- Haftungsfreistellung (Indemnification)
- Vereinbarung, wonach ein Unternehmen eine Person vor Schadensersatzforderungen und Ausgaben schĂŒtzt, die aus ihrer TĂ€tigkeit als Direktor oder Vorstandsmitglied entstehen.
- Schadloshaltung
- Finanzielle EntschĂ€digung oder Ăbernahme von Kosten (Anwaltskosten, Urteile, BuĂgelder) durch das Unternehmen.
- Direktor oder Vorstandsmitglied
- Person, die im Auftrag des Unternehmens Managemententscheidungen trifft und FĂŒhrungsverantwortung trĂ€gt.
- Ausgaben
- Im Sinne der Vereinbarung: SchĂ€den, Urteile, Geldstrafen, BuĂgelder, Vergleiche, Anwaltskosten und alle Kosten zur Durchsetzung der Haftungsfreistellung.
- Verfahren
- Alle drohenden, hÀngigen oder abgeschlossenen Klagen, Prozesse oder Verwaltungsverfahren, in die das Vorstandsmitglied aufgrund seiner TÀtigkeit verwickelt ist.
- Ehrlich und in gutem Glauben
- Rechtliche Voraussetzung, dass das Vorstandsmitglied im Sinne des Unternehmens gehandelt hat und sich nicht böswillig oder fahrlÀssig verhalten hat.
- D&O-Versicherung
- Directors & Officers Liability Insurance â Berufshaftpflichtversicherung fĂŒr Direktoren und FĂŒhrungskrĂ€fte.
- Statuten oder Satzung
- Grundlegendes Regelwerk eines Unternehmens, das die GrĂŒndung, Verwaltung und Betrieb regelt.
- AbtretungsempfÀnger
- Person oder Partei, an die Rechte oder AnsprĂŒche ĂŒbertragen (abgetreten) werden.
- Körperschaftsrecht
- Gesamtheit der Gesetze und Regelungen, die GrĂŒndung, Struktur und Verwaltung von Unternehmen regeln.