- Markenzeichen
- Ein beim Markenamt eingetragenes Wort-, Bild-, Ton- oder andere Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet.
- Markeninhaber
- Das Unternehmen oder die Person, das/die die Marke registrieren lässt und die Rechte daran hält.
- Markeneintragung
- Die amtliche Registrierung einer Marke beim zuständigen Markenamt (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt).
- Abtretender
- Die Partei im Vertrag, die ihre Markenrechte überträgt (der Verkäufer oder Lizenzgeber).
- Abtretungsempfänger
- Die Partei im Vertrag, die die Markenrechte empfängt oder lizenziert bekommt (der Käufer oder Lizenznehmer).
- Gegenleistung
- Die Zahlung oder andere Gegenleistung, die der Abtretungsempfänger im Austausch für die Übertragung leistet.
- Markeneintragungsgesuch
- Der Antrag auf Registrierung einer Marke bei einer Markenregisterbehörde.
- Lizenzgebühren
- Regelmäßige Zahlungen, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Nutzung der Marke leistet.
- Ausschließliche Lizenz
- Eine Lizenzform, bei der nur der Lizenznehmer die Marke nutzen darf (der Inhaber selbst nicht).
- Nicht ausschließliche Lizenz
- Eine Lizenzform, bei der sowohl Inhaber als auch Lizenznehmer die Marke nutzen dürfen.
- Territorium
- Das geografische Gebiet, auf das sich die Lizenzrechte beschränken (z. B. Deutschland, Europa).