1
Unternehmensangaben eintragen
Tragen Sie den vollständigen Namen Ihres Unternehmens (die Körperschaft) und des Partnerunternehmens (Dienstleister) ein. Verwenden Sie die offizielle Firmenbezeichnung wie im Handelsregister eingetragen.
💡 Kopieren Sie die Namen direkt aus dem Handelsregisterauszug, um Tippfehler zu vermeiden.
2
Beschlussdatum festlegen
Geben Sie das Datum an, auf das der Beschluss datiert wird. Dies sollte der Tag sein, an dem alle Aktionäre unterschrieben haben oder die Versammlung stattfand.
💡 Verwenden Sie das Format TT.MM.JJJJ (z.B. 15.03.2024) für Klarheit.
3
Gesetzliche Grundlagen anpassen
Ersetzen Sie '[GESETZ IHRES LANDES]' mit dem anwendbaren Gesellschaftsrecht (z.B. 'Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung — GmbHG' oder 'Aktiengesetz — AktG') und geben Sie das Land an (Deutschland, Österreich oder Schweiz).
💡 Konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt oder Notar, welches Gesetz genau gilt.
4
Beteiligungsstruktur dokumentieren
Listen Sie alle aktuellen Aktionäre oder Gesellschafter auf und geben Sie an, wie viele Anteile jeder hält. Bestätigen Sie, dass alle Anteile beider Unternehmen in den Händen derselben Personen liegen (falls zutreffend).
💡 Dies ist entscheidend für die Eintragung im Handelsregister; Abweichungen können zu Verzögerungen führen.
5
Anhänge zur Vereinbarung vorbereiten
Erstellen Sie oder holen Sie sich die formale Fusionsurkunde oder Zusammenschlussvereinbarung und benennen Sie sie im Beschluss (z.B. 'Fusionsurkunde vom 15.03.2024'). Diese wird als Anlage beigefügt.
💡 Die Fusionsurkunde regelt die Bedingungen, Vermögensübergänge und die neue Satzung; ohne sie ist der Beschluss unvollständig.
6
Neue Satzung anhängen
Fügen Sie die vorgesehene Satzung oder Geschäftsordnung der fusionierten Körperschaft bei. Dies wird meist auf Grundlage der Satzung des übernehmenden Unternehmens angepasst.
💡 Stellen Sie sicher, dass alle geplanten Änderungen (z.B. Geschäftszweck, Organzahl, Gewinnverteilung) in der neuen Satzung berücksichtigt sind.
7
Unterschriften einholen
Alle stimmberechtigten Aktionäre oder Gesellschafter müssen das Dokument unterzeichnen. Bei vielen Gesellschaftern kann auch ein schriftlicher Beschluss (ohne Versammlung) rechtsgültig sein, wenn alle zustimmen.
💡 Bewahren Sie eine Unterschriftenliste auf, die zeigt, wer unterzeichnet hat und an welchem Datum.
8
Notarielle Beglaubigung prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihr Handelsregister eine notarielle Beurkundung der Fusionsurkunde und des Beschlusses verlangt. Falls ja, beantragen Sie diese bei einem Notar, bevor Sie die Unterlagen beim Handelsregister einreichen.
💡 Notarielle Beurkundung ist in vielen Bundesländern erforderlich; verzichten Sie nicht darauf, um Ablehnungen zu vermeiden.