Lizenzvertrag für Beispielsoftware

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Das lizenzvertrag für beispielsoftware es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag für beispielsoftware:

LIZENZVERTRAG ZUR VORFÜHRUNG VON SOFTWARE Dieser Lizenzvertrag zur Vorführung von Software ("die Vereinbarung") ist ab [DATUM] gültig, ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 1. ERTEILUNG DER LIZENZ 1.1. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein persönliches, nicht-exklusives und nicht-übertragbares Recht, eine Demo-Version der Software, dargelegt in Anhang A (im Weiteren "lizenzierte Software") auf einer einzigen CPU, dargelegt in Anhang A, für eine begrenzte Zeit bis zum benannten Datum, dargelegt in Anhang A, zu benutzen. Der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, dass die lizenzierte Software nicht aus dem Standort, benannt in Anhang A, entfernt werden darf, es sei denn, um es nach der Beendigung der Lizenz dem Lizenzgeber zurückzugeben. 1.2. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nur für seine eigenen Geschäftszwecke benutzen, und nicht für Beratung, Timesharing oder Programmierleistungen oder Produkte anderer Personen. "Andere Personen" sind Individuen, Firmen oder Unternehmen, außer dem Lizenznehmer, seiner Geschäftsbereiche und seiner Haupttochtergesellschaften. 1.3. Die lizenzierte Software umfasst Fachwissen des Lizenzgebers, den besonderen Objektcode der Computerprogramme und zusätzliche Dokumentationen, Handbücher und andere gedruckte oder visuell wahrnehmbare Materialien, welche die Benutzung und das Design der lizenzierten Computerprogramme beschreiben. Das Fachwissen des Lizenzgebers umfasst wertvolle, vertrauliche und geheime Informationen, die vom Lizenzgeber entwickeln, die sich jeweils auf den Inhalt, die Arbeit, die Installation und die Implementierung der lizenzierten Software beziehen. Die lizenzierte Software umfasst automatische Abschaltfunktionen, die sie nach dem Abbrechungsdatum inoperabel machen. 2. VERTRAULICHKEIT UND EIGENTUMSRECHTE 2.1. Der Lizenznehmer bestätigt, das die lizenzierte Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers enthält. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software und dessen Kopien nicht verkaufen, abtreten, vermieten, lizenzieren, veröffentlichen, weitergeben oder auf andere Weise einer anderen Person überliefern. Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software keinem seiner Berater gegenüber veröffentlichen, es sei denn, mit schriftlicher Erlaubnis des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software mit derselben Vertraulichkeit behandeln, wie er seine eigenen persönlichen Informationen behandeln. Der Lizenznehmer wird sämtliche Kopien der lizenzierten Software vor unautorisierter Veröffentlichung schützen, und wird deren Sichermerkmale nicht manipulieren, umgehen oder ändern oder dies versuchen, und wird alle zumutbare Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Lizenz von keiner Person verletzt werden, die unter der Kontrolle oder im Dienst des Lizenznehmers steht. Der Lizenznehmer stimmt auch zu, dass er keiner Person unter seiner Kontrolle oder in seinem Dienst erlaubt, den Objektcode der lizenzierten Software zu zerlegen oder dies zu versuchen. 2.2. Alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information und andere Rechte am geistigen Eigentum der lizenzierten Software sind und werden der wertvolle Besitz des Lizenzgebers bleiben. Alle Verpflichtungen zur Vertraulichkeit werden nach Beendigung dieser Lizenz für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahren fortbestehen. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für Information, die jeweils: 2.2.1. von einer Partei separat von der anderen Partei entwickelt wurden, was schriftlich bewiesen ist; oder 2.2.2. ohne rechtliche Einschränkung von einer dritten Person mit dem Recht zur Überlieferung oder Offenlegung erhalten wurde; oder 2.2.3. öffentlich verfügbar ist, außer aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten der empfangenden Partei. 3. VERVIELFÄLTIGUNG UND URHEBERRECHTE Die lizenzierte Software ist durch das Urheberrechtgesetz von [LAND] geschützt. Der Lizenznehmer darf ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Lizenzgebers keinen Teil der lizenzierten Software kopieren oder anderweitig vervielfältigen. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er keiner anderen Person die Vervielfältigung irgendeines Teils der lizenzierten Software für irgendeinen Zweck erlauben darf. Der Lizenznehmer darf keine urheberrechtlichen Vermerke oder andere Eigentumsvermerke von der lizenzierten Software entfernen. Die Existenz der urheberrechtlichen Vermerke ist oder bedeutet nicht die Anerkennung der lizenzierten Software als lizenzfrei oder als etwas anderes als eine unveröffentlichte Arbeit mit allen unter dem Urheberrechtsgesetz vorbehaltenen Rechten. 4. GARANTIEN 4.1. Der Lizenzgeber erklärt und garantiert gegenüber dem Lizenznehmer, dass der Lizenzgeber berechtigt ist, diese Lizenz zu erteilen und, nach bestem Wissen des Lizenzgebers, die lizenzierte Software keine Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte anderer verletzt. 4.2. Der Lizenzgeber wird, auf eigene Kosten, jedes Verfahren gegen den Lizenznehmer verteidigen, soweit es auf einem Anspruch begründet ist, dass die lizenzierte Software, die vom Lizenznehmer im Rahmen der Lizenz benutzt wird, die Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte in [LAND] verletzt, sofern der Lizenznehmer (i) den Lizenzgeber schnell schriftlich über den Anspruch benachrichtigt, und (ii) dem Lizenzgeber volle Autorität und Informationen gibt, die für den Lizenzgeber erforderlich sind, um einen solchen Anspruch zu regeln

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Bruno Goulet
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LIZENZVERTRAG ZUR VORFÜHRUNG VON SOFTWARE Dieser Lizenzvertrag zur Vorführung von Software ("die Vereinbarung") ist ab [DATUM] gültig, ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 1. ERTEILUNG DER LIZENZ 1.1. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein persönliches, nicht-exklusives und nicht-übertragbares Recht, eine Demo-Version der Software, dargelegt in Anhang A (im Weiteren "lizenzierte Software") auf einer einzigen CPU, dargelegt in Anhang A, für eine begrenzte Zeit bis zum benannten Datum, dargelegt in Anhang A, zu benutzen. Der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, dass die lizenzierte Software nicht aus dem Standort, benannt in Anhang A, entfernt werden darf, es sei denn, um es nach der Beendigung der Lizenz dem Lizenzgeber zurückzugeben. 1.2. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nur für seine eigenen Geschäftszwecke benutzen, und nicht für Beratung, Timesharing oder Programmierleistungen oder Produkte anderer Personen. "Andere Personen" sind Individuen, Firmen oder Unternehmen, außer dem Lizenznehmer, seiner Geschäftsbereiche und seiner Haupttochtergesellschaften. 1.3. Die lizenzierte Software umfasst Fachwissen des Lizenzgebers, den besonderen Objektcode der Computerprogramme und zusätzliche Dokumentationen, Handbücher und andere gedruckte oder visuell wahrnehmbare Materialien, welche die Benutzung und das Design der lizenzierten Computerprogramme beschreiben. Das Fachwissen des Lizenzgebers umfasst wertvolle, vertrauliche und geheime Informationen, die vom Lizenzgeber entwickeln, die sich jeweils auf den Inhalt, die Arbeit, die Installation und die Implementierung der lizenzierten Software beziehen. Die lizenzierte Software umfasst automatische Abschaltfunktionen, die sie nach dem Abbrechungsdatum inoperabel machen. 2. VERTRAULICHKEIT UND EIGENTUMSRECHTE 2.1. Der Lizenznehmer bestätigt, das die lizenzierte Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers enthält. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software und dessen Kopien nicht verkaufen, abtreten, vermieten, lizenzieren, veröffentlichen, weitergeben oder auf andere Weise einer anderen Person überliefern. Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software keinem seiner Berater gegenüber veröffentlichen, es sei denn, mit schriftlicher Erlaubnis des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software mit derselben Vertraulichkeit behandeln, wie er seine eigenen persönlichen Informationen behandeln. Der Lizenznehmer wird sämtliche Kopien der lizenzierten Software vor unautorisierter Veröffentlichung schützen, und wird deren Sichermerkmale nicht manipulieren, umgehen oder ändern oder dies versuchen, und wird alle zumutbare Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Lizenz von keiner Person verletzt werden, die unter der Kontrolle oder im Dienst des Lizenznehmers steht. Der Lizenznehmer stimmt auch zu, dass er keiner Person unter seiner Kontrolle oder in seinem Dienst erlaubt, den Objektcode der lizenzierten Software zu zerlegen oder dies zu versuchen. 2.2. Alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information und andere Rechte am geistigen Eigentum der lizenzierten Software sind und werden der wertvolle Besitz des Lizenzgebers bleiben. Alle Verpflichtungen zur Vertraulichkeit werden nach Beendigung dieser Lizenz für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahren fortbestehen. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für Information, die jeweils: 2.2.1. von einer Partei separat von der anderen Partei entwickelt wurden, was schriftlich bewiesen ist; oder 2.2.2. ohne rechtliche Einschränkung von einer dritten Person mit dem Recht zur Überlieferung oder Offenlegung erhalten wurde; oder 2.2.3. öffentlich verfügbar ist, außer aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten der empfangenden Partei. 3. VERVIELFÄLTIGUNG UND URHEBERRECHTE Die lizenzierte Software ist durch das Urheberrechtgesetz von [LAND] geschützt. Der Lizenznehmer darf ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Lizenzgebers keinen Teil der lizenzierten Software kopieren oder anderweitig vervielfältigen. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er keiner anderen Person die Vervielfältigung irgendeines Teils der lizenzierten Software für irgendeinen Zweck erlauben darf. Der Lizenznehmer darf keine urheberrechtlichen Vermerke oder andere Eigentumsvermerke von der lizenzierten Software entfernen. Die Existenz der urheberrechtlichen Vermerke ist oder bedeutet nicht die Anerkennung der lizenzierten Software als lizenzfrei oder als etwas anderes als eine unveröffentlichte Arbeit mit allen unter dem Urheberrechtsgesetz vorbehaltenen Rechten. 4. GARANTIEN 4.1. Der Lizenzgeber erklärt und garantiert gegenüber dem Lizenznehmer, dass der Lizenzgeber berechtigt ist, diese Lizenz zu erteilen und, nach bestem Wissen des Lizenzgebers, die lizenzierte Software keine Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte anderer verletzt. 4.2. Der Lizenzgeber wird, auf eigene Kosten, jedes Verfahren gegen den Lizenznehmer verteidigen, soweit es auf einem Anspruch begründet ist, dass die lizenzierte Software, die vom Lizenznehmer im Rahmen der Lizenz benutzt wird, die Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte in [LAND] verletzt, sofern der Lizenznehmer (i) den Lizenzgeber schnell schriftlich über den Anspruch benachrichtigt, und (ii) dem Lizenzgeber volle Autorität und Informationen gibt, die für den Lizenzgeber erforderlich sind, um einen solchen Anspruch zu regeln

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