- Kommanditgesellschaft (KG)
- Personengesellschaft mit mindestens einem Komplementär (haftet unbeschränkt) und Kommanditisten (haften mit Kapitaleinlage).
- Komplementär
- Persönlich haftender Gesellschafter, der für die operative Leitung und unbegrenzte Haftung verantwortlich ist.
- Kommanditist
- Gesellschafter, der Kapital einzahlt und mit dieser Summe haftet, nicht persönlich.
- Anteilzeichnung
- Rechtsakt, bei dem ein Investor verbindlich erklärt, Anteile an der Gesellschaft zu erwerben.
- Nettovermögenswert (NAV)
- Wert eines Anteils, berechnet als Vermögen der Gesellschaft abzüglich Verbindlichkeiten, geteilt durch Anzahl der Anteile.
- Illiquidität
- Situation, in der Anteile nicht leicht verkauft oder in Bargeld umgewandelt werden können.
- Gesellschaftsvertrag
- Rechtliche Vereinbarung, die die Rechte, Pflichten und Regelungen aller Gesellschafter festlegt.
- Auszug aus der Gesellschaft
- Prozess, bei dem ein Gesellschafter seine Beteiligung aufgibt und Kapital zurückerhält.
- Weiterverkauf (Abtretung)
- Übertragung der Anteile an eine andere Person, oft mit Zustimmung des Komplementärs erforderlich.
- Betriebskapital
- Finanzielle Mittel zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
- Anerkennte Teilhaber
- Investoren, die bestimmte Kriterien des Komplementärs erfüllen und zur Anteilzeichnung berechtigt sind.