller und Distributoren – Lizenzvergabe strukturiert die Zusammenarbeit vertraglich.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland regelt das Markengesetz (MarkenG) die Übertragung eingetragener Marken. Eine Übertragung muss schriftlich erfolgen und sollte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Die Vorlage orientiert sich an deutschem Markenrecht und den DPMA-Anforderungen.

In Österreich gilt das österreichische Markengesetz (öMG); Übertragungen sollten beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) eingemeldet werden. Die Vorlage ist auch für österreichische Marken einsetzbar, erfordert aber möglicherweise kleine Anpassungen der Behördenadressen.

In der Schweiz regelt das Markengesetz (MSchG) die Übertragung. Anmeldungen gehen ans Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Die Vorlage funktioniert auch in der Schweiz; ändern Sie nur die Behördenreferenzen und Währung (CHF statt EUR).

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenEinfache Übertragung einer einzelnen Marke mit klarem Kaufpreis und ohne Komplikationen; schnelle Dokumentation mit guter Kostenersparnis.€ 0–50 (nur Markeneintragungsgebühren beim Amt)ca. 1–2 Stunden zum Ausfüllen und Unterzeichnen
Vorlage + RechtsprüfungMarkenlizenzvertrag mit Gebührenklauseln oder mehreren Marken; Prüfung durch Rechtsanwalt für mehr Sicherheit, aber Budget-bewusst.€ 0–200 (Vorlage + 0,5–1 h Anwaltsprüfung)ca. 3–4 Stunden (Ausfüllung + Prüfung + Anpassungen)
MaßgeschneidertStrategisch kritische Markenportfolios, internationale Lizenzstrukturen oder komplexe Unterlizenzierungsrechte; maximale Rechtssicherheit erforderlich.€ 500–2000 (Anwaltshonorar für Neudrafting)ca. 1–2 Wochen für Drafting, Abstimmung und Finalisierung

Glossar

Markenzeichen
Ein beim Markenamt eingetragenes Wort-, Bild-, Ton- oder andere Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet.
Markeninhaber
Das Unternehmen oder die Person, das/die die Marke registrieren lässt und die Rechte daran hält.
Markeneintragung
Die amtliche Registrierung einer Marke beim zuständigen Markenamt (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt).
Abtretender
Die Partei im Vertrag, die ihre Markenrechte überträgt (der Verkäufer oder Lizenzgeber).
Abtretungsempfänger
Die Partei im Vertrag, die die Markenrechte empfängt oder lizenziert bekommt (der Käufer oder Lizenznehmer).
Gegenleistung
Die Zahlung oder andere Gegenleistung, die der Abtretungsempfänger im Austausch für die Übertragung leistet.
Markeneintragungsgesuch
Der Antrag auf Registrierung einer Marke bei einer Markenregisterbehörde.
Lizenzgebühren
Regelmäßige Zahlungen, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Nutzung der Marke leistet.
Ausschließliche Lizenz
Eine Lizenzform, bei der nur der Lizenznehmer die Marke nutzen darf (der Inhaber selbst nicht).
Nicht ausschließliche Lizenz
Eine Lizenzform, bei der sowohl Inhaber als auch Lizenznehmer die Marke nutzen dürfen.
Territorium
Das geografische Gebiet, auf das sich die Lizenzrechte beschränken (z. B. Deutschland, Europa).

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