Vorstandsbeschluss zur Annahme eines Handelsnamens

Kostenloser Word-Download • Online bearbeiten • Mit Drive speichern und teilen • Als PDF exportieren

1 seite20–25 min zum AusfüllenSchwierigkeit: StandardUnterschrift erforderlichRechtsprüfung empfohlen
Mehr erfahren ↓
FreiVorstandsbeschluss zur Annahme eines Handelsnamens

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Vorstandsbeschluss ist ein formelles Dokument, mit dem der Vorstand oder die Geschäftsführung einer GmbH, AG oder ähnlichen Gesellschaft eine Geschäftsentscheidung trifft und protokolliert. Diese Vorlage dokumentiert die Annahme eines Handelsnamens (auch „Geschäftsnamen" oder „angenommener Name" genannt), unter dem die Gesellschaft tätig wird. Der kostenlose Word-Download ermöglicht es Ihnen, das Dokument schnell anzupassen und unmittelbar einzusetzen.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Beschluss, wenn Ihre Gesellschaft unter einem anderen Namen als dem Firmennamen geschäftlich tätig werden möchte — beispielsweise um ein neues Geschäftsfeld zu kennzeichnen oder eine Marke zu schützen. Der Beschluss dokumentiert die formale Genehmigung durch den Vorstand und kann für Handelsregisterauszüge und externe Kommunikation erforderlich sein.
Was enthalten ist
Das Dokument enthält die Beschlussformel zur Annahme des Handelsnamens, eine Ermächtigung der Direktoren, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, und einen Platz für Datum und Unterschriften. Es folgt der standardisierten Form deutscher Vorstandsprotokolle und ist sofort nach Anpassung der Platzhalter einsatzbereit.

Was ist eine Vorlage „Vorstandsbeschluss zur Annahme eines Handelsnamens"?

Ein Vorstandsbeschluss ist ein formales Dokument, das dokumentiert, dass der Vorstand oder die Geschäftsführung einer GmbH, AG oder ähnlichen Gesellschaft eine Entscheidung getroffen hat. Diese spezifische Vorlage hält fest, dass die Gesellschaft einen Handelsnamen — einen zusätzlichen Namen neben der Firma — offiziell annimmt und nutzen wird. Der Handelsnamen kann für eine neue Produktlinie, eine Marke oder einen Geschäftsbereich stehen, ohne dass die grundlegende Rechtsform oder die eingetragene Firma geändert wird. Die Vorlage ist ein kostenloser Word-Download und enthält alle notwendigen Klauseln, Platzhalter und Formulierungen, um den Beschluss schnell anzupassen und unmittelbar einzureichen — beispielsweise beim Handelsregisteramt oder in den Unternehmensunterlagen.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne einen formalen Vorstandsbeschluss können Sie einen Handelsnamen zwar intern planen, aber nicht rechtsverbindlich einführen. Behörden, Geschäftspartner und möglicherweise auch andere Gesellschafter können die Legitimität der Namensentscheidung infragestellen. Ein ordnungsgemäßer Beschluss dokumentiert, dass die Entscheidung durch die zuständigen Organe getroffen wurde, schützt die Gesellschaft vor späteren Anfechtungen und ist oft eine Voraussetzung für die Eintragung des Namens ins Handelsregister. Ohne diese Dokumentation können Sie sich auch nicht gegen Wettbewerber verteidigen, die denselben Namen nutzen wollen. Der Beschluss ist zudem notwendig, falls Sie den Namen in Verträgen, Rechnungen oder Kundenkommunikation nutzen möchten — rechtlich wird das Name als anerkannt nur mit Beschluss und Eintragung akzeptiert.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Die Gesellschaft nimmt einen neuen Handelsnamen an und führt ihn parallel zur Firma.Vorstandsbeschluss zur Annahme eines einzelnen Handelsnamens
Ein bereits angenommener Handelsname soll geändert oder angepasst werden.Vorstandsbeschluss zur Änderung eines bestehenden Handelsnamens
Die Gesellschaft möchte einen Handelsnamen nicht mehr führen und formal streichen.Vorstandsbeschluss zur Streichung eines Handelsnamens
Die Gesellschaft nimmt mehrere Handelsnamen für verschiedene Geschäftsbereiche an.Vorstandsbeschluss zu mehreren Handelsnamen (Portfolio)
Ein Direktor wird beauftragt, den Namen ins Handelsregister eintragen zu lassen.Vorstandsbeschluss mit Eintragungsvollmacht
Handelsname wird angenommen und konkrete Geschäftsfelder/Aktivitäten werden benannt.Vorstandsbeschluss mit Geschäftsbereicherung

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unklare oder unvollständige Benennung des Handelsnamens

Warum es wichtig ist: Das Handelsregisteramt wird Ihren Antrag ablehnen oder zurückweisen, wenn der Name mehrdeutig ist oder Tippfehler enthält.

Fix: Schreiben Sie den Namen exakt und überprüfen Sie ihn mehrfach, bevor Sie einreichen.

❌ Keine Angabe der Geschäftsbereiche, für die der Name gilt

Warum es wichtig ist: Der Handelsregistereintrag kann mit Unklarheiten versehen werden oder die Eintragung wird abgelehnt, da unklar ist, wofür der Name verwendet wird.

Fix: Beschreiben Sie konkret und deutlich, welche Aktivitäten oder Geschäftszweige unter dem Handelsnamen laufen sollen.

❌ Fehlende oder ungültige Unterschriften

Warum es wichtig ist: Ohne gültige Unterschriften ist der Beschluss nicht bindend und das Handelsregisteramt akzeptiert den Antrag nicht.

Fix: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Direktoren unterzeichnen und dass die Unterschriften lesbar und undatiert sind (oder mit dem Beschlussdatum).

❌ Falsches oder fehlendes Beschlussdatum

Warum es wichtig ist: Ein unplausibles oder fehlendes Datum wirft Fragen zur Gültigkeit des Beschlusses auf und kann zu Verzögerungen führen.

Fix: Verwenden Sie das tatsächliche Datum der Beschlussfassung und überprüfen Sie, dass es vor oder am Tag der Unterschriften liegt.

❌ Beglaubigung vergessen oder nicht korrekt beigebracht

Warum es wichtig ist: Viele Handelsregisterämter verlangen eine Beglaubigung durch einen Notar — fehlende oder fehlerhafte Beglaubigungen führen zu Ablehnung.

Fix: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht, ob eine Beglaubigung notwendig ist, und lassen Sie diese durch einen Notar oder die Geschäftsstelle anfertigen.

❌ Beschluss nicht archiviert oder Kopien nicht verwaltet

Warum es wichtig ist: Später können Sie nicht nachweisen, dass der Handelsnamen ordnungsgemäß angenommen wurde — Handelsregisterauszüge und Dritte fragen nach Beweisen.

Fix: Speichern Sie Kopien des signierten Originals, der Beglaubigung und des Handelsregisterauszugs sorgfältig archiviert.

Die 7 wichtigsten Klauseln, erklärt

Annahme des Handelsnamens

In einfacher Sprache: Diese Klausel erklärt, dass die Gesellschaft formell beschließt, einen neuen Handelsnamen anzunehmen.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN, dass [NAME IHRES UNTERNEHMENS] den Handelsnamen [NAME] als einen angenommenen Namen zur Abwicklung bestimmter Geschäftsaktivitäten annimmt.

Häufiger Fehler: Den neuen Namen nicht klar und vollständig nennen oder mehrere Namen in einer Klausel vermischen — jeder Name sollte einzeln beschlossen werden.

Geschäftstätigkeit und Abgrenzung

In einfacher Sprache: Diese Klausel definiert, für welche Geschäftsbereiche der Handelsname gelten soll — etwa eine bestimmte Produktlinie oder einen Markt.

Beispielformulierung
Der Handelsnamen wird zur Abwicklung von [BESTIMMTE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN] verwendet und erleichtert die Differenzierung und Markenkommunikation.

Häufiger Fehler: Keine Abgrenzung angeben — dadurch bleibt unklar, ob der Name für das gesamte Geschäft oder nur Teile gelten soll.

Ermächtigung der Direktoren

In einfacher Sprache: Diese Klausel gibt den Direktoren die volle Autorität, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN, dass jeder einzelne Direktor dieses Unternehmens hiermit ermächtigt wird, sämtliche Handlungen durchzuführen, einschließlich der Erstellung sämtlicher Dokumente und Bescheinigungen.

Häufiger Fehler: Keine explizite Ermächtigung ausstellen — dadurch könnte später unklar sein, wer berechtigt ist, Handlungen für die Eintragung einzuleiten.

Handlungsumfang (Erstellung von Dokumenten)

In einfacher Sprache: Diese Klausel konkretisiert, dass die Direktoren berechtigt sind, alle erforderlichen Unterlagen, Antragsformulare und Beglaubigungen zu erstellen und einzureichen.

Beispielformulierung
Die Direktoren sind ermächtigt, Anträge bei dem Handelsregister einzureichen, Beglaubigungen zu erwirken und mit allen zuständigen Behörden zu kommunizieren.

Häufiger Fehler: Nicht angeben, welche Dokumente erstellt werden dürfen — dies führt zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung von Anträgen.

Datums- und Unterschriftsblock

In einfacher Sprache: Diese Klausel dokumentiert das Datum der Beschlussfassung und die Unterschriften der Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer.

Beispielformulierung
Ordnungsgemäss verabschiedet am [DATUM]. Unterschrieben durch [NAME UND TITEL DES DIREKTORS].

Häufiger Fehler: Das Datum zu früh oder zu spät eintragen oder nicht alle erforderlichen Unterschriften einholen — dies macht den Beschluss anfechtbar.

Bestätigung der Rechtmäßigkeit

In einfacher Sprache: Diese Klausel versichert, dass der Beschluss gemäß der Satzung und der geltenden Gesetze gefasst wurde.

Beispielformulierung
Dieser Beschluss wurde ordnungsgemäß und gemäß den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes gefasst.

Häufiger Fehler: Diese Erklärung auslassen — ohne sie können Handelsregisterämter Bedenken zur formalen Rechtmäßigkeit äußern.

Gültigkeit und Geltung

In einfacher Sprache: Diese Klausel legt fest, ab welchem Datum der Handelsnamen gilt und ob er mit der bestehenden Firma koexistiert oder sie ersetzt.

Beispielformulierung
Der Handelsnamen ist wirksam ab [DATUM] und wird neben der bestehenden Firmenbenennung [NAME DER GESELLSCHAFT] geführt.

Häufiger Fehler: Nicht angeben, wann der Name wirksam wird — dies kann zu Verwirrtheit in der Geschäftkommunikation führen.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Unternehmensname eintragen

    Geben Sie den aktuellen, vollständigen Namen Ihrer Gesellschaft (wie im Handelsregister eingetragen) in die Platzhalter [NAME IHRES UNTERNEHMENS] ein. Dies stellt sicher, dass der Beschluss der richtigen Gesellschaft zugeordnet wird.

    💡 Kopieren Sie den Namen aus einem aktuellen Handelsregisterauszug, um Tippfehler zu vermeiden.

  2. 2

    Beschlussdatum festlegen

    Tragen Sie das Datum der Vorstandssitzung ein, an dem dieser Beschluss gefasst wurde. Dies ist normalerweise das Datum der Unterschriftsleistung, es sei denn, eine schriftliche Zirkulation wurde angewendet.

    💡 Das Datum sollte vor oder am gleichen Tag wie die Unterschriften liegen.

  3. 3

    Neuen Handelsnamen eingeben

    Ersetzen Sie [NAME] mit dem exakten Handelsnamen, den die Gesellschaft annehmen soll. Der Name sollte eindeutig und verfügbar sein (Konflikt mit bestehenden Marken prüfen).

    💡 Überprüfen Sie vorab beim Handelsregister oder DPMA, ob der Name bereits anderweitig geschützt ist.

  4. 4

    Geschäftsaktivitäten beschreiben

    Konkretisieren Sie unter [BESTIMMTE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN], für welche Geschäftszweige oder Aktivitäten der Handelsnamen verwendet wird. Dies verhindert Missverständnisse bei der Handelsregistereintragung.

    💡 Seien Sie präzise, aber nicht übertrieben eng — der Name sollte Wachstum erlauben.

  5. 5

    Direktorennamen und Titel eintragen

    Geben Sie Namen und Titel jedes Direktors oder jeder Geschäftsführerin ein, der/die den Beschluss unterschreibt. Dies dokumentiert, wer die Autorität hatte.

    💡 Mindestens ein Direktor/eine Direktorin muss unterschreiben — prüfen Sie Ihre Satzung auf Quorumsforderungen.

  6. 6

    Unterschriften einholen

    Alle beteiligten Direktoren unterzeichnen das Original oder beglaubigte Kopien des Beschlusses. Beglaubigungen können durch einen Notar erfolgen, falls das Handelsregister sie fordert.

    💡 Bewahren Sie das Original auf und legen Sie beglaubigte Abschriften dem Handelsregisterantrag bei.

  7. 7

    Handelsregisterantrag einreichen

    Reichen Sie den Beschluss zusammen mit dem Antragsformular beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregisteramt) ein. Kontaktieren Sie vorab, welche Unterlagen notwendig sind.

    💡 Fristen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland — informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Amtsgericht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Vorstandsbeschluss fassen, um einen Handelsnamen anzunehmen?

Ja, in den meisten Fällen ja. Eine AG oder GmbH mit einem Vorstand/einer Geschäftsführung benötigt einen formalen Beschluss, um einen Handelsnamen rechtsgültig anzunehmen. Dies schützt die Gesellschaft und dokumentiert die Entscheidung für Behörden und Partner. Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler kann dagegen oft ohne formalen Beschluss einen Handelsnamen in den Geschäftsbetrieb aufnehmen — doch auch hier ist eine Anmeldung beim Handelsregister empfohlen.

Wie unterscheidet sich ein Handelsnamen von der Firma?

Die Firma (Firmennamen) ist der Name, unter dem die Gesellschaft rechtlich eingetragen ist — beispielsweise „Müller GmbH". Ein Handelsnamen ist ein Zusatzname, unter dem die Gesellschaft geschäftlich tätig ist, ohne die Firma zu ändern. Beispiel: Die Firma bleibt „Müller GmbH", aber die Gesellschaft nutzt den Handelsnamen „Schneider & Partner" für eine neue Produktlinie. Dies erlaubt Flexibilität ohne Handelsregisteränderung der Firma selbst — obwohl die Namen-Annahme meist ebenfalls eingetragen wird.

Muss der Handelsnamen ins Handelsregister eingetragen werden?

Ja, je nach Bundesland und Umfang der Nutzung. Viele Handelsregisterämter verlangen eine Eintragung des angenommenen Namens, besonders wenn die Gesellschaft damit öffentlich auftritt oder Verträge unter diesem Namen abschließt. Sie sollten sich vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erkundigen. Die Eintragung ist relativ kostengünstig und bietet Schutz vor Namenskonflikten.

Kann ich mehrere Handelsnamen gleichzeitig führen?

Ja. Eine Gesellschaft kann mehrere Handelsnamen neben ihrer Firma führen — beispielsweise für verschiedene Marken oder Geschäftsbereiche. Für jeden Namen sollte jedoch ein separater Vorstandsbeschluss gefasst und eingetragen werden, um Klarheit zu schaffen und alle Namen ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Wie lange ist ein Handelsnamen gültig?

Ein Handelsnamen bleibt gültig, solange die Gesellschaft ihn nutzt und im Handelsregister eingetragen ist. Es gibt keine automatische Ablaufdauer. Wenn Sie den Namen nicht mehr nutzen, können Sie ihn durch einen weiteren Vorstandsbeschluss streichen und aus dem Register löschen lassen.

Was kostet die Eintragung eines Handelsnamens ins Handelsregister?

Die Kosten variieren je nach Bundesland und ob weitere Änderungen eingetragen werden. Typischerweise fallen Gebühren zwischen 50 und 200 Euro an. Beglaubigungen durch einen Notar kosten zusätzlich 20–100 Euro, abhängig von Umfang. Informieren Sie sich beim zuständigen Amtsgericht oder Notar für genaue Preise in Ihrer Region.

Kann ich einen Handelsnamen verbieten oder schützen lassen?

Ein Handelsnamen bietet weniger Schutz als eine eingetragene Marke. Wenn Sie den Namen exklusiv schützen möchten, sollten Sie eine Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder beim EUIPO (Europäisches Amt für Geistiges Eigentum) anmelden. Eine Marke bietet rechtlichen Schutz vor Nachahmung, während ein Handelsnamen nur beim Handelsregister dokumentiert ist. Viele Unternehmen kombinieren beide Strategien.

Was passiert, wenn ich den Handelsnamen nicht ordnungsgemäß beschließe?

Ohne ordnungsgemäßen Beschluss können Probleme entstehen: Das Handelsregister könnte die Eintragung ablehnen, Partner könnten die Berechtigung infragestellen, oder es könnte zu internen Anfechtungen durch Gesellschafter kommen. Im schlimmsten Fall kann der Name nicht geschützt und von Konkurrenten übernommen werden. Ein formaler Beschluss schafft Rechtssicherheit und dokumentiert, dass die Entscheidung ordnungsgemäß getroffen wurde.

Brauche ich anwaltliche Hilfe bei diesem Beschluss?

Für viele Fälle genügt diese Vorlage — besonders wenn der Ablauf unkompliziert ist. Allerdings sollten Sie einen Anwalt konsultieren, wenn das Unternehmen mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Interessen hat, wenn Satzungsänderungen notwendig sind, oder wenn der Name in sensiblen Branchen (Finanzen, Gesundheit) verwendet wird. Ein Anwalt kann auch überprüfen, ob der Name rechtlich konfliktfrei ist.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Gesellschafterversammlung

Ein Vorstandsbeschluss wird vom Vorstand/der Geschäftsführung gefasst, ein Gesellschafterbeschluss von den Gesellschaftern. Beide können einen Handelsnamen beschließen, aber der Weg unterscheidet sich: Der Vorstandsbeschluss ist schneller und für operationale Entscheidungen geeignet, der Gesellschafterbeschluss ist erforderlich, wenn größere Änderungen der Unternehmensstruktur geplant sind oder die Satzung es fordert. In den meisten Fällen ist ein Vorstandsbeschluss ausreichend.

vs Satzungsänderung

Eine Satzungsänderung ist notwendig, wenn die Firma selbst geändert wird oder wenn Grundstrukturen des Unternehmens neu definiert werden. Die Annahme eines Handelsnamens erfordert normalerweise keine Satzungsänderung — nur einen Vorstandsbeschluss und eine Handelsregistereintragung. Eine Satzungsänderung ist komplizierter und kostspieliger; ein Handelsnamen ist deutlich einfacher und flexibler.

vs Markenregistrierung (DPMA)

Ein Handelsnamen dokumentiert die Geschäftstätigkeit beim Handelsregister, bietet aber keinen exklusiven Schutz vor Nachahmung. Eine Markenregistrierung beim Deutsches Patent- und Markenamt schützt den Namen bundesweit und international vor Nutzung durch Konkurrenten. Viele Unternehmen machen beides: Handelsnamen für Geschäftstätigkeit, Marke für Schutz. Ein Handelsnamen ist schneller und billiger, eine Marke bietet mehr Sicherheit.

vs Geschäftsbereich oder Filiale

Ein Handelsnamen kann eine neue Produktlinie, Marke oder Geschäftsbereich kennzeichnen, ohne dass eine separate juristische Person gegründet wird. Die Gründung einer Filiale oder einer Tochtergesellschaft erfordert mehr Aufwand und schafft eine separate Einheit mit eigener Buchhaltung. Ein Handelsnamen ist flexibler und kostengünstiger, wenn die operative Struktur nicht verändert werden soll — nur die Außendarstellung.

Branchenspezifische Hinweise

E-Commerce und Online-Handel

Online-Shops nutzen oft einen Handelsnamen als Marke, um vom Firmennamen unabhängig zu wirken und bei Bedarf leicht wechseln zu können.

Beratung und professionelle Dienstleistungen

Berater und Agenturen etablieren Handelsnamen, um spezialisierte Angebote zu kennzeichnen oder mehrere Geschäftslinien unter einer Dachfirma zu betreiben.

Produktion und Handwerk

Handwerksbetriebe nutzen Handelsnamen, um Produktlinien zu differenzieren oder regionale Außenstellen unter eigenem Namen zu betreiben.

Immobilienwirtschaft und Facility Management

Immobilienunternehmen arbeiten oft unter mehreren Handelsnamen für verschiedene Projekte oder Gesellschafterkonstellationen.

Gastronomie und Hotellerie

Restaurant- und Hotelgruppen nutzen Handelsnamen, um einzelne Lokale oder Häuser unter eigenständigen Marken zu betreiben.

Finanzdienstleistungen

Banken und Versicherungen registrieren Handelsnamen für spezialisierte Geschäftsbereiche oder Tochterunternehmen.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland erfolgt die Eintragung eines Handelsnamens beim Amtsgericht des Sitzes der Gesellschaft. Der Beschluss muss den Formvorgaben der GmbH-Satzung oder AktG entsprechen. Beglaubigungen sind oft notwendig; fragen Sie beim zuständigen Amtsgericht nach.

In Österreich ist das Firmenbuch zuständig. Handelsnamen werden dort mit ähnlichen Verfahren angemeldet. Der Beschluss sollte nach österreichischem GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz strukturiert sein. Notarielle Beglaubigungen sind oft erforderlich.

In der Schweiz ist das Handelsregister des Kantons zuständig. Handelsnamen werden dort als ‚Geschäftsname' oder ‚Namenszusatz' eingetragen. Die Struktur und Anforderungen können je nach Kanton variieren; konsultieren Sie das kantonale Handelsregisteramt für Einzelheiten.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenUnkomplizierte Annahme eines Handelsnamens, keine Interessenskonflikte zwischen Gesellschaftern, einfache Geschäftsstruktur.0–50 € (nur Download und optional Notargebühren 20–100 €)1–2 Tage
Vorlage + RechtsprüfungSie wollen die Vorlage selbst nutzen, möchten aber vor Einreichung mit einem Anwalt klären, ob alles korrekt ist und keine Konflikte entstehen.150–400 € (Anwalt prüft Vorlage und berät)3–7 Tage
MaßgeschneidertKomplexe Struktur mit mehreren Gesellschaftern, Satzungsbeschränkungen, sensible Branche, mehrere Handelsnamen oder strategische Namensschutzfragen.400–1200 € (Anwalt entwirft maßgeschneiderten Beschluss und verwaltet Eintragung)1–2 Wochen

Glossar

Handelsnamen
Ein anderer Name, unter dem ein Unternehmen geschäftlich tätig ist, ohne die Rechtsform zu ändern. Auch ‚angenommener Name' oder ‚Geschäftsnamen' genannt.
Vorstandsbeschluss
Eine formale Entscheidung, die vom Vorstand oder der Geschäftsführung gefasst und dokumentiert wird.
Eintragungsvollmacht
Die Ermächtigung eines Direktors oder Bevollmächtigten, notwendige Eintragungen ins Handelsregister vorzunehmen.
Handelsregister
Das öffentliche Register, in dem Handelsnamen und andere Unternehmensangaben eingetragen werden.
Gesellschaft
Die juristische Person — GmbH, AG, KG oder andere Unternehmensform — in deren Namen der Beschluss gefasst wird.
Direktorium/Vorstand
Das Leitungsorgan einer AG oder GmbH, das Geschäftsentscheidungen trifft und bindet.
Protokollierung
Die schriftliche Dokumentation von Beschlüssen und Entscheidungen für Archiv und Nachweis.
Geschäftsbereiche
Die spezifischen Aktivitäten oder Branchen, unter denen die Gesellschaft unter dem Handelsnamen tätig sein wird.
Ermächtigung
Die Befugnis, die einem Direktor erteilt wird, um bestimmte Handlungen durchzuführen oder Dokumente zu unterzeichnen.

Teil Ihres Unternehmens-Betriebssystems

Dieses Dokument ist eine von 3,000+ Geschäfts- und Rechtsvorlagen, die in Business in a Box enthalten sind.

  • Lückenfüller-Format — fertig in Minuten
  • 100 % anpassbares Word-Dokument
  • Mit allen Office-Suites kompatibel
  • Als PDF exportieren und elektronisch teilen

Erstellen Sie Ihr Dokument in 3 einfachen Schritten.

Von der Vorlage zum unterschriebenen Dokument – alles in einem Business Operating System.
1
Laden Sie eine Vorlage herunter oder öffnen Sie sie

Greifen Sie auf über 3,000+ geschäftliche und rechtliche Vorlagen für jede Aufgabe, jedes Projekt oder jede Initiative zu.

2
Bearbeiten und füllen Sie die Lücken mit KI aus

Passen Sie Ihre vorgefertigte Geschäftsdokumentvorlage an und speichern Sie sie in der Cloud.

3
Speichern, Teilen, Senden, Unterschreiben

Teilen Sie Ihre Dateien und Ordner mit Ihrem Team. Erstellen Sie einen Raum für nahtlose Zusammenarbeit.

Sparen Sie Zeit, Geld und erstellen Sie konsequent hochwertige Dokumente.

★★★★★

"Fantastischer Wert! Ich kann nicht mehr darauf verzichten. Es ist Gold wert und hat sich schon vielfach bezahlt gemacht."

Managing Director · Mall Farm
Robert Whalley
Managing Director, Mall Farm Proprietary Limited
★★★★★

"Ich benutze Business in a Box seit 4 Jahren. Es ist die beste Quelle für Vorlagen, die ich je gesehen habe. Ich kann es jedem nur empfehlen."

Business Owner · 4+ years
Dr Michael John Freestone
Business Owner
★★★★★

"Es war so oft ein Lebensretter, dass ich es gar nicht mehr zählen kann. Business in a Box hat mir so viel Zeit gespart und wie Sie wissen, Zeit ist Geld."

Owner · Upstate Web
David G. Moore Jr.
Owner, Upstate Web

Führen Sie Ihr Unternehmen mit einem System — nicht mit verstreuten Tools

Hören Sie auf, Dokumente herunterzuladen. Beginnen Sie, mit Klarheit zu arbeiten. Business in a Box bietet Ihnen das Business Operating System, das von über 250.000 Unternehmen weltweit genutzt wird, um ihr Geschäft zu strukturieren, zu führen und auszubauen.

Kostenlos starten · Keine Kreditkarte erforderlich