- Invalidität
- Der Zustand, in dem ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung nicht arbeitsfähig ist und dies ärztlich bescheinigt wird.
- Betriebszugehörigkeit
- Die ununterbrochene Dauer der Anstellung eines Mitarbeiters im Unternehmen ab dem Einstellungsdatum.
- Kurzfristige Invalidität
- Invaliditätszeitraum, der typischerweise bis zu mehreren Monaten andauert, bevor längerfristige Leistungen greifen.
- Langfristige Invalidität
- Invaliditätszeitraum, der sich nach Abschluss der kurzfristigen Leistungen anschließt und längerfristige finanzielle Unterstützung bietet.
- Ärztliche Bescheinigung
- Ein von einem beglaubigten Arzt unterzeichnetes Dokument, das Beginn, Dauer und Ende einer Invalidität bestätigt.
- Medizinische Beurlaubung
- Ein vom Arbeitgeber genehmigter bezahlungsfreier Urlaub während der Überprüfung oder Bestätigung von Invaliditätsansprüchen.
- Leistungstabelle
- Eine Tabelle, die Leistungssätze (Vollzahlung, Halbzahlung) basierend auf Beschäftigungsdauer festlegt.
- Genehmigungsprozess
- Das formale Verfahren, in dem ein Invaliditätsanspruch geprüft und genehmigt wird, bevor Zahlungen erfolgen.
- Rückbestätigung
- Regelmäßige ärztliche Bestätigung (z. B. alle zwei Wochen) der fortdauernden Invalidität während des Leistungszeitraums.
- Provisionseinstellung
- Aussetzung von Provisionszahlungen während des Bezugs von Invaliditätsleistungen bei provisionsabhängigen Mitarbeitern.
- Incident-basierte Berechnung
- Die Methode, bei der Leistungen nach einem einzelnen Invaliditätsfall und nicht nach Kalenderjahr berechnet werden.
- Wiedereinstellungsoption
- Das Recht des Arbeitgebers, ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden, mit der Möglichkeit, den Mitarbeiter nach Genesung erneut einzustellen.