Vorstandsbeschluss Genehmigung der Änderung der Adresse des eingetragenen Firmensitzes

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FreiVorstandsbeschluss Genehmigung der Änderung der Adresse des eingetragenen Firmensitzes

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Vorstandsbeschluss ist eine formelle Beschlussvorlage, mit der der Vorstand einer Kapitalgesellschaft die Änderung des eingetragenen Firmensitzes genehmigt. Das Dokument dokumentiert die Beschlussfassung und bereitet die erforderliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde vor. Sie erhalten die Vorlage als kostenloser Word-Download, den Sie online bearbeiten und als PDF exportieren können.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Vorstandsbeschluss, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz verlegen möchte und diese Änderung vom Vorstand genehmigt werden muss. Dies ist typischerweise der Fall bei Umzügen, Konsolidierung von Büros oder Änderungen der Betriebsstätte. Der Beschluss ist eine notwendige Voraussetzung für die Anmeldung beim Handelsregister oder der zuständigen Behörde.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält die wesentlichen Elemente eines Vorstandsbeschlusses: die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, die Beschlussfassung über die neue Adresse des eingetragenen Sitzes, die Benennung der Vorstandsmitglieder, die mit der Anmeldung beauftragt werden, sowie die Verweisung auf die erforderlichen Formulare und Rechtsgrundlagen.

Was ist ein Vorstandsbeschluss zur Genehmigung der Adressänderung des Firmensitzes?

Ein Vorstandsbeschluss zur Genehmigung der Änderung des eingetragenen Firmensitzes ist ein formelles Dokument, in dem die Geschäftsführung oder der Vorstand die Verlegung des Sitzes ihres Unternehmens beschließt und dokumentiert. Der Vorstandsbeschluss regelt die interne Entscheidung und bereitet die erforderliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde vor. Das Dokument enthält die genauen Adressen (alte und neue), die Namen der bevollmächtigten Personen für die Behördenmitteilung und die Rechtsgrundlagen. Sie erhalten die Vorlage als kostenloser Word-Download, den Sie online bearbeiten, ausfüllen und anschließend als PDF exportieren können. Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnung durch alle Vorstandsmitglieder wird der Beschluss in der Regel von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt und dann beim Handelsregister angemeldet.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Eine Sitzverlegung ist eine bedeutende Unternehmensänderung, die durch ein formales internes Verfahren dokumentiert werden muss. Ohne einen ordnungsgemäß gefassten und dokumentierten Vorstandsbeschluss können Sie die Adressänderung nicht beim Handelsregister anmelden. Die Behörde wird ein schlecht dokumentiertes oder unvollständiges Dokument ablehnen oder zurückweisen, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Ein korrekt ausgefüllter Vorstandsbeschluss schützt Sie vor rechtlichen Problemen, gewährleistet, dass die Änderung ordnungsgemäß registriert wird, und dokumentiert die Entscheidung für Ihre Geschäftsunterlagen und Compliance-Anforderungen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine GmbH oder AG betreiben, da diese juristische Personen die Eintragung ihres Sitzes im Handelsregister benötigen, um handlungsfähig zu bleiben.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Für Limited Liability Companies mit GeschäftsführungGmbH Vorstandsbeschluss Adressänderung
Für Aktiengesellschaften mit mehrgliedrigem VorstandAG Vorstandsbeschluss Adressänderung
Wenn Haupt- und Nebenbetriebsstätte getrennt sindVorstandsbeschluss Haupt- und Betriebsstätte
Wenn einzelne Vorstandsmitglieder zur Anmeldung bevollmächtigt werdenVorstandsbeschluss mit Bevollmächtigung
Bei internationalen Sitzverlegungen und RegisterwechselVorstandsbeschluss Sitzverlegung ins Ausland
Wenn alle Vorstandsmitglieder schriftlich zustimmenEinstimmiger schriftlicher Vorstandsbeschluss

Häufige Fehler vermeiden

❌ Inkorrekte oder unvollständige Adressen angeben

Warum es wichtig ist: Die Behörde wird die Anmeldung ablehnen oder zurückweisen, wenn die Adresse nicht dem Handelsregister entspricht oder Angaben fehlen.

Fix: Verwenden Sie die genaue Schreibweise und das Format, das Ihrem Handelsregister vorliegt; prüfen Sie mit dem Gewerbeamt oder Handelsregister, welches Format erforderlich ist.

❌ Falsches Formblatt oder falscher Behördenempfänger

Warum es wichtig ist: Das Formblatt wird nicht bearbeitet, oder der Beschluss kommt bei der falschen Stelle an, was zu Verzögerungen oder Ablehnung führt.

Fix: Erfragen Sie beim zuständigen Handelsregister oder Gewerbeamt, welches aktuelle Formblatt und welche genaue Adresse für die Einreichung erforderlich ist.

❌ Nicht alle Vorstandsmitglieder unterzeichnet oder Unterschriften fehlen

Warum es wichtig ist: Der Beschluss ist rechtlich nicht gültig und wird von den Behörden nicht anerkannt; Verzögerungen oder Neufassung des Beschlusses sind die Folge.

Fix: Vergewissern Sie sich, dass jedes Vorstandsmitglied oder jeder Geschäftsführer das Dokument unterzeichnet hat; halten Sie eine Liste aller Unterzeichner bereit.

❌ Fehlende notarielle Beglaubigung

Warum es wichtig ist: Viele Registergerichte und Behörden verlangen eine beglaubigte Fassung; ohne diese wird die Anmeldung abgelehnt.

Fix: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob eine Beglaubigung erforderlich ist, und vereinbaren Sie einen Termin mit einer Notarin oder einem Notar vor der Einreichung.

❌ Veraltete oder falsche Rechtsgrundlagen zitieren

Warum es wichtig ist: Der Beschluss wirkt unglaubwürdig und kann von den Behörden als fehlerhaft zurückgewiesen werden, wenn die zitierte Gesetze oder Vertragsbestimmungen nicht aktuell sind.

Fix: Überprüfen Sie die aktuellste Fassung Ihres Gesellschaftsvertrags und der relevanten Gesetze; konsultieren Sie bei Unsicherheit einen Anwalt.

❌ Keine klare Bevollmächtigung für die Anmeldung

Warum es wichtig ist: Es ist unklar, wer berechtigt ist, die Anmeldung einzureichen; dies kann zu Verzögerungen oder Ablehnung durch die Behörde führen.

Fix: Nennen Sie explizit die Namen und Titel der Personen, die zur Anmeldung ermächtigt sind, und bestätigen Sie dies unmissverständlich im Beschluss.

Die 6 wichtigsten Klauseln, erklärt

Einleitung und Beschlussdarstellung

In einfacher Sprache: Nennt den Namen des Unternehmens und das Datum der Beschlussfassung; bildet die Kopfzeile des Dokuments.

Beispielformulierung
VORSTANDSBESCHLUSS GENEHMIGUNG DER ÄNDERUNG DER ADRESSE DES EINGETRAGENEN FIRMENSITZES VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] ORDNUNGSGEMÄSS VERABSCHIEDET AM [DATUM]

Häufiger Fehler: Das Datum nicht mit dem tatsächlichen Beschlussdatum auszufüllen oder den Unternehmensnamennicht korrekt zu schreiben.

Beschlussgegenstand

In einfacher Sprache: Definiert klar, dass die Änderung des eingetragenen Sitzes von der alten zur neuen Adresse der Vorwurf des Beschlusses ist.

Beispielformulierung
ES WIRD BESCHLOSSEN: DASS der eingetragene Firmensitz von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] von [BENENNEN — ALTE ADRESSE] zu [BENENNEN — NEUE ADRESSE] geändert wird

Häufiger Fehler: Die alte und neue Adresse nicht vollständig oder nicht im erforderlichen Format anzugeben, was zu Anmeldungsfehlern führt.

Bevollmächtigung zur behördlichen Anmeldung

In einfacher Sprache: Bestimmt, welche Vorstandsmitglieder mit der Einreichung der erforderlichen Formulare bei der zuständigen Behörde beauftragt werden.

Beispielformulierung
DASS [NAME], [TITEL] und [TITEL] der Körperschaft hiermit ermächtigt und angewiesen werden, das Formblatt [FORMBLATT BENENNEN] gemäß den Bestimmungen von Abschnitt [ABSCHNITT] von [LAND, GESELLSCHAFTSVERTRAG] an [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] weiterzuleiten

Häufiger Fehler: Die Namen und Titel der bevollmächtigten Personen nicht korrekt anzuführen oder die Behörde falsch zu bezeichnen, was zu Verzögerungen bei der Genehmigung führt.

Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

In einfacher Sprache: Verweist auf die anwendbaren Gesetze und Gesellschaftsvertragsbestimmungen, auf deren Basis der Beschluss gefasst wird.

Beispielformulierung
gemäß den Bestimmungen von Abschnitt [BENENNEN SIE DEN ABSCHNITT] von [LAND, GESELLSCHAFTSVERTRAG]

Häufiger Fehler: Keine oder unklare Verweise auf die relevanten Gesetze und Vertragsbestimmungen, was die Rechtsgültigkeit des Beschlusses in Frage stellt.

Zuständige Behörde

In einfacher Sprache: Nennt die Stelle, an die der Beschluss und die Anmeldung eingereicht werden müssen (z. B. Handelsregister, Gewerbeamt).

Beispielformulierung
[ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] — z.B. Amtsgericht [Ort], Handelsregisterstelle

Häufiger Fehler: Die falsche Behörde anzugeben oder nicht zu klären, welche Behörde zuständig ist; dies kann zu Ablehnung oder Verzögerung führen.

Unterschriften und Beglaubigung

In einfacher Sprache: Der Vorstandsbeschluss wird von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und in der Regel durch Beglaubigung bei einer Notarin oder einem Notar bestätigt.

Beispielformulierung
[Unterschrift Vorstandsmitglied], [Titel], [Datum]

Häufiger Fehler: Nicht alle erforderlichen Unterschriften zu sammeln oder die Beglaubigung zu vergessen, wodurch der Beschluss von den Behörden nicht anerkannt wird.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Unternehmensname und Beschlussdatum eintragen

    Füllen Sie den vollständigen Namen Ihres Unternehmens und das Datum aus, an dem der Vorstand diesen Beschluss tatsächlich fasst. Verwenden Sie das Format TT.MM.JJJJ.

    💡 Das Datum muss mit dem Datum der tatsächlichen Vorstandssitzung oder des schriftlichen Beschlusses übereinstimmen.

  2. 2

    Alte und neue Adresse des Firmensitzes angeben

    Nennen Sie die bisherige und die neue vollständige Adresse des eingetragenen Sitzes, einschließlich Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Vergewissern Sie sich, dass beide Adressen korrekt sind.

    💡 Die neue Adresse sollte bereits verfügbar sein oder ein konkretes Zieldatum haben, bevor Sie den Beschluss fassen.

  3. 3

    Namen und Titel der bevollmächtigten Vorstandsmitglieder eintragen

    Nennen Sie die Namen der Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer, die mit der Anmeldung bei der Behörde beauftragt werden. Geben Sie auch ihre genaue Funktion an (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender).

    💡 Normalerweise bevollmächtigen Sie mindestens ein Vorstandsmitglied; prüfen Sie Ihre Satzung auf spezifische Anforderungen.

  4. 4

    Formblatt und Behörde bestimmen

    Finden Sie heraus, welches Formblatt Sie verwenden müssen (z. B. Anmeldung zum Handelsregister, Formular zur Adressänderung) und welche Behörde zuständig ist. Diese variiert je nach Unternehmensform und Land.

    💡 Kontaktieren Sie das zuständige Handelsregister oder Gewerbeamt, um das richtige Formblatt zu erhalten.

  5. 5

    Rechtsgrundlagen und Gesellschaftsvertrag anpassen

    Verweisen Sie auf die geltenden Gesetze (z. B. GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) und die relevanten Abschnitte Ihres Gesellschaftsvertrags oder Ihrer Satzung, die die Sitzverlegung regeln.

    💡 Haben Sie eine Kopie Ihres aktuellen Gesellschaftsvertrags zur Hand, um die genauen Abschnittsnummern zu zitieren.

  6. 6

    Beschluss von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnen lassen

    Lassen Sie den Vorstandsbeschluss von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnen. Bei schriftlichen Beschlüssen reichen Unterschriften auf dem Originaldokument aus.

    💡 Bewahren Sie eine beglaubigte Kopie für Ihre Unterlagen auf; diese kann von der Notarin oder dem Notar angefertigt werden.

  7. 7

    Beglaubigung durch Notarin oder Notar einholen

    Viele Behörden erfordern eine notarielle Beglaubigung des Vorstandsbeschlusses. Bringen Sie das unterzeichnete Originaldokument zur Notarin oder zum Notar und lassen Sie es beglaubigen.

    💡 Planen Sie Zeit für die notarielle Beglaubigung ein; dies kann einige Tage dauern und kostet je nach Ort zwischen 50 und 150 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Vorstandsbeschluss notariell beglaubigt werden?

In den meisten Fällen verlangt das zuständige Handelsregister eine beglaubigte Fassung des Vorstandsbeschlusses. Einige Registergerichte akzeptieren auch einfache Unterschriften, wenn der Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende unterzeichnet. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gericht oder Handelsregister nach den genauen Anforderungen, bevor Sie die Unterlagen einreichen.

Wie lange ist ein Vorstandsbeschluss gültig?

Der Vorstandsbeschluss bleibt ab dem Beschlussdatum gültig und muss innerhalb einer festgelegten Frist (üblicherweise drei Monate) beim Handelsregister angemeldet werden. Nach dieser Frist kann die Anmeldung abgelehnt werden. Überprüfen Sie die geltende Frist in Ihrer Jurisdiktion; in Deutschland ist dies üblicherweise drei Monate nach Beschlussfassung.

Kann ich den Beschluss elektronisch unterschreiben?

Elektronische Signaturen sind in vielen Fällen zulässig, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Für die Handelsregisteranmeldung wird oft eine beglaubigte Papierfassung verlangt. Klären Sie mit der zuständigen Behörde oder einem Anwalt, ob elektronische Unterschriften akzeptiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Firmensitz und Betriebsstätte?

Der eingetragene Firmensitz ist die beim Handelsregister angemeldete Adresse, unter der die Geschäftsführung erreichbar sein muss. Eine Betriebsstätte oder Nebenstelle ist ein zusätzliches Büro an einem anderen Ort, das angemeldet werden muss, aber nicht der Hauptsitz ist. Wenn Sie nur die Betriebsstätte verlegen, kann ein anderes Verfahren ausreichen als bei einer Sitzverlegung.

Wer darf den Vorstandsbeschluss unterzeichnen?

Bei einer GmbH unterschreibt die Geschäftsführung (Geschäftsführer); bei einer AG unterzeichnen die Vorstandsmitglieder. Prüfen Sie Ihre Satzung oder Ihren Gesellschaftsvertrag auf die genauen Unterzeichnungsanforderungen. In einigen Fällen reicht die Unterschrift eines Vertreters aus; in anderen müssen alle Mitglieder unterzeichnen.

Muss ich die neue Adresse vorher räumen oder mieten?

Die neue Adresse muss nicht unbedingt vor der Beschlussfassung verfügbar sein, sollte aber sicher sein. Gängige Praxis ist es, den Beschluss kurz vor dem geplanten Umzug zu fassen und die Anmeldung gleichzeitig mit dem tatsächlichen Wechsel einzureichen. Erkundigen Sie sich beim Handelsregister, ob es Fristen gibt, die zwischen Beschluss und Effektivtätigkeit der Änderung einzuhalten sind.

Kann ich den Beschluss online einreichen?

Viele Handelsregister ermöglichen inzwischen eine elektronische Einreichung über ein Online-Portal oder per Dateiübertragung. Eine beglaubigte Kopie in Papierform ist aber oft noch erforderlich. Prüfen Sie die Website des zuständigen Registergerichts, um die Einreichungsmodalitäten zu klären.

Brauche ich einen Anwalt für die Sitzverlegung?

Für eine Sitzverlegung ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich, wenn die Adressänderung einfach ist und Sie die erforderlichen Formulare und den Beschluss korrekt ausfüllen. Empfehlenswert ist eine anwaltliche Beratung, wenn es Besonderheiten gibt (internationale Verlegung, Fragen zu Steuern oder Registerwechsel) oder wenn Sie unsicher sind, ob alle Anforderungen erfüllt sind.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Gesellschafterversammlung (GmbH)

Ein Vorstandsbeschluss wird von der Geschäftsführung gefasst und dokumentiert ihre interne Entscheidung. Bei einer GmbH ist dies ausreichend, da die Geschäftsführer allein die Geschicke des Unternehmens leiten. Eine Gesellschafterversammlung ist nur erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn die Geschäftsführer die Genehmigung durch die Gesellschafter einholen möchten.

vs Hauptversammlung (AG)

Bei einer AG kann die Sitzverlegung eine Vorstandsentscheidung sein oder muss von der Hauptversammlung genehmigt werden, je nach Satzung. Ein Vorstandsbeschluss dokumentiert die interne Abstimmung; die Hauptversammlung ist die übergeordnete Entscheidungsebene. Prüfen Sie Ihre Satzung, um festzustellen, welche Genehmigung erforderlich ist.

vs Handelsregistereintrag

Der Vorstandsbeschluss ist die interne Entscheidung des Unternehmens; der Handelsregistereintrag ist die behördliche Registrierung dieser Änderung. Der Beschluss muss zunächst gefasst werden; dann wird er beim Handelsregister angemeldet, das die Änderung eintragen muss, damit sie wirksam wird.

vs Notarielle Beglaubigung

Der Vorstandsbeschluss ist das Dokument selbst; die notarielle Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar, dass die Unterschriften echt sind und der Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde. Die Beglaubigung erhöht die Glaubwürdigkeit und wird von vielen Behörden verlangt, um den Beschluss anzunehmen.

Branchenspezifische Hinweise

Finanzdienstleistungen

Banken und Versicherungen müssen Sitzverlegungen besonders sorgfältig und mit behördlicher Genehmigung dokumentieren.

Handel und Einzelhandel

Einzelhandelsketten müssen Sitzverlegungen für jede angemeldete Filiale oder Betriebsstätte koordinieren.

Immobilienwirtschaft

Immobilienunternehmen verlagern häufig ihren Sitz und müssen dies zeitnah beim Handelsregister anmelden.

Konsultationen und professionelle Dienstleistungen

Kanzleien und Beratungsfirmen müssen Sitzverlegungen koordinieren und alle Geschäftsstellen registrieren.

Technologie und Software

Start-ups und Tech-Unternehmen wachsen schnell und verlegen häufig ihren Sitz oder eröffnen neue Büros.

Produzierendes Gewerbe

Fabrikanten müssen Fabrik- oder Verwaltungssitzverlegungen ordnungsgemäß dokumentieren und anmelden.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland werden Sitzverlegungen beim Handelsregister des Amtsgerichts angemeldet. Der Vorstandsbeschluss muss in der Regel notariell beglaubigt sein. Die Fristen und Anforderungen sind in der Handelsregisterordnung (HRegO) geregelt.

In Österreich ist die Anmeldung beim Firmenbuch zuständig. Der Vorstandsbeschluss muss auch hier in Form einer beglaubigten Abschrift eingereicht werden. Die Anforderungen ähneln dem deutschen Verfahren, unterliegen aber österreichischem Gesellschaftsrecht.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenEinfache Sitzverlegung im Inland mit klarer neuer Adresse und keine besonderen Bestimmungen in der Satzung.0–20 €1–2 Stunden
Vorlage + RechtsprüfungSie füllen die Vorlage aus und lassen einen Anwalt den Beschluss überprüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen.150–300 €3–5 Tage
MaßgeschneidertKomplexe Sitzverlegung ins Ausland, mehrere Betriebsstätten oder spezielle vertragliche Bedingungen.500–1.500 €1–2 Wochen

Glossar

Eingetragener Firmensitz
Die beim Handelsregister angemeldete Adresse, unter der das Unternehmen offiziell erreichbar ist.
Vorstandsbeschluss
Eine von der Geschäftsführung oder dem Vorstand formal gefasste und dokumentierte Entscheidung.
Ordnungsgemäße Einberufung
Die Einhaltung aller formalen Anforderungen zur Benachrichtigung der Vorstandsmitglieder.
Beschlussfähigkeit
Die Anwesenheit der erforderlichen Anzahl von Vorstandsmitgliedern zur gültigen Beschlussfassung.
Handelsregister
Das öffentliche Register, in dem alle Daten zu Kapitalgesellschaften eingetragen sind.
Bevollmächtigung
Die Ermächtigung eines Vorstandsmitglieds, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Formblatt
Das von der Behörde vorgegebene standardisierte Anmeldeformular für Registeränderungen.
Kapitalgesellschaft
Eine juristische Person wie GmbH oder AG mit eigenem Rechtsbestand.

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