Vorstandsbeschluss Gründung eines Ausschusses zur Leistungsüberprüfung

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FreiVorstandsbeschluss Gründung eines Ausschusses zur Leistungsüberprüfung

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Vorstandsbeschluss ist ein formal dokumentiertes Beschlusspapier, das von einem Vorstand verabschiedet wird, um die Gründung eines neuen Ausschusses zur jährlichen Leistungsüberprüfung zu autorisieren. Dieses Dokument enthält die notwendigen Beschlussformeln und legitimiert die Ernennung eines Ausschussvorsitzenden. Sie erhalten diesen Vorstandsbeschluss als kostenloser Word-Download, den Sie online bearbeiten und als PDF exportieren können.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen dieses Dokument, wenn Ihr Vorstand eine formale Entscheidung treffen möchte, einen Ausschuss zur Bewertung der Leistung von Präsident und Geschäftsführer zu etablieren. Dies ist typischerweise erforderlich, wenn Sie ein neues Corporate-Governance-Verfahren einführen oder Ihre bestehende Governance-Struktur erweitern. Der Beschluss dokumentiert diese Entscheidung rechtssicher.
Was enthalten ist
Der Beschluss enthält die formale Tagesordnung zur Gründung des Ausschusses, eine Präambel zur Begründung der Maßnahme, den Hauptbeschluss zur Ausschussgründung und eine Clause zur Ernennung des Ausschussvorsitzenden durch den Vorstandsvorsitzenden. Alle Platzhalter können Sie mit Ihren spezifischen Daten (Unternehmensname, Datum, Abschnitt der Satzung) ausfüllen.

Was ist eine Vorlage Vorstandsbeschluss Gründung eines Ausschusses zur Leistungsüberprüfung?

Ein Vorstandsbeschluss ist ein formales Dokument, in dem der Vorstand eine offizielle Entscheidung trifft und dokumentiert. Diese konkrete Vorlage beschreibt die Gründung eines neuen Ausschusses, dessen Aufgabe es ist, die jährliche Leistung des Präsidenten und des Geschäftsführers zu überprüfen. Der Beschluss enthält die notwendigen Beschlussformeln, autorisiert die Ernennung eines Ausschussvorsitzenden und verweist auf die relevanten Satzungsbestimmungen. Sie erhalten diesen Vorstandsbeschluss als kostenloser Word-Download, den Sie online mit Ihren spezifischen Daten ausfüllen und als PDF exportieren können. Das Dokument ist rechtssicher formuliert und kann sofort nach Ausfüllung unterzeichnet werden.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne einen formalen Vorstandsbeschluss riskieren Sie, dass die Gründung des Ausschusses von außen nicht anerkannt wird — etwa wenn Sie einen Geschäftspartner, eine Bank oder eine Behörde davon informieren müssen. Ein unterzeichneter Beschluss schafft eine rechtliche Grundlage und dokumentiert, dass Ihre Governance-Entscheidung ordnungsgemäß gefasst wurde. Dies ist besonders wichtig, falls die Gültigkeit der Ausschussarbeit später angefochten wird. Der Beschluss protegiert auch den Ausschuss selbst: Externe Parteien können sehen, dass ein legitimiertes Gremium tätig ist. Ohne dieses formale Dokument könnte die Ausschussarbeit (z. B. bei der Beurteilung von Führungskräften oder bei wichtigen Empfehlungen) in Frage gestellt werden — ein Risiko, das ein einfacher Beschluss vermeidet.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Standard-Variante zur Gründung eines Bewertungsausschusses für C-Level-PositionenAusschuss zur jährlichen Leistungsüberprüfung
Wenn der Ausschuss zusätzliche Kompetenzen wie Gehaltsreview oder Succession Planning haben sollAusschuss mit erweiterten Befugnissen
Für zeitlich begrenzte Spezialaufgaben außerhalb der regelmäßigen BewertungAd-hoc-Ausschuss
Wenn Audit und Leistungsbewertung in einem Ausschuss zusammengefasst werdenAudit- und Leistungsausschuss (kombiniert)
Wenn der Ausschuss auch Kandidaten für Vorstandspositionen auswähltNominating- und Leistungsausschuss
Wenn zusätzlich zur Gründung auch Geschäftsordnung und Ziele definiert werden sollenBesondere Ausschussordnung (detailliert)

Häufige Fehler vermeiden

❌ Platzhalter nicht oder unvollständig ersetzen

Warum es wichtig ist: Ein Beschluss mit Platzhaltern ist juristisch anfechtbar und weckt Zweifel an seiner Authentizität.

Fix: Ersetzen Sie alle [PLATZHALTER] mit realen Daten bevor Sie den Beschluss unterschreiben.

❌ Falscher oder fehlender Satzungsabschnitt

Warum es wichtig ist: Dies könnte den Beschluss für ungültig erklären und zu Verzögerungen bei der Anerkennung des Ausschusses führen.

Fix: Prüfen Sie Ihre Satzung gründlich oder lassen Sie Ihren Anwalt den richtigen Abschnitt identifizieren.

❌ Unterschriften oder Beglaubigung fehlend

Warum es wichtig ist: Ohne gültige Unterschriften oder notarielle Beglaubigung wird der Beschluss von außen nicht anerkannt (z. B. für Bankgeschäfte oder rechtliche Verpflichtungen).

Fix: Sorgen Sie dafür, dass mindestens der Präsident und der Sekretär unterschreiben; prüfen Sie, ob lokale Gesetze eine Beglaubigung verlangen.

❌ Mehrdeutiger oder zu vager Ausschussname

Warum es wichtig ist: Dies führt zu Verwechslungen mit anderen Ausschüssen und kann zu Unklarheiten über Verantwortlichkeiten führen.

Fix: Verwenden Sie einen spezifischen Namen wie ‚Ausschuss zur jährlichen Leistungsüberprüfung von Präsident und Geschäftsführer'.

❌ Keine Dokumentation des Quorum

Warum es wichtig ist: Wenn später die Gültigkeit des Beschlusses angefochten wird, kann das Fehlen von Quorum-Bestätigung problematisch sein.

Fix: Dokumentieren Sie in einem Begleitprotokoll oder im Beschluss selbst, wie viele Vorstandsmitglieder anwesend waren.

❌ Keine klare Ermächtigung zur Ernennung des Vorsitzenden

Warum es wichtig ist: Der Ausschuss kann nicht tätig werden, wenn unklar ist, wer seinen Vorsitzenden ernennen darf oder soll.

Fix: Stellen Sie sicher, dass der Beschluss klar macht, dass der Vorstandsvorsitzende zur Ernennung ermächtigt ist (oder nennen Sie ihn explizit).

Die 6 wichtigsten Klauseln, erklärt

Präambel (Begründung)

In einfacher Sprache: Erklärt den Grund für die Ausschussgründung: Einführung von Bewertungspolitik und Verfahren für Führungskräfte.

Beispielformulierung
Der Vorstand hat eine Politik und Verfahrensweisen zur Einschätzung des Präsidenten von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] und des Generalinspekteurs eingeführt.

Häufiger Fehler: Zu vage bleiben und nicht konkret benennen, wer und was bewertet werden soll.

Beschlussfassung zur Gründung

In einfacher Sprache: Der Kernbeschluss, der die formale Gründung des Ausschusses autorisiert und seinen Namen festlegt.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN, dass der Vorstand hiermit einen Vorstandsausschuss gründet, bekannt als Ausschuss zur jährlichen Leistungsüberprüfung.

Häufiger Fehler: Den Namen des Ausschusses nicht eindeutig zu definieren, was später zu Verwechslungen führt.

Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden

In einfacher Sprache: Überträgt dem Vorstandsvorsitzenden die Befugnis, ein Mitglied zum Ausschussvorsitzenden zu ernennen, was Entscheidungsgeschwindigkeit ermöglicht.

Beispielformulierung
Der Vorstand hiermit den Vorstandsvorsitzenden die Ermächtigung überträgt, ein Vorstandsmitglied in dem hiermit gegründeten Ausschuss zur jährlichen Leistungsüberprüfung als Vorsitzender des Ausschusses zu fungieren.

Häufiger Fehler: Diese Ermächtigung zu fehlen oder unklar zu formulieren, was zu späteren Verzögerungen beim Besetzungsprozess führt.

Datums- und Unterzeichnungsblock

In einfacher Sprache: Dokumentiert das Datum, an dem der Beschluss verabschiedet wurde, und wird von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnet, um Authentizität zu gewährleisten.

Beispielformulierung
ORDNUNGSGEMÄSS VERABSCHIEDET AM [DATUM] [UNTERSCHRIFTEN DES PRÄSIDENTEN UND SEKRETÄRS ODER NOTARS].

Häufiger Fehler: Das Datum oder die notwendigen Unterschriften zu vergessen, was die Rechtswirksamkeit des Beschlusses in Frage stellt.

Verfahrensbezugnahme

In einfacher Sprache: Bezieht sich auf den relevanten Abschnitt der Satzung, um die Statutenkonformität nachzuweisen.

Beispielformulierung
In Einklang mit Abschnitt [ABSCHNITT] der Statuten von [ORGANISATION].

Häufiger Fehler: Den Satzungsabschnitt nicht korrekt anzugeben oder ganz zu vergessen, was Angriffsanfälligkeit erzeugt.

Ausschuss-Mandatsklausel

In einfacher Sprache: Bestätigt implizit das Mandat des Ausschusses zur Durchführung jährlicher Leistungsbewertungen für benannte Positionen.

Beispielformulierung
Ein Vorstandsausschuss muss gebildet werden, welcher die jährliche Leistung des Präsidenten und des Generalinspekteurs überprüft.

Häufiger Fehler: Nicht präzise zu sein, welche Positionen bewertet werden, was später zu Unklarheiten führt.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Unternehmensname eingeben

    Ersetzen Sie alle Vorkommen von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] mit dem offiziellen Namen Ihrer Kapitalgesellschaft, wie er in der Satzung und im Handelsregister eingetragen ist.

    💡 Nutzen Sie die Volltextsuche und ersetzen Sie alle Instanzen auf einmal.

  2. 2

    Beschlussdatum eintragen

    Geben Sie das Datum der Vorstandssitzung ein, auf der dieser Beschluss verabschiedet wird (Format: DD.MM.YYYY).

    💡 Verwenden Sie das tatsächliche Datum der Sitzung, nicht das Druckdatum.

  3. 3

    Satzungsabschnitt identifizieren

    Prüfen Sie Ihre Satzung auf den relevanten Abschnitt, der die Bildung von Ausschüssen oder die Struktur des Vorstands regelt, und geben Sie diese Nummer ein.

    💡 Lassen Sie dies von Ihrem Unternehmensanwalt überprüfen, um sicherzustellen, dass die richtige Bestimmung zitiert wird.

  4. 4

    Namen der Organisationen anpassen

    Passen Sie alle Organisationsnamen an (falls Sie eine größere Organisation oder ein Konglomerat sind, können Namen unterscheiden).

    💡 Konsistent bleiben: Wenn Sie [ORGANISATION] verwenden, verwenden Sie denselben Namen überall.

  5. 5

    Vorstandsmitglied auswählen (optional)

    Wenn Sie den Ausschussvorsitzenden bereits benannt wissen, können Sie den Namen hier einfügen; andernfalls bleibt der Beschluss der Ermächtigung bestehen.

    💡 Der Vorstandsvorsitzende kann diese Ernennung nachträglich durch separates Schreiben vornehmen.

  6. 6

    Von Unternehmensanwalt prüfen

    Lassen Sie den Beschluss von Ihrem Unternehmensanwalt auf Statutenkonformität und lokale Besonderheiten überprüfen, besonders wenn Sie in Österreich oder der Schweiz tätig sind.

    💡 Dies erspart Ihnen später kostspielige Anfechtungen des Beschlusses.

  7. 7

    Vorstand verteilen und unterschreiben

    Drucken Sie das ausgefüllte Dokument, lassen Sie es vom Präsidenten und dem Sekretär (oder von einem Notar, falls erforderlich) unterzeichnen.

    💡 Bewahren Sie ein Original und beglaubigte Kopien in Ihrer Unternehmensakte auf.

Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen formalen Beschluss für die Ausschussgründung?

Ein Vorstandsbeschluss dokumentiert eine formale Entscheidung des Vorstands und schafft eine rechtliche Grundlage für die neue Ausschussstruktur. Externe Parteien (wie Banken, Behörden oder Geschäftspartner) können dann nachweisen, dass die Entscheidung ordnungsgemäß gefasst wurde. Ohne schriftlichen Beschluss könnte die Gültigkeit der Ausschussarbeit später in Frage gestellt werden. Ein signierter Beschluss ist daher ein wichtiges Governance-Dokument, das Sie in Ihrer Unternehmensakte aufbewahren sollten.

Kann ich den Namen des Ausschusses frei wählen?

Ja, Sie können den Namen flexibel wählen, solange er klar und eindeutig ist. Häufige Namen sind ‚Ausschuss zur jährlichen Leistungsüberprüfung', ‚Performance-Ausschuss', ‚Bewertungsausschuss' oder ‚Executive Review Committee'. Entscheidend ist, dass der Name in Ihrer Satzung, diesem Beschluss und allen zukünftigen Dokumenten einheitlich verwendet wird, um Verwechslungen auszuschließen.

Muss der Ausschussvorsitzende in diesem Beschluss namentlich benannt werden?

Nein, das ist nicht erforderlich. Der Beschluss kann dem Vorstandsvorsitzenden die Befugnis übertragen, ein Mitglied später zum Vorsitzenden zu ernennen. Dies ist sogar vorteilhaft, wenn Sie zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch nicht sicher sind, wer diese Rolle übernehmen wird. Sie können die Ernennung später durch ein separates Schreiben dokumentieren.

Wer muss diesen Beschluss unterschreiben?

In der Regel unterzeichnen der Präsident (oder Vorstandsvorsitzender) und der Sekretär oder Notarvertreter den Beschluss. Die genauen Anforderungen hängen von Ihrer Satzung ab. In manchen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, besonders wenn Sie Banken oder Behörden den Beschluss vorlegen müssen. Lassen Sie die Unterschriftsanforderungen von Ihrem Anwalt prüfen.

Wie unterscheidet sich dieser Beschluss von einem anderen Beschlussmuster?

Dieser Beschluss fokussiert speziell auf die Gründung eines Leistungsüberprüfungs-Ausschusses und die Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden. Andere Beschlussmuster könnten sich auf die Ernennung eines neuen Vorstandsmitglieds, Strategieentscheidungen oder andere Governance-Maßnahmen konzentrieren. Die Struktur ist ähnlich (Präambel, Beschlussfassung, Unterschriften), aber der Inhalt ist auf diese spezifische Aufgabe zugeschnitten.

Welche Rechtsprechung sollte ich berücksichtigen?

Die Anforderungen für Vorstandsbeschlüsse unterscheiden sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland müssen Sie § 47 GmbHG oder § 76 AktG beachten, je nachdem, ob Sie eine GmbH oder AG sind. In Österreich gelten ähnliche Regeln, aber die Satzung kann abweichende Bestimmungen vorsehen. In der Schweiz gelten die Regeln des Obligationenrechts. Lassen Sie Ihren Unternehmensanwalt im jeweiligen Land prüfen.

Muss dieser Beschluss notariell beglaubigt werden?

Das hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrer Satzung und dem Zweck ab. Für eine GmbH in Deutschland ist eine Beglaubigung oft nicht erforderlich, es sei denn, Sie müssen den Beschluss einer Behörde oder Bank vorlegen, die dies verlangt. Für eine AG kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar, ob eine Beglaubigung in Ihrer Situation sinnvoll oder erforderlich ist.

Wie häufig muss der Ausschuss tätig werden?

Dieser Beschluss nennt die Häufigkeit nicht explizit, daher können Sie diese intern festlegen. ‚Jährlich' bedeutet typischerweise einmal pro Jahr, oft nach Geschäftsjahresende. Sie können die Frequenz in einer zusätzlichen Ausschussordnung oder in Ihren internen Governance-Regeln präzisieren. Der Beschluss selbst regelt dies nicht im Detail — das macht ihn flexibel.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Ausschussordnung (detaillierte Geschäftsordnung)

Ein Vorstandsbeschluss ist ein formaler Gründungsakt, der eine Entscheidung dokumentiert; eine Ausschussordnung ist ein nachgeordnetes Dokument, das die Arbeitsweise (Tagungsort, Häufigkeit, Agenda-Prozess) regelt. Sie brauchen zunächst diesen Beschluss als Grundlage, dann können Sie optional eine detaillierte Ordnung erlassen. Der Beschluss ist knapper und fokussiert auf Gründung und Vorsitzendenernennung, die Ordnung dagegen auf operative Details.

vs Memo oder Mitteilung des Vorstandsvorsitzenden

Eine informelle Mitteilung des Vorsitzenden ist schneller zu verfassen, hat aber keine rechtliche Bindungskraft und wird von Behörden oder Geschäftspartnern oft nicht anerkannt. Ein formaler Beschluss ist beglaubigt, unterzeichnet und schafft eine rechtliche Grundlage. Wenn Sie die Ausschussgründung nach außen dokumentieren müssen (z. B. für Banktransaktionen), brauchen Sie diesen Beschluss.

vs Ernennungsschreiben für den Ausschussvorsitzenden

Ein Ernennungsschreiben benennt eine einzelne Person zum Vorsitzenden; dieser Beschluss gründet erst den Ausschuss und ermächtigt den Vorsitzenden, dann eine Person zu ernennen. Sie können den Beschluss separat vom Ernennungsschreiben verwenden — der Beschluss ist die übergeordnete Governance-Entscheidung, das Schreiben ist die operative Folgehandlung.

vs Satzungsänderung zur Ausschussgründung

Eine Satzungsänderung ist ein formaler, oft gesellschafterabhängiger Prozess, der die Grundregeln Ihres Unternehmens ändert. Ein Vorstandsbeschluss ist schneller und flexibler; er gründet einen Ausschuss auf Basis von Satzungskompetenzen, ohne die Satzung zu ändern. Nutzen Sie diesen Beschluss, wenn Ihre Satzung Vorstandskompetenzen bereits vorsieht; eine Satzungsänderung ist nur nötig, wenn die Satzung eine Ausschussgründung verbietet oder ausdrücklich regelt.

Branchenspezifische Hinweise

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

Dieser Beschluss ist für jede Rechtsform relevant, die einen Vorstand oder ein äquivalentes Gremium hat, dient aber klassischerweise AGs und größeren GmbHs.

Non-Profit-Organisationen und Verbände

Auch Stiftungen, Vereinigungen und Genossenschaften können ähnliche Beschlussmuster verwenden, um Ausschüsse zur Überprüfung von Geschäftsführern zu gründen.

Finanzwesen und Versicherungen

Für regulierte Branchen ist die dokumentierte Governance besonders wichtig; dieser Beschluss unterstützt Compliance-Anforderungen und interne Kontrollen.

Gesundheitswesen und soziale Dienste

Organisationen im Gesundheitssektor müssen oft formale Governance-Strukturen nachweisen; dieser Beschluss dokumentiert Kontrollmechanismen.

Bildungseinrichtungen und Forschung

Universitäten und Forschungsinstitute verwenden ähnliche Beschlüsse zur Gründung von Aufsichtsausschüssen und zur Überprüfung von Rektoren oder Direktoren.

Immobilienwirtschaft und Facility Management

Größere Immobilienunternehmen und deren Verwaltungsräte benötigen Governance-Strukturen wie diesen Ausschuss zur Kontrolle und Rechenschaftspflicht.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland folgt dieser Beschluss dem Muster des GmbH-Gesetzes (§ 47 GmbHG für GmbHs) oder des Aktiengesetzes (§ 76 AktG für AGs). Achten Sie darauf, dass Ihre Satzung die Bildung von Ausschüssen durch Vorstandsbeschluss zulässt. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser Beschluss üblicherweise ohne notarielle Beglaubigung gültig, es sei denn, Sie müssen ihn einer Behörde vorlegen.

In Österreich finden die Regeln des Gesellschaftsgesetzes und eventuell spezifische Satzungsbestimmungen Anwendung. Der Beschluss sollte nach den Regeln des Vereins- oder Gesellschaftsgesetzes der Bundesländer geprüft werden. Größere Organisationen benötigen oft zusätzliche behördliche Genehmigungen; konsultieren Sie einen österreichischen Anwalt.

In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (ZGB) die Governance von Kapitalgesellschaften. Dieser Beschluss muss mit den schweizerischen Vorgaben zur Gründung von Ausschüssen abgestimmt werden. Besonders bei börsennotierten Unternehmen gelten Zusatzanforderungen (Corporate Governance Kodex). Lassen Sie den Beschluss von einem Schweizer Anwalt überprüfen.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenSie haben eine klare Satzung, keine komplexen Governance-Vorgaben und möchten einen Standardausschuss gründen.0–50 EUR (nur Dokumentenkosten, keine Anwaltshonorare)1–2 Arbeitstage zum Ausfüllen und Unterschreiben
Vorlage + RechtsprüfungSie füllen die Vorlage aus, lassen aber einen Anwalt die Statutenkonformität und lokale Anforderungen prüfen.500–1500 EUR (Anwaltsprüfung, je nach Umfang)1 Woche (Ausfüllung + Anwaltsprüfung + Überarbeitungen)
MaßgeschneidertKomplexe Governance-Anforderungen, besondere Satzungsbestimmungen oder regulierte Industrien (Finanzwesen, Versicherungen).1500–5000 EUR (vollständige Neuerstellung und Beratung)2–4 Wochen (Beratung, Erstellung, mehrere Überarbeitungen)

Glossar

Vorstandsbeschluss
Ein formal dokumentiertes und unterzeichnetes Papier, das eine offizielle Entscheidung des Vorstands einer Kapitalgesellschaft festgeilt.
Ausschuss
Ein aus mehreren Vorstandsmitgliedern bestehendes Gremium mit spezifischen Aufgaben oder Kompetenzen.
Leistungsüberprüfung
Ein formaler Prozess zur Bewertung der Arbeit und Ergebnisse einer Führungsperson (hier: Präsident oder Geschäftsführer).
Präsident
Die oberste Führungsperson eines Unternehmens (in größeren Organisationen oft vom CEO unterschieden).
Generalinspekteur
Ein Verwaltungsbeamter oder Funktionär in größeren Organisationen mit Verantwortung für operative Angelegenheiten.
Ausschussvorsitzender
Das Mitglied, das den Ausschuss leitet und die Sitzungen einberuft sowie Protokolle genehmigt.
Vorstandsvorsitzender
Der Vorsitzende des gesamten Vorstands mit umfassenden Leitungskompetenzen.
Statutenkonformität
Die Übereinstimmung einer Maßnahme mit den Satzungen des Unternehmens, auf die sie sich bezieht.
Satzung
Das Regelwerk eines Unternehmens, das Rechte und Pflichten von Vorstand, Gesellschafter und Geschäftsführung regelt.
Corporate Governance
Das System von Regeln und Verfahren zur Leitung und Kontrolle eines Unternehmens.
Quorum
Die Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern, die für eine gültige Beschlussfassung anwesend sein müssen.

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