❌ Zu vage Kundengruppen-Definitionen
Warum es wichtig ist: Unklare Kategorien führen zu Streitigkeiten darüber, welche Kunden provisionsgebunden sind.
Fix: Führen Sie konkrete, messbare Kriterien auf (z. B. Kundennummern, Branchen, Regionen).
Kostenloser Word-Download • Online bearbeiten • Mit Drive speichern und teilen • Als PDF exportieren

Eine Kommissionsliste ist ein schriftlich dokumentiertes Verzeichnis der Kunden und Geschäftsarten, für die Ihr Mitarbeiter Provisionen erhält. Sie wird als Anlage zur Provisionsvereinbarung oder zum Arbeitsvertrag abgeschlossen und regelt bindend, unter welchen Bedingungen Provisionen fällig werden. Die kostenlose Word-Vorlage ist sofort einsatzbereit, lässt sich individuell für Ihre Kundengruppen und Geschäftsarten anpassen und kann als PDF exportiert werden. Sie dient als verbindliche Grundlage für alle Parteien und schafft Transparenz bei der Provisionsberechnung.
Provisionsmodelle sind anfällig für Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten. Ohne schriftliche, präzise Kommissionsliste entstehen Konflikte darüber, welche Kunden oder Geschäfte provisionsgebunden sind, ob Provisionen nach Kündigung noch gezahlt werden, und wie Grenzfälle zu handhaben sind. Eine klare Liste schützt Ihren Betrieb rechtlich, vermeidet teure Gerichtsverfahren und sichert Ihre Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Motivationsgarantie für Ihre Verkäufer. Sie dokumentieren damit eine faire, transparente Vereinbarung und erfüllen arbeitsrechtliche Anforderungen an Schriftlichkeit. Besonders bei Fluktuation oder Kündigung ist die schriftliche Liste unverzichtbar.
| Wenn Ihre Situation ist… | Diese Vorlage verwenden |
|---|---|
| Standardfall mit klar definierten Kundengruppen und Geschäftsarten | Kommissionsliste — einfache Variante |
| Provisionen unterscheiden sich je nach Volumen oder Geschäftsart | Kommissionsliste mit Staffelung |
| Bestimmte Geschäfte oder Kunden sind von der Provisionszahlung ausgenommen | Kommissionsliste mit Ausschlüssen |
| Provisionen sind Bestandteil des Arbeitsvertrags und müssen dort verankert sein | Provisionsvereinbarung als Anlage zum Arbeitsvertrag |
| Externe Handelsvertreter oder Makler mit eigener Kundenbeziehung | Kommissionsliste für Handelsvertreter |
| Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Liste unter Einhaltung von Fristen zu ändern | Kommissionsliste mit Widerrufsvorbehalt |
Warum es wichtig ist: Unklare Kategorien führen zu Streitigkeiten darüber, welche Kunden provisionsgebunden sind.
Fix: Führen Sie konkrete, messbare Kriterien auf (z. B. Kundennummern, Branchen, Regionen).
Warum es wichtig ist: Ohne Ausschlüsse können Provisionen auch für Geschäfte ohne Erfolg oder ohne Realbezug beansprucht werden.
Fix: Listen Sie explizit auf, welche Fälle ausgeschlossen sind (z. B. innerbetriebliche Transfers, Stornos).
Warum es wichtig ist: Dies führt zu Abrechnungsfehlern und Zahlungsverzögerungen.
Fix: Definieren Sie präzise, welcher Umsatzbegriff gilt und wie Retouren behandelt werden.
Warum es wichtig ist: Fehlerhafte oder fehlende Kündigungsregelungen führen zu Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Provisionen.
Fix: Dokumentieren Sie genau, welche Provisionen bei Kündigung durch wen noch gezahlt oder verfallen.
Warum es wichtig ist: Der Arbeitgeber kann die Bedingungen nicht mehr anpassen, wenn sich Geschäftsmodelle ändern.
Fix: Fügen Sie einen Widerrufsvorbehalt ein, der klare Fristen und Benachrichtigungsmodalitäten regelt.
Warum es wichtig ist: Ohne Unterschrift ist die Vereinbarung nicht verbindlich und kann vor Gericht angefochten werden.
Fix: Beide Parteien müssen unterschreiben und datieren; bewahren Sie das Original in der Personalakte auf.
In einfacher Sprache: Benennung von Arbeitgeber und Mitarbeiter sowie ihre Identifikation.
Das Unternehmen [UNTERNEHMENSNAME] und der Mitarbeiter [NAME DES MITARBEITERS], beschäftigt seit [DATUM], vereinbaren folgende Kommissionsregelung.
Häufiger Fehler: Unvollständige oder ungenaue Angabe der Parteien führt zu Ungültigkeit der Vereinbarung.
In einfacher Sprache: Auflistung der Kundengruppen, für deren Geschäfte Provisionen gezahlt werden.
Provisionen werden gezahlt für Geschäfte mit folgenden Kundengruppen: [KUNDENGRUPPE 1], [KUNDENGRUPPE 2], [KUNDENGRUPPE 3].
Häufiger Fehler: Zu vage Formulierungen wie 'alle Neukunden' führen zu Streitigkeiten über Abgrenzung und Berechnung.
In einfacher Sprache: Festlegung, welche Arten von Geschäftsvorgängen zur Provisionsberechnung führen.
Provisionen entstehen nur für folgende Geschäftsarten: [GESCHÄFTSART 1] (z. B. Neukundenerwerb), [GESCHÄFTSART 2] (z. B. Bestandskundengeschäfte).
Häufiger Fehler: Unklare Abgrenzung zwischen provisionsberechtigten und nicht-provisionsberechtigten Vorgängen führt zu Unstimmigkeiten.
In einfacher Sprache: Bestimmung von Fällen, in denen trotz erfüllter Bedingungen keine Provision gezahlt wird.
Keine Provisionen werden gezahlt für: Geschäfte mit Behörden, innerbetriebliche Geschäfte, stornierte oder rückgängig gemachte Verträge.
Häufiger Fehler: Fehlende Ausnahmeregelungen führen dazu, dass Provisionen für Geschäfte ohne realen Nutzen beansprucht werden.
In einfacher Sprache: Festlegung, wie die Provisionsquote berechnet wird und ob es Staffelungen gibt.
Die Provision beträgt [PROZENTSATZ]% des Nettoumsatzes. Bei Umsätzen über [BETRAG] steigt die Quote auf [HÖHERER PROZENTSATZ]%.
Häufiger Fehler: Unklare Bezugsgrößen (Brutto vs. Netto, mit/ohne Retouren) führen zu Abrechnungsfehlern.
In einfacher Sprache: Festlegung von Zeitraum, Berechnungsgrundlage und Zahlungstermin der Provisionen.
Provisionen werden monatlich für den vorangegangenen Monat berechnet und bis zum [TAG] des Folgemonats ausbezahlt. Grundlage ist die Rechnungsstellung, nicht der Zahlungseingang.
Häufiger Fehler: Verschwommene Zeiträume (z. B. 'vierteljährlich irgendwann') führen zu Zahlungsverzögerungen und Missverständnissen.
In einfacher Sprache: Regelung, welche Provisionen bei Beendigung der Beschäftigung noch gezahlt werden.
Bei Kündigung durch den Mitarbeiter verfallen Provisionen auf noch nicht abgerechnete Geschäfte. Bei Kündigung durch das Unternehmen werden Provisionen auf der Basis abgeschlossener Geschäfte ausbezahlt.
Häufiger Fehler: Fehlende Regelung führt zu Rechtsstreit über ausstehende Provisionen nach Kündigungsmitteilung.
In einfacher Sprache: Festlegung, wie lange die Liste gilt und wer sie ändern darf.
Diese Kommissionsliste gilt ab [DATUM]. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Liste unter Beachtung einer Frist von [FRIST] zu ändern und beide Parteien entsprechend zu benachrichtigen.
Häufiger Fehler: Fehlender Änderungsvorbehalt führt dazu, dass der Arbeitgeber die Bedingungen nicht mehr anpassen kann.
In einfacher Sprache: Beglaubigung durch Unterschrift beider Parteien zur Rechtsverbindlichkeit.
Ort: [ORT], Datum: [DATUM]. Unterschrift Arbeitgeber: ________________. Unterschrift Arbeitnehmer: ________________.
Häufiger Fehler: Fehlende oder undatierte Unterschriften machen die Vereinbarung rechtlich anfechtbar.
Notieren Sie alle Kategorien von Kunden, für die dieser Mitarbeiter Provisionen erhalten soll — z. B. nach Branche, Region, Kundentyp (Neu- vs. Bestandskunde) oder Umsatzklasse.
💡 Seien Sie so konkret wie möglich — unklare Kategorien führen später zu Streitigkeiten.
Legen Sie fest, welche Geschäftsvorgänge zu Provisionen führen (z. B. Abschluss eines Neukundenkontrakts, Upsell bei Bestandskunden, Vermittlungsgebühren).
💡 Unterscheiden Sie deutlich zwischen Geschäftsarten, um Abrechnungsfehlern vorzubeugen.
Dokumentieren Sie klar, welche Fälle ausgeschlossen sind (z. B. interne Transfers, Regierungsgeschäfte, stornierte Aufträge).
💡 Ohne Ausnahmeregelungen können Provisionen für Geschäfte ohne echten Ertrag beansprucht werden.
Geben Sie an, wie viel Prozent des Umsatzes als Provision gezahlt wird, und ob es Staffelungen je nach Volumen gibt.
💡 Nutzen Sie klare Bezugsgrößen: Netto- oder Bruttoumsatz, mit oder ohne Retouren.
Legen Sie den Berechnungszeitraum (monatlich, vierteljährlich) und den Zahlungstermin fest. Klären Sie, ob Basis die Rechnungsstellung oder der Zahlungseingang ist.
💡 Klarheit über Zahlungstermine vermeidet Zahlungsverzögerungen und Konflikte.
Dokumentieren Sie, welche Provisionen bei Beendigung der Beschäftigung noch gezahlt oder verfallen.
💡 Eine klare Regelung schützt beide Parteien vor Rechtsstreitigkeiten nach Kündigungsmitteilung.
Beide Parteien müssen die Liste unterzeichnen und datieren, um sie rechtsverbindlich zu machen.
💡 Bewahren Sie ein Exemplar für Ihre Personalakte auf.
Eine Kommissionsliste ist ein Verzeichnis der Kunden und Geschäftsarten, für die Provisionen gezahlt werden. Eine Provisionsvereinbarung ist die übergeordnete vertragliche Regelung, die auch Quoten, Zahlungsmodalitäten und Bedingungen festlegt. Die Kommissionsliste ist oft ein Annex zur Provisionsvereinbarung oder zum Arbeitsvertrag.
Ja, es ist dringend empfohlen. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit und verhindert Missverständnisse. Im Streitfall ist ein schriftliches Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet ist, die stärkste Beweisform.
Ja, wenn Sie einen Änderungsvorbehalt in der Liste verankert haben und die erforderlichen Fristen einhalten. Ohne Vorbehalt können Sie die Bedingungen nicht einseitig ändern. Konsultieren Sie einen Anwalt zur genauen Ausgestaltung des Vorbehalts nach Ihrem Landesrecht.
Dies hängt von Ihrer Vereinbarung ab. In der Regel werden Provisionen auf bereits abgeschlossenen Geschäften bis zur Kündigungsfrist gezahlt. Provisionen auf noch nicht abgerechneten oder nicht vollständig abgewickelten Geschäften können verfallen oder anteilig gezahlt werden. Regeln Sie dies explizit in Ihrer Kommissionsliste.
Ja, wenn Sie diese Ausschlüsse in der Kommissionsliste dokumentieren. Sie können z. B. bestimmte Kundengruppen, interne Kunden oder Behörden ausschließen. Die Ausnahmeregelung muss aber klar und messbar sein, sonst führt sie zu Streitigkeiten.
Das müssen Sie selbst festlegen. Üblicherweise werden Provisionen auf die Rechnungsstellung bezogen, nicht auf den tatsächlichen Zahlungseingang. Dies ist fairer für den Mitarbeiter, da er nicht tragen muss, wenn Kunden langsam zahlen. Dokumentieren Sie Ihre Wahl deutlich in der Liste.
Ja, aber mit Besonderheiten. Handelsvertreter sind keine Arbeitnehmer, sondern Unternehmer. Für sie gelten andere Regelungen (z. B. Handelsvertretergesetz), insbesondere bezüglich Kündigungsschutz und nachvertraglicher Betätigungsbeschränkung. Nutzen Sie eine spezialisierte Vorlage und konsultieren Sie einen Anwalt.
Eine schriftlich festgehaltene und von beiden Parteien unterzeichnete Kommissionsliste ist eine starke rechtliche Grundlage. Sie schützt Sie vor Missverständnissen und ist vor Gericht beweiskräftig. Dennoch sollte eine Anwältin oder ein Anwalt die Liste nach Ihrem Landesrecht prüfen, um sicherzustellen, dass alle zwingende Regelungen beachtet sind.
Nur wenn alle Mitarbeiter unter den gleichen Bedingungen arbeiten. Sobald sich die Kundengruppen, Geschäftsarten oder Quoten unterscheiden, benötigen Sie individuelle Listen pro Mitarbeiter. Dies stellt klar, dass jeder gemäß seinen tatsächlichen Aufgaben vergütet wird.
Der Arbeitsvertrag regelt das grundlegende Anstellungsverhältnis, einschließlich Grundgehalt und die Möglichkeit von Provisionen. Die Kommissionsliste ist die detaillierte Anlage, die festlegt, welche Kunden und Geschäftsarten provisionsgebunden sind. Zusammen bilden sie die vollständige Vergütungsregelung ab.
Eine Provisionsvereinbarung ist die umfassende vertragliche Regelung von Provisionen (Quoten, Bedingungen, Zahlungsmodalitäten). Die Kommissionsliste ist eine spezialisierte Anlage, die nur auflistet, welche Kunden und Geschäftsarten provisionsgebunden sind. In der Praxis werden beide Dokumente zusammen verwendet.
Ein Handelsvertretervertrag regelt die Beziehung zu externen Vermittlern (Makler, Vertreter). Eine Kommissionsliste kann auch für Handelsvertreter verwendet werden, unterliegt aber zusätzlich dem Handelsvertretergesetz und anderen strengeren Regelungen. Konsultieren Sie einen Anwalt für Handelsverträge.
Provisionen sind erfolgsabhängig auf konkrete Geschäfte gebunden (z. B. Kundenumsatz). Bonuspläne sind häufiger an allgemeine Leistungsziele oder Unternehmensziele gebunden. Eine Kommissionsliste definiert die Grundlage für Provisionen; Bonusstrukturen sind eine ergänzende Vergütungsform.
Makler und Vermittler benötigen klare Listen, welche Versicherungsprodukte und Kundentypen zu Provisionen führen.
Makler und Außendienstler arbeit gegen Provision; die Liste regelt, welche Transaktionen provisionsgebunden sind.
Vertriebsteams arbeiten häufig mit Provisionen auf Kundenneuakquisition oder Upsell-Geschäfte.
Anlageberater und Vertrieb sind provisionsabhängig; eine klare Liste verhindert Interessenskonflikte.
Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter benötigen präzise Regelungen zu provisionsberechtigten Kunden und Geschäftsarten.
Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung folgen oft unterschiedlichen Provisionsregeln pro Kundengruppe.
Deutschland: Die Kommissionsliste unterliegt dem BGB und dem Arbeitsrecht. Provisionsvereinbarungen müssen klar und nicht mehrdeutig sein. Das Schriftwort ist Beweis. Besonderer Schutz für Arbeitnehmer bei Kündigung und Verstoß gegen Verbot der Sittenwidrigkeit.
Österreich: Ähnliche Grundlagen wie Deutschland unter ABGB und österreichischem Arbeitsrecht. Kommissionslisten müssen präzise sein. Arbeitnehmer haben besonderen Kündigsungsschutz bei Provisionsverlust. Konsultieren Sie einen österreichischen Anwalt zu Details.
| Weg | Am besten für | Kosten | Zeit |
|---|---|---|---|
| Vorlage verwenden | Einfache Fälle mit wenigen Kundengruppen und Standard-Provisionssätzen ohne komplexe Staffelungen. | Einmalig ca. 10–30 EUR für die Vorlage; keine zusätzlichen Kosten. | 30–60 Minuten zum Ausfüllen und Anpassen; sofort einsatzbereit. |
| Vorlage + Rechtsprüfung | Mittlere Komplexität (mehrere Kundengruppen, Staffelungen, Ausnahmefälle) und Wunsch nach Rechtssicherheit. | Vorlage (10–30 EUR) + Anwaltsprüfung (ca. 200–400 EUR). | Vorlagenerstellung ca. 1 Stunde; Rechtsprüfung 1–2 Wochen; deutlich höhere Rechtssicherheit. |
| Maßgeschneidert | Komplexe Provisionsstrukturen, mehrere Mitarbeiter, Cross-Selling, internationale Aspekte oder hohe finanzielle Auswirkungen. | Individuelle Ausarbeitung durch Anwalt: ca. 500–1500 EUR, je nach Umfang. | 2–4 Wochen je nach Komplexität; maximale Rechtssicherheit und Maßschneiderei. |
Dieses Dokument ist eine von 3,000+ Geschäfts- und Rechtsvorlagen, die in Business in a Box enthalten sind.

Greifen Sie auf über 3,000+ geschäftliche und rechtliche Vorlagen für jede Aufgabe, jedes Projekt oder jede Initiative zu.

Passen Sie Ihre vorgefertigte Geschäftsdokumentvorlage an und speichern Sie sie in der Cloud.

Teilen Sie Ihre Dateien und Ordner mit Ihrem Team. Erstellen Sie einen Raum für nahtlose Zusammenarbeit.
"Fantastischer Wert! Ich kann nicht mehr darauf verzichten. Es ist Gold wert und hat sich schon vielfach bezahlt gemacht."
"Ich benutze Business in a Box seit 4 Jahren. Es ist die beste Quelle für Vorlagen, die ich je gesehen habe. Ich kann es jedem nur empfehlen."
"Es war so oft ein Lebensretter, dass ich es gar nicht mehr zählen kann. Business in a Box hat mir so viel Zeit gespart und wie Sie wissen, Zeit ist Geld."
Hören Sie auf, Dokumente herunterzuladen. Beginnen Sie, mit Klarheit zu arbeiten. Business in a Box bietet Ihnen das Business Operating System, das von über 250.000 Unternehmen weltweit genutzt wird, um ihr Geschäft zu strukturieren, zu führen und auszubauen.
Für immer kostenloser Plan · Keine Kreditkarte erforderlich