- Gewerbeanmeldung
- Offizielle Registrierung einer gewerblichen Betätigung bei der zuständigen Behörde; erforderlich beim Start oder bei Änderung einer gewerblichen Tätigkeit.
- Gewerbeamt
- Zuständige Behörde einer Stadt oder Gemeinde für die Anmeldung, Abmeldung und Überwachung gewerblicher Tätigkeiten.
- Genehmigung
- Behördliche Zustimmung zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten, die besonderen Anforderungen unterliegen.
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die nicht als freiberuflich gilt.
- Aktenzeichen
- Eindeutige Referenznummer, unter der eine behördliche Genehmigung oder Anmeldung in den Behördenakten verwaltet wird.
- Gesellschaftsform
- Juristische Struktur eines Unternehmens (z. B. GmbH, AG, Einzelunternehmen), die rechtliche Rahmenbedingungen definiert.
- Firmensitz
- Offizieller Geschäftssitz des Unternehmens, unter dem es bei den Behörden registriert ist.
- Bundeslandet
- In Deutschland: eines der 16 Bundesländer; in Österreich: eines der 9 Bundesländer; grundlagen für unterschiedliche Regelungen.
- Handelsregister
- Öffentliches Verzeichnis, in dem Kaufleute und Kapitalgesellschaften eingetragen sind und ihre Änderungen dokumentiert werden.
- Gewerbebescheinigung
- Amtliches Dokument, das die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit und die Berechtigung zu ihrer Ausübung bestätigt.