- Vertrauliche Informationen
- Geschäftliche, finanzielle, technische oder andere nicht-öffentliche Informationen, die von einer Partei als geheim oder firmeneigen gekennzeichnet sind.
- Offenlegende Partei
- Das Unternehmen, das die vertraulichen Informationen an die andere Partei weitergeben möchte.
- Empfangende Partei
- Das Unternehmen oder die Person, die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält.
- Geheimhaltungspflicht
- Die rechtliche Verpflichtung, Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Geschäftsgeheimnis
- Informationen mit tatsächlichem oder potentiellem wirtschaftlichen Wert, die der Öffentlichkeit nicht bekannt und geschützt sind.
- NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Englischer Begriff für Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsabkommen.
- Laufzeit
- Der Zeitraum, für den die Vertraulichkeitspflicht besteht und wirksam ist.
- Eigentum
- Das Recht und die Verantwortung, die über die weitergegeben Informationen ausgeübt wird.
- Ausnahmen vom Schutz
- Informationen, die nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen, etwa bereits öffentlich verfügbare Daten.
- Haftungsausschluss
- Klarstellung, dass das Dokument keine Garantien für die Richtigkeit der Informationen gibt.