- Gründungsurkunde
- Das Gründungsdokument, das bei einer Behörde eingereicht wird, um eine Kapitalgesellschaft rechtlich zu gründen.
- Satzung
- Das interne Regelwerk, das von einer Kapitalgesellschaft erlassen wird und ihre Verwaltung, Versammlungen und Vorstandsfunktionen regelt.
- Gründungscertifikat
- Das von der Regierung ausgestellte Dokument, das bestätigt, dass eine Kapitalgesellschaft rechtlich gegründet wurde.
- Registrierter Vertreter
- Eine Person oder Einheit, die beauftragt ist, offizielle juristische und behördliche Korrespondenz im Namen der Kapitalgesellschaft zu empfangen.
- Quorum
- Die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder oder Aktionäre, die bei einer Versammlung anwesend sein müssen, um offiziell Geschäfte zu betreiben.
- Genehmigtes Aktienkapital
- Die maximale Anzahl von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft ausgeben darf, wie in der Gründungsurkunde angegeben.
- Betriebsvereinbarung
- Das Governance-Dokument für eine LLC, das Mitgliederrechte, Gewinnbeteiligung und Verwaltungsregeln definiert.
- Gründer
- Die Person, die die Gründungsurkunde unterzeichnet und im Namen der neuen Einheit einreicht.
- Nennwert
- Der nominale Mindestpreis, der einem Anteil in der Gründungsurkunde zugewiesen wird.
- Protokollbuch
- Ein physisches oder digitales Archiv, das alle Gründungsdokumente, Versammlungsprotokolle, Vorstandsbeschlüsse und Anteilszertifikate einer Kapitalgesellschaft enthält.
- Vorstandsbeschluss
- Eine formelle schriftliche Dokumentation eines Beschlusses, der vom Vorstand einer Kapitalgesellschaft gefasst wurde.
- Liquidationsklausel
- Eine Bestimmung, die festlegt, wie Vermögen und Verpflichtungen des Unternehmens behandelt werden, wenn das Geschäft aufgelöst und geschlossen wird.