- Betriebsgeheimnis
- Alle geschäftlichen Informationen und Materialien eines Unternehmens, die wertvoll und nicht öffentlich bekannt sind, z. B. Produktentwicklung, Computercodes, technische Zeichnungen.
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Ein rechtsverbindlicher Vertrag, in dem sich eine Person oder Organisation verpflichtet, erhaltene sensible Informationen geheim zu halten.
- Besucher
- Eine externe Person, die das Unternehmensgelände zu Besichtigungszwecken, Interviews oder Meetings betritt.
- Offenbarung
- Die unerlaubte Weitergabe oder Veröffentlichung vertraulicher Informationen an Dritte.
- Schadensersatz
- Finanzielle Entschädigung, die bei Verstößen gegen die Vereinbarung fällig wird.
- Gerichtspflicht
- Die rechtliche Verpflichtung, vertrauliche Informationen gerichtlich freizugeben, wenn ein Gericht dies anordnet.
- Quellcode
- Der ursprüngliche Programmcode einer Software, der besonderer Schutz ist.
- Objektcode
- Die kompilierte, ausführbare Version eines Quellcodes.
- Produktentwicklungsvereinbarung
- Ein Vertrag, der Bedingungen und Geheimnisse der Produktentwicklung regelt.
- Materialien
- Alle physischen oder digitalen Dokumente, Zeichnungen, Ausdrucke und Aufzeichnungen, die vertrauliche Informationen enthalten.
- Korrespondenz
- Geschäftliche Schreiben, E-Mails oder Nachrichten, die sensible Informationen enthalten können.