Vorstandsbeschluss Genehmigung der Teilung herausgegebener Aktien

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FreiVorstandsbeschluss Genehmigung der Teilung herausgegebener Aktien

Auf einen Blick

Was es ist
Dies ist ein formeller Vorstandsbeschluss zur Genehmigung einer Aktienteilung (Stock Split). Das Dokument dokumentiert die Entscheidung des Vorstands, herausgegebene Aktien im vereinbarten Verhältnis zu teilen, und legt die neuen Satzungsbestimmungen fest. Es ist als kostenloser Word-Download verfügbar und kann vollständig online bearbeitet werden.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Beschluss, wenn Ihr Vorstand eine Aktienteilung genehmigen möchte — etwa um die Aktie für Kleinanleger zugänglicher zu machen, die Liquidität zu erhöhen oder die Aktienstruktur anzupassen. Der Beschluss dokumentiert die formale Autorisierung dieser Kapitalmaßnahme.
Was enthalten ist
Der Beschluss enthält die Präambel mit Unternehmensdaten, die genaue Spezifikation des Teilungsverhältnisses (z. B. 2-zu-1), die Änderung der Satzungsbestimmungen, die Ermächtigung der Vorstandsmitglieder zur Umsetzung, sowie die Vorlage des Beschlusses bei den Aktionären zur Genehmigung.

Was ist eine Vorlage „Vorstandsbeschluss Genehmigung der Teilung herausgegebener Aktien"?

Dies ist ein formeller Vorstandsbeschluss, mit dem der Vorstand einer Aktiengesellschaft eine Aktienteilung (Stock Split) genehmigt. Das Dokument dokumentiert die Entscheidung, bestehende Aktien in einem festgelegten Verhältnis (z. B. 2:1 oder 3:1) zu teilen, und regelt die Änderung der Satzungsbestimmungen, die diese Teilung umsetzt. Die Vorlage ist sofort einsatzbereit, als kostenloser Word-Download verfügbar und kann vollständig online bearbeitet werden. Sie können das Dokument vor Unterzeichnung und Behördeneinreichung exportieren und als PDF speichern.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Eine Aktienteilung ist eine wichtige Kapitalmaßnahme, die nur mit formaler schriftlicher Dokumentation und Genehmigung durchgeführt werden kann. Ohne einen ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss riskieren Sie, dass die Behörden (Handelsregister, Handelsgericht) die Eintragung ablehnen, oder dass Aktionäre die Maßnahme später anfechten. Dieses Dokument schützt Ihr Unternehmen, indem es alle rechtlichen und formalen Anforderungen erfüllt: Identifikation der aktuellen Aktienstruktur, Definition des genauen Teilverhältnisses, Änderung der Satzungsbestimmungen, Bevollmächtigung der Vorstandsmitglieder zur Umsetzung und Vorlage zur Aktionärsgenehmigung. Eine saubere Dokumentation ist entscheidend für eine reibungslose Eintragung und gibt all Ihren Stakeholdern Sicherheit über die neue Aktienstruktur.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Standard-Teilungsverhältnis, bei dem jede Aktie in zwei neue Aktien aufgeteilt wirdAktienteilung 2:1
Höheres Teilungsverhältnis für stärkere Streuung und bessere HandelbarkeitAktienteilung 3:1
Zusammenlegung von Aktien zur Erhöhung des AktienkursesAktienteilung 1:2 (Reverse Split)
Unternehmen mit Stamm- und Vorzugsaktien, die beide geteilt werdenAktienteilung für mehrere Aktiengattungen
Eilfall, bei dem keine Aktionärsabstimmung erforderlich istSchriftlicher Vorstandsbeschluss ohne Aktionärsgenehmigung
Aktienteilung kombiniert mit zusätzlicher KapitalzuführungVorstandsbeschluss mit nachfolgender Kapitalerhöhung

Häufige Fehler vermeiden

❌ Ungenaue oder veraltete Angaben zur Anzahl der herausgegebenen Aktien

Warum es wichtig ist: Dies führt zu Ungültigkeiten bei der Eintragung und kann nachträgliche Berichtigungen erfordern.

Fix: Verifizieren Sie die aktuelle Aktienanzahl anhand des Handelsregisters oder notarieller Unterlagen vor dem Ausfüllen.

❌ Teilverhältnis unklar oder mathematisch fehlerhaft formulieren

Warum es wichtig ist: Behörden und Aktionäre können den genauen Umwandlungskurs nicht eindeutig bestimmen, was zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Fix: Schreiben Sie das Verhältnis explizit auf (z. B. '2 zu 1') und nennen Sie die resultierende neue Aktienanzahl.

❌ Keine klare Unterscheidung zwischen alten und neuen Aktien in den Satzungsbestimmungen

Warum es wichtig ist: Bestehende Aktionäre können verwirrt sein, welche Rechte sie nach der Teilung haben.

Fix: Nutzen Sie explizite Formulierungen wie 'vor der Änderung' und 'nach der Änderung' in den Artikeln.

❌ Nicht alle stimmberechtigten Vorstandsmitglieder unterzeichnen den Beschluss

Warum es wichtig ist: Der Beschluss kann als ungültig angefochten werden oder bei der Eintragung abgelehnt werden.

Fix: Stellen Sie sicher, dass alle Vorstandsmitglieder, die Stimmrechte haben, das Dokument unterzeichnen, und beglaubigen Sie die Unterschriften.

❌ Aktionärsgenehmigung nicht einholen oder nicht dokumentieren

Warum es wichtig ist: Je nach Rechtsordnung kann die fehlende Aktionärsgenehmigung zu einer Anfechtbarkeit des Beschlusses führen.

Fix: Konsultieren Sie die Satzung und das anwendbare Gesellschaftsrecht, um zu klären, ob Aktionärsgenehmigung erforderlich ist, und dokumentieren Sie diese schriftlich.

❌ Effektivdatum nicht präzise festlegen oder mit behördlicher Genehmigung verwechseln

Warum es wichtig ist: Es entsteht Unsicherheit darüber, wann die Teilung tatsächlich gültig wird und wann neue Zertifikate ausgegeben werden.

Fix: Definieren Sie das Effektivdatum eindeutig (z. B. 'zum Zeitpunkt der Ausstellung der Änderungsbescheinigung') und synchronisieren Sie es mit der behördlichen Eintragung.

Die 10 wichtigsten Klauseln, erklärt

Präambel und Unternehmensdaten

In einfacher Sprache: Identifiziert das Unternehmen, das Datum des Beschlusses und die Rechtsgrundlage für schriftliche Vorstandsbeschlüsse.

Beispielformulierung
VORSTANDSBESCHLUSS VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] ... ORDNUNGSGEMÄSS VERABSCHIEDET AM [DATUM] ... in Einklang mit Abschnitt [NUMMER] von [VERORDNUNG/GESETZ/VORSCHRIFT].

Häufiger Fehler: Den genauen Firmennamen oder das korrekte Referenzdatum vergessen, was zu Ungültigkeiten führt.

Feststellung des Ausgangsstands

In einfacher Sprache: Dokumentiert die Anzahl und Art der derzeit herausgegebenen Aktien, die geteilt werden sollen.

Beispielformulierung
[NUMMER] [AKTIENGATTUNG] des Unternehmens sind derzeit herausgegeben und im Umlauf.

Häufiger Fehler: Ungenaue oder veraltete Angaben zur Anzahl der Aktien verwenden, was zu Unsicherheiten in der Umsetzung führt.

Teilverhältnis und Intention

In einfacher Sprache: Definiert das genaue Teilungsverhältnis (z. B. 2:1) und erklärt, warum die Teilung im Interesse des Unternehmens liegt.

Beispielformulierung
...die [NUMMER] herausgegebenen und im Umlauf befindlichen [AKTIENGATTUNG] auf Basis [NUMMER] zu [NUMMER] in [NUMMER] der herausgegebenen und im Umlauf befindlichen [AKTIENGATTUNG] zu teilen.

Häufiger Fehler: Das Teilverhältnis unklar formulieren oder mathematische Fehler bei der Berechnung der neuen Aktienanzahl machen.

Beschlussfassung und Satzungsstatut

In einfacher Sprache: Der Vorstand beschließt formell die Annahme des neuen Satzungsstatuts, das die Aktienteilung umsetzt.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN: DASS das folgende Statut hiermit als Statut Nr. [NUMMER] des Unternehmens erlassen wird.

Häufiger Fehler: Keine eindeutige Statutsnummer vergeben oder die Wirksamkeit des neuen Statuts nicht klar datieren.

Änderung der Artikel (Detailregelung)

In einfacher Sprache: Beschreibt die konkrete Änderung der Satzungsartikel und wie die Aktienteilung technisch umgesetzt wird.

Beispielformulierung
Mit Wirksamkeit zum Datum der Ausstellung einer Änderungsbescheinigung werden die Artikel des Unternehmens durch Teilung aller herausgegebenen und im Umlauf befindlichen [AKTIENGATTUNG] ... geändert.

Häufiger Fehler: Unklar lassen, welche Artikel genau geändert werden, oder das Effektivdatum nicht präzise festlegen.

Konvertierung einzelner Aktien

In einfacher Sprache: Gibt an, wie viele neue Aktien aus jeder alten Aktie entstehen (z. B. 1 Aktie wird zu 2 Aktien).

Beispielformulierung
Jede [AKTIENGATTUNG] des Unternehmens ... wird in [ANZAHL] [AKTIENGATTUNG] des Unternehmens geteilt.

Häufiger Fehler: Das Konvertierungsverhältnis mit dem Teilverhältnis verwechseln oder ungenaue Zahlenangaben verwenden.

Genehmigung und Bevollmächtigung der Vorstandsmitglieder

In einfacher Sprache: Ermächtigt jeden Direktor, alle notwendigen Schritte und Dokumente zur Umsetzung des Beschlusses zu erstellen und einzureichen.

Beispielformulierung
...jeder einzelne Direktor des Unternehmens ermächtigt und angewiesen wird, für und im Namen des Unternehmens alle Handlungen durchzuführen, einschließlich der Erstellung sämtlicher Dokumente...

Häufiger Fehler: Die Bevollmächtigung zu eng fassen, wodurch der Vorstand später bei administrativen Schritten behindert wird.

Vorlage zur Aktionärsgenehmigung

In einfacher Sprache: Der Beschluss wird den Aktionären zur formalen Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung vorgelegt.

Beispielformulierung
Statut Nr. [NUMMER] ... wird dem/den Aktionär/Aktionären des Unternehmens zur Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung vorgelegt.

Häufiger Fehler: Vergessen, dass in manchen Jurisdiktionen die Aktionärsgenehmigung zwingende Voraussetzung ist, was zu rechtlichen Mängeln führt.

Beendigung vor Inkrafttreten

In einfacher Sprache: Der Vorstand behält sich das Recht vor, den Beschluss jederzeit vor dessen Inkrafttreten zu annullieren.

Beispielformulierung
Der Vorstand des Unternehmens ist ermächtigt, dieses Statut jederzeit vor dessen in Kraft treten zu annullieren.

Häufiger Fehler: Diesen Vorbehalt weglassen, was bedeutet, dass der Beschluss bindend wird, auch wenn sich die Umstände ändern.

Aktienzertifikate und neue Ausgabe

In einfacher Sprache: Regelt die Ausgabe neuer Aktienzertifikate nach Ausstellung der Änderungsbescheinigung durch die Behörde.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN: DASS in Abhängigkeit von der Ausstellung der Änderungsbescheinigung bzgl...

Häufiger Fehler: Nicht klären, wer die neuen Zertifikate ausstellt oder wie Bruchteile gehandhabt werden.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Unternehmensdaten eintragen

    Füllen Sie den Namen Ihres Unternehmens, das Beschlussdatum und die geltende Rechtsordnung ein (z. B. deutsches GmbH-Gesetz, österreichisches Aktiengesetz).

    💡 Überprüfen Sie die genaue Firmeneintragung im Handelsregister, um Tippfehler zu vermeiden.

  2. 2

    Aktuelle Aktienstruktur dokumentieren

    Geben Sie die genaue Anzahl und Art der derzeit herausgegebenen Aktien an (z. B. 1.000 Stammaktien).

    💡 Nutzen Sie Ihre aktuellen Aktienurkunden oder Notarsgericht-Extrakte als Referenz.

  3. 3

    Teilverhältnis definieren

    Bestimmen Sie das Teilverhältnis (z. B. 2:1, 3:1) und berechnen Sie die neue Gesamtaktienanzahl.

    💡 Berechnen Sie beispielhaft durch: alte Aktienzahl × Teilverhältnis = neue Aktienzahl.

  4. 4

    Satzungsstatut anpassen

    Überarbeiten Sie die Satzungsbestimmungen, um die neue Aktienanzahl und -struktur widerzuspiegeln.

    💡 Konsultieren Sie einen Anwalt, wenn Ihre Satzung besondere Klauseln für Kapitalmaßnahmen enthält.

  5. 5

    Termine und Behördennummern eintragen

    Füllen Sie das geplante Effektivdatum, Statutsnummern und Referenzen zur zuständigen Behörde ein.

    💡 Koordinieren Sie die Termindurchsetzung mit Ihrem Notariat oder der Registerbehörde.

  6. 6

    Alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen

    Sorgen Sie dafür, dass alle stimmberechtigten Vorstandsmitglieder das Dokument unterzeichnen — entweder im Original oder per beglaubigter Kopie.

    💡 Bewahren Sie Unterschriftsblätter getrennt auf und fertigen Sie beglaubigte Ausfertigungen für die Registereintragung an.

  7. 7

    Aktionärsgenehmigung einholen

    Laden Sie die Aktionäre zur Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung des Beschlusses ein — per schriftlichem Umlauf oder Hauptversammlung.

    💡 Dokumentieren Sie die Abstimmungsergebnisse schriftlich und erheben Sie nicht stimmberechtigte Gegenstimmen fest.

  8. 8

    Beim Register einreichen

    Reichen Sie den unterzeichneten Beschluss und die genehmigten Satzungsänderungen bei der zuständigen Stelle ein (Finanzamt, Handelsregister).

    💡 Behalten Sie die Einreichungsbestätigung und warten Sie auf die Änderungsbescheinigung, um die Umsetzung abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Aktionärsgenehmigung erforderlich, wenn der Vorstand den Beschluss fasst?

Ja, in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist in der Regel eine nachträgliche Genehmigung oder Ratifizierung durch die Hauptversammlung der Aktionäre erforderlich — entweder schriftlich per Umlauf oder in einer formalen Versammlung. Der Vorstandsbeschluss initiiert die Maßnahme, die Aktionärsgenehmigung macht sie endgültig. Prüfen Sie Ihre Satzung und das anwendbare Körperschaftsrecht auf spezifische Anforderungen.

Welche Informationen muss ich über das Teilverhältnis angeben?

Geben Sie das Teilverhältnis explizit an (z. B. '2 zu 1' oder '3 zu 1'), beschreiben Sie, wie viele neue Aktien aus jeder alten Aktie entstehen, und nennen Sie die neue Gesamtanzahl der Aktien nach der Teilung. Führen Sie auch die Berechnung auf, damit Behörden und Aktionäre das Verhältnis überprüfen können. Dies verhindert Missverständnisse bei der Umsetzung.

Kann ich den Beschluss vor dem Inkrafttreten annullieren?

Ja, der Beschluss enthält einen Vorbehalt, dass der Vorstand die Maßnahme jederzeit vor ihrer endgültigen Registrierung annullieren kann. Dies ist sinnvoll, falls sich die Geschäftslage ändert oder neue Informationen auftauchen, die die Teilung in Frage stellen. Nach der Eintragung bei der Behörde ist eine Annullierung deutlich komplizierter und erfordert möglicherweise eine Reverse Split.

Wie unterscheidet sich eine Aktienteilung von einer Kapitalerhöhung?

Eine Aktienteilung (Stock Split) teilt bestehende Aktien ohne Änderung des Gesamteigenkapitals — der Kurswert je Aktie sinkt proportional. Eine Kapitalerhöhung fügt neues Eigenkapital hinzu und erhöht die Bilanzsumme. Ein Vorstandsbeschluss zur Aktienteilung ändert die Anzahl, aber nicht den Wert der Unternehmensanteile; eine Kapitalerhöhung erhöht den Gesamtwert des Unternehmens.

Welche Behörde muss den Beschluss genehmigen?

In Deutschland ist das Amtsgericht des Sitzes des Unternehmens zuständig (Handelsregister). In Österreich ist es das Handelsgericht, in der Schweiz je nach Kanton das Handelsregisteramt. Der unterzeichnete Vorstandsbeschluss wird zusammen mit der Satzungsänderung eingereicht. Die Behörde überprüft die Formalien und stellt eine Änderungsbescheinigung aus.

Muss ich neue Aktienurkunden ausstellen?

Ja, nach Ausstellung der Änderungsbescheinigung müssen neue Aktieurkunden ausgegeben werden, die die neue Aktienanzahl widerspiegeln. Alte Urkunden werden eingezogen und durch neue ersetzt. Dieser Schritt ist kostspielig und organisatorisch aufwendig, insbesondere bei großen Aktionärsgruppen. Beauftragt oft ein notarisches Depot oder Transferagent diese Verwaltung.

Was ist ein Reverse Split?

Ein Reverse Split ist das Gegenteil einer normalen Aktienteilung: mehrere alte Aktien werden zusammengefasst zu einer neuen Aktie (z. B. 2 alte Aktien = 1 neue Aktie). Dies wird oft verwendet, um den Aktienkurs zu erhöhen oder die Liquidität zu verbesssern. Der Beschluss funktioniert ähnlich wie eine normale Teilung, nutzt aber ein inverses Verhältnis (1:2 statt 2:1).

Wie lange dauert die Umsetzung einer Aktienteilung?

Von der Vorstandsfassung bis zur endgültigen Eintragung dauert es typischerweise 4–12 Wochen, je nach Behördenbearbeitungszeit und Komplexität. Hinzu kommen weitere 2–4 Wochen für die physische Erstellung neuer Urkunden und deren Versand. Gesamtdauer: 2–4 Monate. Digitalisierte Verfahren können schneller sein.

Können Bruchteile von Aktien entstehen, und wie werden sie gehandhabt?

Bei odd lots (ungeraden Aktienanzahlen) können Bruchteile entstehen. Die Satzung regelt normalerweise, ob Bruchteile aufgerundet, abgerundet oder in bar ausgeglichen werden. Beispiel: Ein Aktionär mit 5 Aktien bei 2:1-Teilung erhält 10 Aktien, kein Bruch. Bei 3:1-Teilung entstehen Bruchteile, die durch Barausgleich oder Nachkauf gelöst werden.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Vorstandsbeschluss zur Kapitalerhöhung

Ein Vorstandsbeschluss zur Kapitalerhöhung beschließt, neues Eigenkapital ins Unternehmen einzubringen, während eine Aktienteilung bestehende Aktien unterteilt, ohne neues Kapital hinzuzufügen. Kapitalerhöhung: Wert der Unternehmensanteile insgesamt steigt. Aktienteilung: Wert bleibt gleich, wird aber auf mehr Aktien verteilt. Wählen Sie Kapitalerhöhung, wenn Sie Geld für Wachstum brauchen; Aktienteilung, wenn Sie die Handelbarkeit verbessern wollen.

vs Vorstandsbeschluss zur Reverse-Kapitalherabsetzung

Reverse-Kapitalherabsetzung reduziert das Grundkapital und ist oft ein Notfall-Instrument bei Verlusten. Aktienteilung erhöht oder erhält das Grundkapital und verbessert die Marktteilnahme. Herabsetzung: Signalisiert finanzielle Schwierigkeiten. Teilung: Signalisiert Wachstum und Liquiditätswunsch. Verwenden Sie Herabsetzung nur, wenn massive Verluste das Kapital aufgezehrt haben.

vs Aktionärsvereinbarung (Shareholders' Agreement)

Ein Aktionärsvereinbarung regelt private Rechte und Verpflichtungen zwischen Aktionären (z. B. Verkaufsrechte, Vorkaufsrechte). Ein Vorstandsbeschluss zur Aktienteilung ist ein öffentliches, behördlich erfasstes Dokument, das die Unternehmensstruktur ändert. Shareholders' Agreement: privat, flexibel. Vorstandsbeschluss: formell, amtlich. Nutzen Sie beides: Vorstandsbeschluss für die Struktur, Shareholders' Agreement für Investor-Schutzklauseln.

vs Gründungssatzung mit Aktienstruktur

Die Gründungssatzung legt die anfängliche Aktienanzahl fest; ein Vorstandsbeschluss zur Teilung ändert diese später. Die Gründungssatzung ist ein einmaliges, notarielles Dokument; der Teilungs-Beschluss ist eine spätere Kapitalmaßnahme. Gründungssatzung: beim Eintrag ins Register. Teilungs-Beschluss: während des Geschäftsbetriebs. Nutzen Sie Gründungssatzung für die Initialstruktur, Teilungs-Beschluss für später notwendige Anpassungen.

Branchenspezifische Hinweise

Finanzdienstleistungen und Banken

Aktienteilungen werden häufig verwendet, um die Marktwertfähigkeit und Handelbarkeit von Bankaktien zu verbessern und Kleinanleger anzuziehen.

Technologie und Softwareunternehmen

Tech-Unternehmen mit schnellem Wachstum führen Aktienteilungen durch, um Mitarbeiterbeteiligungsprogramme transparenter zu gestalten und Aktienkurse attraktiver zu machen.

Pharma- und Biotechnologie

Pharmaunternehmen nutzen Aktienteilungen, um ihre Marktkapitalisierung zu optimieren und Forschungsinvestitionen durch erhöhte Liquidität zu finanzieren.

Einzelhandel und E-Commerce

Wachstumsstarke Handelsunternehmen führen Teilungen durch, um institutionelle Anleger anzuziehen und die Aktienstreuung zu verbessern.

Immobilienwirtschaft und REITs

Immobilienunternehmen und Trusts nutzen Aktienteilungen, um ihre Portfoliowerte transparenter zu machen und den Zugang für Privatanleger zu erleichtern.

Energiewirtschaft und Versorgungsbetriebe

Energie- und Versorgungsunternehmen führen regelmäßig Aktienteilungen durch, um stabile Renditen für Großinvestoren zu sichern und gleichzeitig Kleinanleger einzubinden.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland regelt das Aktiengesetz (AktG) die Aktienteilung als Kapitalmaßnahme. Vorstandsbeschluss und Aktionärsgenehmigung sind zwingend erforderlich. Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht erfolgt nach Zustimmung der Aktionäre. Notarielle Beglaubigung von Unterschriften erhöht die Akzeptanz durch die Behörde.

Österreichisches Aktiengesetz (AktG) verlangt ebenfalls Vorstandsbeschluss und Hauptversammlungsgenehmigung. Eintragung beim Handelsgericht. Der Prozess ähnelt dem deutschen Verfahren, mit etwas strengeren Anforderungen an die notarielle Beglaubigung und Dokumentation.

In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR) die Kapitalmaßnahmen. Je nach Kanton können unterschiedliche formale Anforderungen gelten. Teilweise ist nur der Vorstandsbeschluss erforderlich, ohne Hauptversammlung. Eintragung im kantonalen Handelsregister. Konsultieren Sie Ihren lokalen Notar für kantonale Spezifiken.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenStandardfälle mit klarem Teilverhältnis, alle Vorstandsmitglieder einig, keine komplexen Aktiengattungen.EUR 0–50 (nur Download und Ausfüllung)2–3 Tage (Recherche, Ausfüllung, Unterschriftensammlung)
Vorlage + RechtsprüfungMehrere Aktiengattungen, besondere Satzungsbestimmungen, Unsicherheit über Behördenanforderungen.EUR 500–1.500 (Vorlage + 2–3 Stunden anwaltliche Prüfung)1–2 Wochen (Anwalt prüft Satzungseinklang und Behördenanforderungen)
MaßgeschneidertKomplexe Kapitalstrukturen, mehrere Investoren mit Schutzklauseln, gleichzeitige Reorganisationen oder Liquiditätsmaßnahmen.EUR 2.000–5.000+ (vollständige anwaltliche Redaktion und Behördenkommunikation)3–6 Wochen (Entwurf, Abstimmung mit Aktionären, Behördeneinreichung)

Glossar

Stock Split (Aktienteilung)
Teilung bestehender Aktien in eine höhere Anzahl neuer Aktien im festgelegten Verhältnis, ohne dass sich der Gesamtwert ändert.
Vorstandsbeschluss
Formale Entscheidung des Vorstands, dokumentiert und unterzeichnet von allen stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern.
Reverse Split
Zusammenlegung von mehreren bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie (z. B. 2:1 bedeutet zwei alte Aktien werden zu einer neuen).
Satzungsänderung
Änderung der Grundlagen- und Organisationsdokumente eines Unternehmens, die die Aktienstruktur und deren Verwaltung regelt.
Aktiengattung
Unterschiedliche Klassen von Aktien (z. B. Stammaktien, Vorzugsaktien) mit unterschiedlichen Rechten und Privilegien.
Kapitalmaßnahme
Unternehmerische Maßnahme, die die Eigenkapitalstruktur oder -ausstattung des Unternehmens verändert.
Änderungsbescheinigung
Offizielle Bestätigung des Registeramts über die Eintragung einer Satzungsänderung.
Teilverhältnis
Mathematisches Verhältnis, in dem alte Aktien in neue Aktien umgewandelt werden (z. B. 2:1, 3:1).
Ratifizierung
Nachträgliche Zustimmung der Aktionäre zu einem vom Vorstand gefassten Beschluss.
Generalinspekteur für Finanzkontrolle
Behörde oder registrierte Stelle, die Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen genehmigt und einträgt.
Schriftlicher Beschluss
Vorstandsentscheidung, die nicht in einer physischen Sitzung gefasst, sondern schriftlich dokumentiert und unterzeichnet wird.
Effektivdatum
Das Datum, ab dem die Aktienteilung rechtlich wirksam wird und die neuen Aktienzertifikate ausgegeben werden.

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