- Joint Venture
- Eine GeschĂ€ftsvereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen, die sich temporĂ€r oder dauerhaft zusammenschlieĂen, um ein spezifisches Projekt oder GeschĂ€ftsziel zu verfolgen.
- Mitunternehmer
- Die Parteien (Unternehmen oder natĂŒrliche Personen), die gemeinsam das Joint Venture grĂŒnden und betreiben.
- Beteiligungsquote
- Der Prozentsatz, zu dem jeder Mitunternehmer am Gewinn, Verlust und den Vermögenswerten des Joint Ventures beteiligt ist.
- Haftungsfreistellung
- Eine vertragliche Zusage, eine Partei von finanziellen SchÀden oder Verbindlichkeiten freizustellen, die aus dem Joint Venture entstehen.
- Kapitalbeitrag
- Der Betrag an Geld, Vermögenswerten oder Ressourcen, den jeder Mitunternehmer in das Joint Venture einbringt.
- Nettoprofite und Nettoverluste
- Das zu versteuernde Einkommen oder die Verluste des Joint Ventures, berechnet nach Einkommenssteuerrichtlinien und abzĂŒglich definierter Ausnahmen.
- Laufzeit
- Der Zeitraum, wÀhrend dem das Joint Venture aktiv ist, vom Startdatum bis zum festgelegten oder vereinbarten Enddatum.
- Projektabschluss
- Der Punkt, an dem das vereinbarte Projekt vollstĂ€ndig ausgefĂŒhrt wurde und alle Zahlungsverpflichtungen erfĂŒllt sind.
- GeschÀftssitz
- Die registrierte Adresse, unter der das Joint Venture seine hauptsĂ€chliche geschĂ€ftliche TĂ€tigkeit ausĂŒbt.
- Tochtergesellschaft
- Eine Einheit, die von einem Mitunternehmer kontrolliert wird oder in der dieser eine Leitungsposition innehat; kann Haftungsfolgen auslösen.
- Vertrag (Contract)
- Das zugrundeliegende GeschĂ€ftsdokument, das die Arbeitsleistung, den Auftrag oder das Projekt definiert, das das Joint Venture ausfĂŒhrt.