- Franchisegeber
- Das Unternehmen oder die Person, die das Franchise-System, die Marke und das Geschäftsmodell zur Verfügung stellt und die Lizenzen vergibt.
- Franchisenehmer
- Das Unternehmen oder die Person, die eine Lizenz vom Franchisegeber erwirbt und das Geschäft unter dessen Marke und Bedingungen betreibt.
- Franchise-Gebiet
- Das geografische Gebiet oder die Region, in der der Franchisenehmer das Geschäft betreiben darf.
- Finanzausgleich
- Die finanzielle Vereinbarung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, häufig Prozentanteile der Gewinne oder pauschale Gebühren.
- Vertragsjahr
- Ein Jahr ab dem Datum der Vereinbarung, das zur Berechnung von Laufzeit und Finanzausgleich verwendet wird.
- Teilnehmende Franchise
- Ein Sub-Franchise oder eine weitere Betriebsstelle, die vom Franchisenehmer unter den Bedingungen dieser Vereinbarung betrieben wird.
- Pauschaler Schadensersatz
- Ein vorab festgelegter Betrag, der als Entschädigung für Nichterfüllung vereinbart wird, wenn der tatsächliche Schaden schwer zu berechnen ist.
- Einkaufsbedingungen
- Die Verpflichtungen und Regeln für den Franchisenehmer zur Bestellung, Bestandsverwaltung und zum Umgang mit Produkten oder Dienstleistungen.
- Marketing-Richtlinien
- Die vom Franchisegeber festgelegten Standards und Methoden für Marketing, Werbung und Kundenakquisition durch den Franchisenehmer.
- Genehmigungsrecht
- Das Recht des Franchisegebers, Marketing-Pläne und andere Aktivitäten des Franchisenehmers zu prüfen und freizugeben.
- Haftung
- Die rechtliche Verpflichtung des Franchisegebers, die finanzielle Erfüllung durch teilnehmende Franchises sicherzustellen oder der Franchisenehmer für Nichterfüllung.