- Joint Venture
- Eine Geschäftsvereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen, die sich temporär oder dauerhaft zusammenschließen, um ein spezifisches Projekt oder Geschäftsziel zu verfolgen.
- Mitunternehmer
- Die Parteien (Unternehmen oder natürliche Personen), die gemeinsam das Joint Venture gründen und betreiben.
- Beteiligungsquote
- Der Prozentsatz, zu dem jeder Mitunternehmer am Gewinn, Verlust und den Vermögenswerten des Joint Ventures beteiligt ist.
- Haftungsfreistellung
- Eine vertragliche Zusage, eine Partei von finanziellen Schäden oder Verbindlichkeiten freizustellen, die aus dem Joint Venture entstehen.
- Kapitalbeitrag
- Der Betrag an Geld, Vermögenswerten oder Ressourcen, den jeder Mitunternehmer in das Joint Venture einbringt.
- Nettoprofite und Nettoverluste
- Das zu versteuernde Einkommen oder die Verluste des Joint Ventures, berechnet nach Einkommenssteuerrichtlinien und abzüglich definierter Ausnahmen.
- Laufzeit
- Der Zeitraum, während dem das Joint Venture aktiv ist, vom Startdatum bis zum festgelegten oder vereinbarten Enddatum.
- Projektabschluss
- Der Punkt, an dem das vereinbarte Projekt vollständig ausgeführt wurde und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
- Geschäftssitz
- Die registrierte Adresse, unter der das Joint Venture seine hauptsächliche geschäftliche Tätigkeit ausübt.
- Tochtergesellschaft
- Eine Einheit, die von einem Mitunternehmer kontrolliert wird oder in der dieser eine Leitungsposition innehat; kann Haftungsfolgen auslösen.
- Vertrag (Contract)
- Das zugrundeliegende Geschäftsdokument, das die Arbeitsleistung, den Auftrag oder das Projekt definiert, das das Joint Venture ausführt.