- Gemeinnützige Gesellschaft
- Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke verfolgt und keinen wirtschaftlichen Gewinn für Mitglieder oder Gründer anstrebt.
- Gründungsurkunde
- Das formale schriftliche Dokument, das die Entstehung einer Gesellschaft oder Stiftung rechtlich dokumentiert und ihre grundlegende Struktur regelt.
- Gemeinnützigkeit
- Die Anerkennung durch das Finanzamt, dass eine Organisation ausschließlich für das Gemeinwohl tätig ist und steuerliche Privilegien erhält.
- Körperschaft
- Eine rechtliche Einheit, die unabhängig von ihren Mitgliedern oder Gründern Rechte und Pflichten haben kann, z. B. ein Verein oder eine Stiftung.
- Satzung
- Die internen Regeln einer Gesellschaft, die Struktur, Entscheidungsfindung und Verwaltung regeln; wird oft in der Gründungsurkunde referenziert.
- Finanzamtsanerkennung
- Die offizielle Bestätigung durch die zuständige Finanzbehörde, dass eine Organisation gemeinnützig ist und Steuervergünstigungen erhält.
- Direktoren / Geschäftsführer
- Die Personen, die für die Leitung und Verwaltung der gemeinnützigen Gesellschaft verantwortlich sind.
- Vermögensausstattung
- Das anfängliche Vermögen oder Eigenkapital, das die Gründer in die Gesellschaft einbringen.
- Steuervergünstigungen
- Die Befreiung von bestimmten Steuern (z. B. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) für anerkannt gemeinnützige Organisationen.
- Unbefristete Dauer
- Die Gesellschaft ist ohne zeitliche Befristung gegründet; sie kann theoretisch unbegrenzt lange existieren.
- Steuerordnung / Abgabenordnung
- Das Bundesgesetz, das regelt, welche Organisationen gemeinnützig sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.