- Abschreibung
- Die Aufteilung der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenständes über dessen Nutzungsdauer in der Buchführung.
- Nettowert
- Der Wert eines Vermögensgegenständes nach Abzug der kumulierten Abschreibungen (Buchwert).
- Anschaffungskosten
- Der ursprüngliche Kaufpreis eines Vermögensgegenständes einschließlich direkter Anschaffungsnebenkosten.
- Abschreibungsbasis
- Der Betrag, auf dessen Grundlage die jährliche Abschreibungsrate berechnet wird (in der Regel die Anschaffungskosten).
- Abschreibungsmethode
- Die Regel oder das Verfahren, nach dem die Abschreibung berechnet wird (linear, degressiv, leistungsabhängig).
- Amortisationszeit
- Die geplante oder tatsächliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenständes in Jahren.
- Kumulierte Abschreibung
- Die Summe aller bisherigen Jahresabschreibungen für einen Vermögensgegenstand.
- Lineare Abschreibung
- Ein gleichmäßiger jährlicher Abschreibungsbetrag, berechnet als Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer.
- Vermögensgegenstand
- Ein Wirtschaftsgut des Unternehmens mit längerer Nutzungsdauer (über ein Geschäftsjahr hinaus).
- Buchwert
- Der aktuelle Wert eines Vermögensgegenständes in der Bilanz nach Abzug der bisherigen Abschreibungen.
- Nutzungsdauer
- Der Zeitraum, in dem ein Vermögensgegenstand voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann.
- Abschreibungsrate
- Der prozentuale oder absolute Anteil der Abschreibung pro Jahr (in Prozent oder Euro).