- Stock Split (Aktienteilung)
- Teilung bestehender Aktien in eine höhere Anzahl neuer Aktien im festgelegten Verhältnis, ohne dass sich der Gesamtwert ändert.
- Vorstandsbeschluss
- Formale Entscheidung des Vorstands, dokumentiert und unterzeichnet von allen stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern.
- Reverse Split
- Zusammenlegung von mehreren bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie (z. B. 2:1 bedeutet zwei alte Aktien werden zu einer neuen).
- Satzungsänderung
- Änderung der Grundlagen- und Organisationsdokumente eines Unternehmens, die die Aktienstruktur und deren Verwaltung regelt.
- Aktiengattung
- Unterschiedliche Klassen von Aktien (z. B. Stammaktien, Vorzugsaktien) mit unterschiedlichen Rechten und Privilegien.
- Kapitalmaßnahme
- Unternehmerische Maßnahme, die die Eigenkapitalstruktur oder -ausstattung des Unternehmens verändert.
- Änderungsbescheinigung
- Offizielle Bestätigung des Registeramts über die Eintragung einer Satzungsänderung.
- Teilverhältnis
- Mathematisches Verhältnis, in dem alte Aktien in neue Aktien umgewandelt werden (z. B. 2:1, 3:1).
- Ratifizierung
- Nachträgliche Zustimmung der Aktionäre zu einem vom Vorstand gefassten Beschluss.
- Generalinspekteur für Finanzkontrolle
- Behörde oder registrierte Stelle, die Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen genehmigt und einträgt.
- Schriftlicher Beschluss
- Vorstandsentscheidung, die nicht in einer physischen Sitzung gefasst, sondern schriftlich dokumentiert und unterzeichnet wird.
- Effektivdatum
- Das Datum, ab dem die Aktienteilung rechtlich wirksam wird und die neuen Aktienzertifikate ausgegeben werden.