- Betriebsarzt
- Ein vom Unternehmen bestellter oder durch Dienste beauftragter Arzt, der arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführt und zur Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen beiträgt.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Eine von einem Arzt durchgeführte ärztliche Überprüfung zur Bewertung der Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit und zur Früherkennung berufsbedingter Erkrankungen.
- Arbeitsfähigkeit
- Die medizinisch attestierte körperliche und psychische Eignung einer Person, eine Tätigkeit ohne Gesundheitsrisiko auszuführen.
- Einwilligung
- Die freiwillige, informierte Zustimmung eines Mitarbeiters zur Durchführung einer medizinischen Untersuchung.
- Grunduntersuchung
- Die erste ärztliche Untersuchung eines Mitarbeiters vor oder zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung des Gesundheitsstatus.
- Nachuntersuchung
- Eine wiederkehrende ärztliche Untersuchung nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zur Kontrolle der fortbestehenden Arbeitsfähigkeit.
- Körperliche Aktivität schwieriger Art
- Tätigkeiten, die große körperliche Kraft, Ausdauer oder Beweglichkeit erfordern, wie Heben, Tragen oder Arbeit in extremen Bedingungen.
- Unternehmensrichtlinien
- Interne Regeln und Verfahren eines Unternehmens, die die Durchführung und den Umfang arbeitsmedizinischer Untersuchungen festlegen.
- Datenschutz in der Arbeitsmedizin
- Die Verpflichtung, medizinische Befunde und Untersuchungsergebnisse vertraulich zu behandeln und nur zu ausdrücklich genehmigten Zwecken zu nutzen.
- Haftungsausschluss
- Eine Klausel, in der eine Partei ihre Haftung für bestimmte Schäden oder Folgen begrenzt oder ausschließt.
- Gegenleistung
- Ein Vorteil oder Entgelt, das eine Partei erhält, um die andere Partei zu einer Vereinbarung zu bewegen.
- Unwirksame Klausel
- Eine Regelung in einem Vertrag, die aufgrund von Gesetzen nicht gültig ist und daher nicht erzwungen werden kann.