- Geistige Eigentumsrechte
- Rechtliche Ansprüche auf immaterielle Schöpfungen wie Urheberwerke, Erfindungen, Designs und Marken.
- Urheberrechte
- Schutzrecht für literarische, musikalische, dramatische und künstlerische Werke sowie Software.
- Geschäftsgeheimnis
- Vertrauliche Information (Rezepte, Prozesse, Kundenlisten), die dem Unternehmen Wettbewerbsvorteil verschafft.
- Patentrecht
- Exklusives Recht, eine technische Erfindung zu nutzen, herzustellen und zu verkaufen.
- Markenrecht
- Schutzrecht für Namen, Logos und andere Erkennungszeichen eines Unternehmens.
- Moralische Rechte
- Persönliche Rechte eines Schöpfers, z. B. Recht auf Namennung und Integrität des Werks.
- Abtretung
- Rechtliche Übertragung von Rechten von einer Person auf eine andere.
- Arbeitsergebnis
- Materielles oder immaterielles Ergebnis, das ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit schafft.
- Drittrechte
- Eigentumsrechte anderer Personen oder Unternehmen, die nicht verletzt werden dürfen.
- Betriebsgelände
- Physischer Ort der Unternehmensräume, wo der Mitarbeiter seine Arbeit verrichtet.