- Konsignation
- Abgabe von Waren an einen Partner zur Vermarktung, ohne dass dieser Eigentum der Waren übernimmt, bis sie verkauft sind.
- Geschäftsinhaber
- Die Partei, die die Waren produziert oder besitzt und diese zum Verkauf abgibt.
- Auftragnehmer
- Die Partei, die die Waren im Namen des Geschäftsinhabers verkauft und vertreibt und dafür eine Kommission erhält.
- Kommission
- Der Prozentsatz oder Betrag, den der Auftragnehmer für jeden Verkauf erhält; berechnet nach dem Verkaufspreis.
- Exklusive Vertriebsrechte
- Das Recht eines Partners, die Ware allein in einem bestimmten Gebiet zu verkaufen, ohne Konkurrenz durch den Geschäftsinhaber oder andere Partner.
- Lagerbestand
- Die Waren, die sich im Besitz und unter der Kontrolle des Auftragsnehmers befinden, aber noch nicht verkauft wurden.
- Monatliche Abrechnung
- Ein Bericht, den der Auftragnehmer monatlich einreicht und in dem alle Verkäufe, Lagerstände und fälligen Zahlungen aufgelistet sind.
- Barverkauf
- Verkauf, bei dem der Käufer sofort bezahlt; Gegensatz zu Kreditverkauf.
- Preisliste
- Vom Geschäftsinhaber festgesetzte und dem Auftragnehmer übermittelte autorisierten Verkaufspreise für jedes Produkt.
- Gebiet
- Das geografische Gebiet (Region, Bundesland, Land etc.), in dem der Auftragnehmer das Recht hat, die Waren zu verkaufen.
- Unterlizenzkonsignation
- Konsignationsvereinbarung, bei der der Auftragnehmer selbst weitere Lizenzen oder Vertriebsrechte an Dritte weitergeben kann.