- Exklusives Buchungsrecht
- Das Recht des Unternehmens, das Talent für bestimmte Events einzusetzen und Konkurrenten auszuschließen.
- Aufnahmerechte
- Die Erlaubnis, Auftritt und Leistung des Talents auf Video, Foto, Audio oder anderen Medien aufzunehmen.
- Auftragsarbeit
- Ein Werk, das speziell im Auftrag des Unternehmens vom Talent erstellt wird und sofort Eigentum des Auftraggebers ist.
- Geistiges Eigentum
- Immaterielle Vermögenswerte wie Routinen, Gags, Charaktere oder Erfindungen, die während Auftritten entstehen.
- Pay-Per-View
- Ein Vertriebsmodell, bei dem Zuschauer pro Event einzeln bezahlen, um Inhalte zu sehen.
- Verwertungsrechte
- Das Recht, Aufnahmen und Programme über verschiedene Kanäle (TV, Kabel, Internet) zu verbreiten und zu nutzen.
- Lizenzierung
- Die Genehmigung, Aufnahmen oder Programme an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
- Urheberrecht (Copyright)
- Das ausschließliche Recht des Unternehmens, das Werk zu reproduzieren, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen.
- Talent
- Die natürliche Person (Künstler, Performer), die vom Unternehmen für Auftritte gebucht wird.
- Präambel
- Der einleitende Absatz des Vertrags, der die Geschäftstätigkeiten und Fähigkeiten beider Parteien beschreibt.