- Telearbeit
- Regelmäßige Erwerbstätigkeit, die an einem anderen Ort als dem Betriebsstätte des Arbeitgebers verrichtet wird, in der Regel im eigenen Home-Office.
- Primärer Wirtschaftsstandort
- Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit hauptsächlich verrichtet und dessen Anwesenheit für die Vergütung relevant ist.
- Firmeneigene Geräte
- Computer, Laptops, Telefone und Software, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter für die Telearbeit zur Verfügung stellt.
- Genehmigte Überstunden
- Arbeitsstunden, die vor dem Arbeiten vom Arbeitgeber schriftlich genehmigt wurden und bezahlt werden.
- Inspektionsrecht
- Recht des Arbeitgebers, den Telearbeitsstandort zu überprüfen, um Sicherheit und ordnungsgemäße Gerätenutzung zu kontrollieren.
- Abwesenheit
- Geplante oder ungeplante Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht arbeitet und die Genehmigung des Arbeitgebers benötigen.
- Haftungsausschluss
- Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz für Beschädigungen oder Verlust von Eigentum des Mitarbeiters während der Telearbeit.
- Work-Life-Balance
- Vereinbarung über die Grenzen zwischen Arbeitszeiten und Freizeit bei der Heimarbeit.
- Datenschutz im Home-Office
- Regelungen zur sicheren Behandlung von Unternehmens- und Kundendaten beim Arbeiten von zu Hause aus.
- Betriebskosten
- Kosten für Strom, Internet, Heizung und sonstige Nebenkosten, die durch das Home-Office entstehen.
- Beendigung der Telearbeit
- Das Recht des Arbeitgebers, den Mitarbeiter jederzeit aus dem Telearbeitsprogramm zu entfernen und Büroarbeit zu verlangen.