- Dienstleistungsanbieter
- Die natürliche Person oder das Unternehmen, das Verwaltungs- und Hilfsleistungen erbringt.
- Firma
- Das Unternehmen oder die Einzelperson, die die Dienstleistungen in Anspruch nimmt und bezahlt.
- Verwaltungs- und Hilfsdienstleistungen
- Tätigkeiten wie Buchhaltung, Schreibarbeiten, Sekretariat und Empfang, wie im Dienstplan beschrieben.
- Dienstplan
- Ein Anhang zum Vertrag, der die genauen Aufgaben und Leistungen des Dienstleistungsanbieters definiert.
- Höhere Gewalt
- Unvorhersehbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemien, die von den Parteien nicht zu verantworten sind.
- Insolvenz
- Die finanzielle Unfähigkeit einer Partei, ihre Schulden zu bezahlen, oder das Einleiten eines Insolvenzverfahrens.
- Vertrauliche Informationen
- Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Finanzinformationen und anderes geistiges Eigentum, das während des Vertrages geschützt werden muss.
- Materialvertragsbruch
- Eine wesentliche Verletzung der vertraglichen Pflichten, die die Zusammenarbeit gefährdet.
- Treu und Glauben
- Das Prinzip, dass beide Parteien aufrichtig und fair miteinander umgehen.
- Schlüsselkräfte
- Die benannten Personen oder Positionen, die für die Ausführung der Vertragspflichten verantwortlich sind.