Gründungsurkunde Gemeinnützige Gesellschaft

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FreiGründungsurkunde Gemeinnützige Gesellschaft

Auf einen Blick

Was es ist
Eine Gründungsurkunde für gemeinnützige Gesellschaften ist das formale Gründungsdokument, das die Entstehung einer nonprofit-Organisation regelt. Sie definiert Namen, Zweck, Dauer und Befugnisse der Gesellschaft und wird von den Gründern unterzeichnet. Diese kostenlose Word-Vorlage enthält alle notwendigen Abschnitte und kann sofort online bearbeitet und als PDF exportiert werden.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen dieses Dokument, wenn Sie eine gemeinnützige Gesellschaft, Stiftung oder nonprofit-Organisation gründen möchten. Es ist erforderlich für die Registrierung beim Finanzamt, bei der Eintragung ins Vereinsregister oder ins Handelsregister und für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Ohne Gründungsurkunde können gemeinnützige Organisationen nicht rechtmäßig tätig werden.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält die Daten der Gründer, die offizielle Benennung der Gesellschaft, die Regelung der zeitlichen Dauer, eine detaillierte Darstellung der gemeinnützigen Absichten und Zwecke, die Verwaltung von Geldmitteln sowie Regelungen zu Vermögensausstattung und Gewinnverteilung. Alle Abschnitte sind mit Platzhaltern vorausgefüllt, um eine schnelle Anpassung an Ihre spezifische Situation zu ermöglichen.

Was ist eine Vorlage „Gründungsurkunde Gemeinnützige Gesellschaft"?

Eine Gründungsurkunde für gemeinnützige Gesellschaften ist das formale, rechtlich verbindliche Dokument, mit dem eine nonprofit-Organisation gegründet wird. Sie dokumentiert die Identität der Gründer, den Namen und die Rechtsnatur der Gesellschaft sowie ihre gemeinnützigen Absichten. Die Vorlage enthält alle notwendigen Abschnitte — von der Gründeridentifikation über die Zweckdefinition bis zur Vermögensregelung — und ist sofort bearbeitbar im Word-Format. Sie können die Vorlage online bearbeiten, als Word-Datei herunterladen und als PDF exportieren. Mit dieser Vorlage sparen Sie Zeit und Fehlerrisiko, denn alle rechtlichen Struktur-Elemente sind bereits vorgegeben und Sie müssen nur Ihre spezifischen Daten und Zwecke einfügen.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne eine ordnungsgemäße Gründungsurkunde kann eine gemeinnützige Gesellschaft nicht rechtmäßig gegründet werden. Das Finanzamt wird den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit ablehnen, wenn die Gründungsdokumentation fehlerhaft oder unvollständig ist. Eine schlecht formulierte Gründungsurkunde führt zu Verzögerungen (Monate statt Wochen), zu Nachkorrektionen oder im schlimmsten Fall zur Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus, was Nachzahlungen von Steuern und Geldstrafen bedeutet. Diese Vorlage stellt sicher, dass Ihre Gründung von Anfang an korrekt dokumentiert ist, dass die gemeinnützigen Zwecke klar und finanzamtskonform formuliert sind, und dass Sie schneller zur Registrierung und zur Steuerbefreiung gelangen. Sie vermeiden teure anwaltliche Nachbesserungen und schaffen eine solide rechtliche Grundlage für Spendenbeschaffung, Fördergelder und Geschäftsbetrieb Ihrer Organisation.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Eine Person gründet allein eine gemeinnützige Gesellschaft.Gründungsurkunde — Einzelgründer
Zwei oder mehr Gründer schließen sich zusammen zur Gründung.Gründungsurkunde — Mehrgründer
Eine bestehende Organisation wird in gemeinnützige Form umgewandelt.Gründungsurkunde — Umwandlung bestehender Körperschaft
Die Gesellschaft hat primär religiöse, wissenschaftliche oder Ausbildungszwecke.Gründungsurkunde — Religiöse Organisation
Es wird eine privatrechtliche Stiftung mit Vermögensausstattung gegründet.Gründungsurkunde — Stiftung
Es wird ein Verein ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet.Gründungsurkunde — Ideeller Verein
Gründungsurkunde und Satzung werden in einem Dokument vereint.Gründungsurkunde mit Satzung kombiniert

Häufige Fehler vermeiden

❌ Zu vage Formulierung der gemeinnützigen Zwecke

Warum es wichtig ist: Das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit ablehnen, wenn Zwecke nicht konkret genug sind oder wirtschaftliche Interessen nicht ausgeschlossen werden.

Fix: Verwenden Sie präzise Formulierungen wie ‚Förderung der Jugendhilfe durch Betreuung von Kindern in Wohngruppen' statt ‚allgemeine Wohltätigkeit'.

❌ Ungenaue oder fehlende Gründerdaten

Warum es wichtig ist: Die Registrierung kann verzögert oder abgelehnt werden, wenn Namen, Adressen oder rechtliche Bezeichnungen der Gründer nicht korrekt sind.

Fix: Verwenden Sie offizielle Dokumente (Ausweis, Handelsregisterauszug) und doppelprüfen Sie jede Angabe.

❌ Gewinnverteilung oder Zuschüsse an Gründer vorsehen

Warum es wichtig ist: Dies widerspricht dem Grundprinzip der Gemeinnützigkeit und führt zur Aberkennung des Status und zu Strafzinsen.

Fix: Stellen Sie klar, dass alle Gewinne ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden; keine persönlichen Auszahlungen.

❌ Steuergesetze und Steuerordnungsnummern nicht aktualisieren

Warum es wichtig ist: Veraltete Rechtsnormen führen zu Verständnisproblemen mit dem Finanzamt und können die Anerkennung verzögern.

Fix: Aktualisieren Sie vor der Einreichung die Abgabenordnungsnummern und Bundeslandgesetze auf die aktuelle Fassung.

❌ Gründungsurkunde ohne notarielle Beglaubigung einreichen

Warum es wichtig ist: Viele Behörden und Register erkennen nur notariell beglaubigte Urkunden an; selbstunterzeichnete Versionen werden abgelehnt.

Fix: Lassen Sie die Urkunde von einem Notar beglaubigen, bevor Sie sie einreichen.

❌ Keine Satzung oder Organisationsregeln miteinreichen

Warum es wichtig ist: Ohne Satzung kann das Finanzamt nicht prüfen, wie die Gesellschaft geleitet und kontrolliert wird; Anerkennung ist dann fraglich.

Fix: Ergänzen Sie die Gründungsurkunde durch eine detaillierte Satzung, die Struktur, Mitgliederrechte und Entscheidungsfindung regelt.

Die 8 wichtigsten Abschnitte, erklärt

Gründerdaten

Dieser Abschnitt enthält die Namen, Bezeichnungen und Adressen aller Gründer. Sie werden als Parteien benannt, die die Gründungsurkunde unterzeichnen und damit die Gründung vollziehen. Achten Sie darauf, dass die Angaben mit offiziellen Dokumenten übereinstimmen.

Name und offizielle Bezeichnung der Gesellschaft

Hier wird der exakte Name festgelegt, unter dem die gemeinnützige Gesellschaft registriert wird. Der Name ist eindeutig und darf nicht mit bereits registrierten Organisationen verwechselt werden. Dieser Name ist später in allen offiziellen Dokumenten und der Finanzamtsanmeldung zu verwenden.

Zeitliche Dauer

In diesem Abschnitt wird festgelegt, ob die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit, für einen definierten Zeitraum oder mit einer Bedingung gegründet wird. In den meisten Fällen ist eine unbefristete Dauer vorgesehen, es sei denn, es handelt sich um ein spezielles Projekt mit definiertem Ende.

Absichten und Zwecke der Gesellschaft

Dies ist der zentrale Abschnitt, in dem die gemeinnützigen, wissenschaftlichen, religiösen oder Ausbildungszwecke präzise festgelegt werden. Hier wird deutlich, dass die Gesellschaft nicht für Profit arbeitet, sondern ausschließlich für das Gemeinwohl. Diese Formulierungen sind entscheidend für die späteren Finanzamtsanerkennung.

Verwaltung und Vermögen

Dieser Abschnitt regelt, wie die Gesellschaft ihr Vermögen verwaltet, anlegt und reinvestiert. Er legt fest, dass die Direktoren oder Geschäftsführer im Sinne der Gesellschaftszwecke wirtschaften dürfen, aber kein persönliches Gewinninteresse verfolgen dürfen.

Einnahmen und Gewinnverteilung

Hier wird geregelt, dass sämtliche Einnahmen, Gewinne oder Zuwendungen ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden dürfen. Es ist nicht zulässig, Gewinne an Gründer, Direktoren oder Mitglieder auszuschütten.

Unterzeichnung und Inkrafttreten

Die Gründungsurkunde wird von allen Gründern unterzeichnet und tritt zu einem bestimmten Datum in Kraft. Dieses Datum ist später wichtig für die Registrierung und die rückwirkende Wirksamkeit gegenüber Behörden.

Bezugnahme auf Gesetze und Steuerordnung

Die Urkunde verweist auf die jeweils geltende Abgabenordnung oder das Steuergesetz des Bundeslandes / der Jurisdiktion. Diese Verweise müssen korrekt ausfüllt werden, damit die Finanzamtsanerkennung reibungslos funktioniert.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Gründerdaten korrekt eintragen

    Füllen Sie die Namen, offiziellen Bezeichnungen und vollständigen Adressen aller Gründer ein. Diese müssen exakt mit dem Personalausweis, Handelsregisterauszug oder anderen offiziellen Dokumenten übereinstimmen.

    💡 Verwenden Sie Abkürzungen (z. B. ‚GmbH', ‚e. V.') genau so wie in den Gründerdokumenten.

  2. 2

    Name der Gesellschaft festlegen

    Wählen Sie einen eindeutigen, aussagekräftigen Namen für die gemeinnützige Gesellschaft. Prüfen Sie, dass dieser Name nicht bereits registriert ist, z. B. beim Vereinsregister oder Handelsregister.

    💡 Der Name kann später nur durch formale Satzungsänderung geändert werden. Wählen Sie daher sorgfältig.

  3. 3

    Zweck und Absicht präzise formulieren

    Beschreiben Sie die gemeinnützigen, wissenschaftlichen oder religiösen Zwecke so konkret wie möglich. Je genauer die Formulierung, desto leichter wird die Finanzamtsanerkennung. Vermeiden Sie zu allgemeine Angaben wie ‚Wohltätigkeit'.

    💡 Orientieren Sie sich an den Formulierungen in der Abgabenordnung (AO) oder dem Gesetz Ihres Bundeslandes.

  4. 4

    Geldmittel- und Vermögensverwaltung regeln

    Legen Sie fest, wie die Gesellschaft Spenden, Zuwendungen und Vermögen verwalten, anlegen und reinvestieren darf. Stellen Sie sicher, dass diese Regelungen nicht auf persönlichen Profit der Gründer ausgerichtet sind.

    💡 Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Anwalt, um sicherzustellen, dass die Formulierungen mit der Finanzamtspraxis konform sind.

  5. 5

    Dauer der Gesellschaft festlegen

    Entscheiden Sie, ob die Gesellschaft unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum gegründet wird. In den meisten Fällen ist ‚unbefristet' die richtige Wahl.

    💡 Unbefristete Gründungen sind typisch für Stiftungen und Vereine; befristete Gründungen nur in Ausnahmefällen (z. B. Projektgesellschaften).

  6. 6

    Gesetze und Steuerordnung ausfüllen

    Ersetzen Sie die Platzhalter für Bundesland, Staat, Steuergesetz und Abgabennummern durch die korrekten Angaben Ihrer Jurisdiktion. Diese Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder von der zuständigen Behörde.

    💡 Deutsche Organisationen verwenden die Abgabenordnung (AO) und die jeweiligen Landesgesetze; achten Sie auf aktuelle Fassungen.

  7. 7

    Unterzeichnung und Notarierung prüfen

    Klären Sie mit Ihrem Anwalt oder Notar, ob die Gründungsurkunde notariell beglaubigt werden muss. Viele Bundesländer fordern Notarbestätigung für die Registrierung.

    💡 Nutzen Sie eine notarielle Beglaubigung, um später Streitigkeiten über die Authentizität auszuschließen.

  8. 8

    Finale Kopien vorbereiten und einreichen

    Erstellen Sie notarisch beglaubigte Kopien und bereiten Sie diese zusammen mit weiteren Dokumenten (Satzung, Finanzamtsanmeldung) für die Anmeldung beim Finanzamt vor.

    💡 Halten Sie sich an die Anforderungen des zuständigen Finanzamts und Registers; diese können regional unterschiedlich sein.

Häufig gestellte Fragen

Muss die Gründungsurkunde notariell beglaubigt werden?

Ja, in der Regel müssen Gründungsurkunden gemeinnütziger Gesellschaften notariell beglaubigt werden. Dies ist in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister oder Handelsregister und für die Finanzamtsanerkennung. Die notarielle Beglaubigung kostet ca. 50–150 €, gibt aber Sicherheit und vermeidet Verzögerungen. Prüfen Sie die Anforderungen Ihres zuständigen Registers oder Finanzamts.

Kann ich die Gründungsurkunde später ändern?

Ja, aber nur formal begrenzt. Änderungen des Namens, der Zwecke oder der Struktur erfordern eine notarielle Satzungsänderung und meist auch eine neue Finanzamtsbestätigung. Kleinere Klarstellungen können oft durch eine Ergänzungsurkunde vorgenommen werden. Größere Änderungen (z. B. Fusion mit einer anderen Organisation) erfordern eine grundlegende Neugründung. Konsultieren Sie einen Anwalt für komplexere Änderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungsurkunde und Satzung?

Die Gründungsurkunde dokumentiert den formalen Gründungsakt und legt die Grundzwecke fest. Die Satzung regelt die internen Strukturen, Mitgliederrechte, Entscheidungsfindung und Verwaltungsabläufe. Oft werden beide Dokumente zusammen eingereicht; manchmal wird die Satzung als Anlage zur Gründungsurkunde ausgefertigt. Bei dieser Vorlage ist die Gründungsurkunde das Primärdokument; eine Satzung sollte separat erstellt oder hinzugefügt werden.

Wie lange dauert die Finanzamtsanerkennung nach Gründung?

Die Finanzamtsanerkennung dauert in der Regel 4–8 Wochen, kann aber auch 3–6 Monate in Anspruch nehmen, wenn Rückfragen entstehen. Je vollständiger und konkreter Ihre Gründungsurkunde und Satzung sind, desto schneller verläuft das Verfahren. Reichen Sie alle angeforderten Dokumente (Gründungsurkunde, Satzung, Freistellungsbescheid, ggf. notarielle Beglaubigungen) auf einmal ein.

Kann eine Privatperson allein eine gemeinnützige Gesellschaft gründen?

Ja, das ist möglich, aber oft wird mindestens ein weiterer Gründer empfohlen, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Governance zu stärken. Einige Bundesländer haben minimale Anforderungen an die Anzahl der Gründer (z. B. mindestens 3 Personen für einen Verein). Prüfen Sie die Gesetze Ihres Bundeslandes. Bei dieser Vorlage können Sie die Gründerdaten auf eine oder mehrere Personen anpassen.

Welche Zwecke gelten als gemeinnützig?

Nach der deutschen Abgabenordnung (AO) gelten als gemeinnützig: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Religion, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Gesundheit, Altenhilfe, Umweltschutz, Denkmalschutz und internationale Hilfe. Die Absicht muss unpersönlich und dem Gemeinwohl dienlich sein. Kommerzielle oder politische Aktivitäten widersprechen der Gemeinnützigkeit. Ihre Gründungsurkunde sollte eine dieser anerkannten Kategorien klar benennen.

Was passiert, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird?

Bei der Auflösung einer gemeinnützigen Gesellschaft muss das verbleibende Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation oder an den Staat gehen (Regelvermächtnis). Sie können das Vermögen nicht persönlich einnehmen. Dies muss in der Satzung präzise geregelt sein. Eine unsaubere Auflösung führt zu Nachzahlungen von Steuern und Geldstrafen. Konsultieren Sie einen Anwalt oder Steuerberater vor der Auflösung.

Muss ich die Gründungsurkunde nach Gründung ins Vereinsregister eintragen lassen?

Ja, in der Regel müssen Vereine und Gesellschaften (auch gemeinnützige) ins Vereinsregister oder Handelsregister eingetragen werden. Dies geschieht durch Anmeldung beim Amtsgericht. Voraussetzung ist häufig eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde. Die Eintragung kostet ca. 100–200 €. Danach ist die Gesellschaft rechtsfähig und kann Verträge abschließen.

Kann ich mit dieser Vorlage sofort eine gemeinnützige Gesellschaft gründen?

Diese Vorlage ist ein Muster und eine Startgrundlage. Sie müssen alle Platzhalter mit Ihren genauen Daten ausfüllen, die Zwecke konkret formulieren und oft eine zusätzliche Satzung erstellen. Vor der Einreichung beim Finanzamt ist dringend eine Rechtsprüfung durch einen Anwalt oder Steuerberater empfohlen. Dies spart später Zeit und vermeidet Ablehnungen.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Satzung

Die Gründungsurkunde ist das äußere formale Dokument, das die Entstehung registriert und dem Finanzamt eingereicht wird. Die Satzung ist das innere Regelwerk, das Struktur und Betrieb der Gesellschaft ordnet. Sie können getrennt oder kombiniert vorliegen. Für die Finanzamtsanerkennung sind meist beide erforderlich; diese Vorlage deckt die Gründungsurkunde ab, Sie benötigen zusätzlich eine Satzung.

vs Vereinsgründung ohne Vorlage

Viele Gründer arbeiten ohne professionelle Vorlage und schreiben eine einfache Vereinbarung oder ein Memo. Dies ist legal möglich, führt aber oft zu unvollständigen oder rechtlich fehlerhaften Dokumenten, die das Finanzamt ablehnt. Diese Vorlage spart Zeit und Kosten, indem sie eine bewährte Struktur bereitstellt und das Risiko von Nachkorrekturen reduziert.

vs Anwaltliche Neugründung

Ein Anwalt erstellt eine maßgeschneiderte Gründungsurkunde, abgestimmt auf Ihre genauen Anforderungen und lokalen Regelungen (ca. 500–2.000 €). Diese Vorlage ist günstiger (kostenlos) und schneller, erfordert aber sorgfältige Eigenanpassung. Ideal für kleinere Gründungen; für komplexe Konstellationen ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

vs Online-Gründungsplattformen

Digitale Gründungsportale führen Sie mit Fragebogern durch die Gründung und erstellen das Dokument automatisch (meist kostenlos bis 50 €). Sie sind komfortabel, fehler anfällig bei ungewöhnlichen Situationen aber pragmatisch. Diese Vorlage bietet mehr Kontrolle und ist kombinierbar mit Online-Tools zur notariellen Beglaubigung.

Branchenspezifische Hinweise

Soziale Dienste und Hilfsorganisationen

Organisationen wie Kindergärten, Beratungsstellen und Heime benötigen eine korrekte Gründungsurkunde, um Zuschüsse und Fördergelder von Staat und Kommunen zu erhalten.

Bildung und Wissenschaft

Schulen, Hochschulen, Forschungsinstitute und Bildungsstiftungen gründen sich rechtlich durch diese Gründungsurkunde und sichern ihre Förderung ab.

Gesundheit und Wohlfahrt

Krankenhäuser, Pflege- und Wohntagesstätten sowie medizinische Stiftungen benötigen die Gründungsurkunde für Zertifizierung und Kostenübernahme.

Kultur und Denkmalschutz

Museen, Theater, Opern und Denkmalschutzvereine legitimieren sich durch eine ordnungsgemäße Gründungsurkunde und erhalten Kulturförderung.

Umwelt- und Naturschutz

BUND, NABU und lokale Umweltgruppen gründen sich mit dieser Urkunde und sichern ihre Gemeinnützigkeit für Spendensammlung ab.

Internationale Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

NGOs und Entwicklungsorganisationen benötigen die Gründungsurkunde für die Anerkennung im In- und Ausland sowie für internationale Finanzierung.

Vorlage oder Profi — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenEinfache Gründung mit 1–2 Gründern; Standard-Gemeinnützigkeitszweck; keine speziellen Vermögensausstattungen.0 € (Download), plus ggf. 50–150 € notarielle Beglaubigung.ca. 2–3 Stunden Bearbeit-Zeit, plus 1–2 Wochen Wartezeit für Notar und Finanzamt.
Vorlage + Profi-PrüfungKleine gemeinnützige Organisationen, die Sicherheit wollen; Vorlage wird von Anwalt oder Steuerberater kurz überprüft.0 € (Download), plus 200–400 € anwaltliche Überprüfung, plus 50–150 € Notargebühr.ca. 2–3 Stunden Eigenarbeit, plus 3–5 Tage für anwaltliche Prüfung, plus Notarprozess.
MaßgeschneidertKomplexe Gründungen mit mehreren Gründern, Stiftungen mit Vermögensausstattung, spezielle Branchen (Krankenhaus, Schule, internationale Hilfe).800–2.500 € vollständige anwaltliche Erstellung, zuzüglich Notargebühren und Registrierungsgebühren.1–3 Wochen Beratung und Erstellung, plus Notarprozess, plus behördliche Bearbeitung (4–12 Wochen).

Glossar

Gemeinnützige Gesellschaft
Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke verfolgt und keinen wirtschaftlichen Gewinn für Mitglieder oder Gründer anstrebt.
Gründungsurkunde
Das formale schriftliche Dokument, das die Entstehung einer Gesellschaft oder Stiftung rechtlich dokumentiert und ihre grundlegende Struktur regelt.
Gemeinnützigkeit
Die Anerkennung durch das Finanzamt, dass eine Organisation ausschließlich für das Gemeinwohl tätig ist und steuerliche Privilegien erhält.
Körperschaft
Eine rechtliche Einheit, die unabhängig von ihren Mitgliedern oder Gründern Rechte und Pflichten haben kann, z. B. ein Verein oder eine Stiftung.
Satzung
Die internen Regeln einer Gesellschaft, die Struktur, Entscheidungsfindung und Verwaltung regeln; wird oft in der Gründungsurkunde referenziert.
Finanzamtsanerkennung
Die offizielle Bestätigung durch die zuständige Finanzbehörde, dass eine Organisation gemeinnützig ist und Steuervergünstigungen erhält.
Direktoren / Geschäftsführer
Die Personen, die für die Leitung und Verwaltung der gemeinnützigen Gesellschaft verantwortlich sind.
Vermögensausstattung
Das anfängliche Vermögen oder Eigenkapital, das die Gründer in die Gesellschaft einbringen.
Steuervergünstigungen
Die Befreiung von bestimmten Steuern (z. B. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) für anerkannt gemeinnützige Organisationen.
Unbefristete Dauer
Die Gesellschaft ist ohne zeitliche Befristung gegründet; sie kann theoretisch unbegrenzt lange existieren.
Steuerordnung / Abgabenordnung
Das Bundesgesetz, das regelt, welche Organisationen gemeinnützig sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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