- Vorstandsbeschluss
- Ein formaler, dokumentierter Beschluss der Geschäftsleitung oder des Vorstands einer Kapitalgesellschaft, der eine geschäftliche Entscheidung festlegt.
- Kündigung
- Die einseitige Erklärung, mit der eine Partei ein bestehendes Vertragsschuldverhältnis zum Ende bringen möchte.
- Vertragspartei
- Eine der beiden oder mehreren Parteien, die einen Vertrag unterzeichnet haben und daran gebunden sind.
- Kündigungsfrist
- Die im Vertrag oder Gesetz vorgesehene Mindestfrist, die eingehalten werden muss, um einen Vertrag rechtsgültig zu beenden.
- Gesellschafter
- Inhaber von Anteilen oder Aktien an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG).
- Geschäftsführer
- Vertretungsberechtigte Person der GmbH oder des Vorstands, die die täglichen Geschäfte leitet.
- Formale Beschlussfeststellung
- Die schriftliche Feststellung, dass ein Beschluss durch die dafür zuständigen Organe ordnungsgemäß gefasst und gültig ist.
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Einhaltung aller gesetzlich und satzungsmäßig vorgegebenen Verfahrensschritte für die Verabschiedung eines gültigen Beschlusses.
- Vertragsbeendigung
- Die Beendigung eines Vertragsverhältnisses, die durch Kündigung, gegenseitige Zustimmung oder Eintritt einer Bedingung erfolgt.
- Geschäftsführungsbeschluss
- Ein Beschluss des Vorstands oder der Geschäftsführung in Bezug auf die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
- Kündigungsgrund
- Der faktische oder vertraglich definierte Grund, der die Kündigung rechtfertigt oder zulässig macht.
- Beteiligungsrechte
- Das Recht von Gesellschaftern, an Beschlussfassungen teilzunehmen und diese zu beeinflussen oder zu genehmigen.