- Versender
- Die Partei, die einen Versand initiiert und Waren einem Spediteur zum Transport anbietet.
- Spediteur
- Das Unternehmen, das Waren physisch transportiert — ein Speditionsunternehmen, eine Fluggesellschaft, eine Schifffahrtslinie oder ein Eisenbahnbetreiber.
- Empfänger
- Die als Empfänger eines Versands benannte Partei.
- Frachtbrief
- Ein von einem Spediteur ausgestelltes Rechtsdokument, das als Empfangsbestätigung für Waren, als Beförderungsvertrag und als Eigentumsdokument dient.
- Versandmanifest
- Eine detaillierte Liste aller Pakete oder Artikel in einem Versand, einschließlich Gewichte, Abmessungen und Inhalte.
- 3PL (Drittspediteur)
- Ein externes Unternehmen, das einige oder alle Logistikfunktionen eines Unternehmens bearbeitet — Lagerhaltung, Erfüllung, Transport oder Zollabfertigung.
- Frachtmakler
- Ein Vermittler, der Transport zwischen Versendern und Spediteuren arrangiert, ohne die physische Kontrolle über die Waren zu übernehmen.
- Incoterms
- International anerkannte Handelsbedingungen (veröffentlicht von der ICC), die festlegen, welche Partei zu jeder Phase eines Versands Kosten und Risiken trägt.
- Rückbelastung
- Ein Abzug, den ein Käufer auf einer Lieferantenrechnung vornimmt, als Strafe für einen Fehler — wie verspätete Lieferung oder falsche Beschriftung.
- Höhere Gewalt
- Eine Vertragsklausel, die eine Partei von Erfüllungsverpflichtungen befreit, wenn außergewöhnliche Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle die Lieferung verhindern.
- Schadensersatzfrist
- Das Zeitfenster, in dem ein Versender oder Empfänger einen Anspruch für verlorene oder beschädigte Waren einreichen muss — das Verpassen dieser Frist macht den Anspruch typischerweise ungültig.
- Nachbestellung
- Eine Kundenbestellung für Waren, die derzeit nicht verfügbar sind und erfüllt werden, wenn der Lagerbestand aufgefüllt wird.