- Einlagernder
- Die Partei, die Waren beim Lageristen einlagert und dafür Gebühren bezahlt.
- Lagerist
- Das Unternehmen oder die Partei, die die Waren lagert, verwaltet und bereitstellt.
- Lagergebühren
- Die monatlich oder nach Vereinbarung fälligen Kosten für die Lagerung von Waren pro Einheit oder Volumen.
- Bearbeitungsgebühren
- Gebühren für das Ein- und Ausladen, Transport im Lager und Bereitstellung der Waren.
- Zollverschluss
- Lagerung von Importwaren unter zollamtlicher Kontrolle, ohne dass Importzölle fällig werden, bis die Waren freigegeben werden.
- Standgelder
- Zusätzliche Gebühren für Fahrzeuge, die länger als vereinbart am Lagerplatz stehen.
- Mindestgebühr
- Die niedrigste Gebühr, die der Lagerist pro Monat oder pro Charge in Rechnung stellt, unabhängig von tatsächlichen Kosten.
- Warenbearbeitung
- Alle Tätigkeiten des Lageristen zur Entgegennahme, Lagerung und Bereitstellung der Waren zum Abtransport.
- Haftung
- Die rechtliche Verantwortung des Lageristen für Verluste, Beschädigungen oder Verletzungen von Waren.
- Spezialservices
- Zusätzliche Leistungen wie Verpackung, Berichterstattung, Zollbearbeitung, die über Grundlagerung hinausgehen.