Vereinbarung über eine Website-Verlinkung

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FreiVereinbarung über eine Website-Verlinkung

Auf einen Blick

Was es ist
Eine Vereinbarung über eine Website-Verlinkung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen zwei Websitebetreibern, der die Bedingungen für die gegenseitige oder einseitige Platzierung von Links regelt. Diese Vorlage ist als ausfüllbarer Word-Download verfügbar und enthält alle wesentlichen Klauseln für sichere Link-Partnerschaften im deutschsprachigen Raum.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen dieses Dokument, wenn Sie mit einer anderen Website einen Link-Austausch vereinbaren möchten oder wenn Sie einen Link auf Ihrer Website gegen Gebühr oder Gegenleistung bereitstellen. Dies ist insbesondere für Online-Marketing, Affiliate-Programme und strategische Partnerschaften relevant.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält Regelungen zur grafischen Gestaltung und Positionierung des Links, Vergütungsoptionen (pauschale Gebühren oder erfolgsabhängige Werbeeinnahmen), Tracking-Verpflichtungen, Garantien beider Parteien und Bestimmungen zum Status als unabhängige Auftragnehmer.

Was ist eine Vereinbarung über eine Website-Verlinkung?

Eine Vereinbarung über eine Website-Verlinkung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag, der zwischen zwei Website-Betreibern die Bedingungen für die Platzierung von Links regelt. Typischerweise erklärt sich die eine Website (der "Lizenzgeber") bereit, einen grafischen Link zur anderen Website (des "Lizenznehmers") auf ihrer Seite zu platzieren — meist gegen eine Gebühr oder als Gegenleistung für einen Rücklink. Diese Vorlage ist als kostenlosen Word-Download verfügbar, enthält alle wesentlichen Klauseln und kann online bearbeitet oder als PDF exportiert werden. Sie schützt beide Seiten durch klare Regelungen zu Link-Position, Vergütung, Tracking und Gewährleistungen.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne eine schriftliche Vereinbarung können Link-Partnerschaften schnell zu Missverständnissen führen: Der eine möchte den Link auf der Homepage sichtbar, der andere versteckt ihn in der Fußzeile. Der eine zählt Klicks, der andere manipuliert Zugriffszahlen, um niedrigere Gebühren zu rechtfertigen. Zahlungsfälligkeiten bleiben unklar, und einer der Partner entfernt den Link einfach, ohne Vorankündigung. Eine Vereinbarung schafft Klarheit, schützt vor Missbrauch durch Bot-Traffic und legt fest, wie Audits durchgeführt werden und welche Gebühren anfallen. Besonders bei Werbeeinnahmen-Modellen ist Transparenz entscheidend — eine gute Vereinbarung vermeidet Streitigkeiten und kostspielige Rechtsverfahren. Nutzen Sie diese Vorlage, um von Anfang an professionelle Standards zu setzen.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Einfache, vorhersehbare Kosten; ideal für kleine Websites oder kurzfristige Partnerschaften.Pauschalgebühr-Modell
Performance-basiert; Vergütung hängt von tatsächlichen Besuchern ab, die den Link klicken.Werbeeinnahme-Modell
Beide Seiten linken aufeinander; kann ohne Gebühren oder mit Bonus-Klauseln ausgestaltet werden.Gegenseitiger Link-Austausch
Befristete Kampagnen (z. B. 3 oder 6 Monate); für Promotionen und saisonale Kooperationen.Zeitlich begrenzte Link-Aktion
Höhere Gebühr für garantierte prominente Position; schließt konkurrierende Links aus.Exklusive Link-Platzierung
Mehrere Links auf verschiedenen Unterseiten; differenzierte Gebühren pro Platzierung.Multi-Seiten-Link-Vereinbarung
Vergütung basiert auf Umsätze, die über den Link generiert werden, nicht nur auf Klicks.Affiliate-Kommissions-Modell

Häufige Fehler vermeiden

❌ Ungenaue oder fehlende Link-Positionierung

Warum es wichtig ist: Ohne exakte Größen- und Platzierungsangaben kann der Lizenznehmer den Link in eine Fußzeile oder einen unsichtbaren Bereich schieben, wodurch der Traffic-Nutzen sinkt.

Fix: Definieren Sie Pixel-Größen und exakte visuelle Position (z. B. 'obere Hälfte der Homepage, links neben Navigationsmenü, mindestens 300×250 px').

❌ Unklare Definition von Werbeeinnahmen und Hit-Tracking

Warum es wichtig ist: Mehrdeutige Begriffe führen zu Streitigkeiten bei der Gebührenberechnung und ermöglichen Manipulationen durch Bot-Traffic oder willkürliche Zählweise.

Fix: Definieren Sie exakt, was als Werbeeinnahmen zählt (brutto minus welche Provisionen?), und legen Sie fest, dass nur echte Benutzer-Sessions zählen (mit Bot-Detection).

❌ Fehlende oder unbegrenzte Audit-Rechte

Warum es wichtig ist: Ohne Audit-Recht kann der Lizenzgeber Manipulationen nicht überprüfen; zu häufige Audits behindern den Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers.

Fix: Kombinieren Sie: Lizenzgeber hat Audit-Recht mit 10–30 Tagen Vorlaufzeit und maximal halbjährlich (oder auf begründeten Verdacht hin).

❌ Keine Klausel gegen Künstliche Steigerung von Hit-Zahlen

Warum es wichtig ist: Der Lizenzgeber oder ein Dritter kann Bot-Verkehr auf den Link lenken, um die Gebühren künstlich zu senken (bei Werbeeinnahmen-Modell) oder um Qualität vorzutäuschen.

Fix: Ergänzen Sie eine Klausel: 'Lizenzgeber darf nicht Bot-Verkehr, Auto-Refresh oder sonstige künstliche Methoden nutzen, um Hits zu erhöhen; Verstoß führt zu sofortiger Kündigung.'

❌ Zu vage Zahlungsfrist und Zahlungsbedingungen

Warum es wichtig ist: Unklare Fristen führen zu Zahlungsverzug, Mahnungen und juristischen Auseinandersetzungen; wichtig sind Kontodetails und Verzugszinsen.

Fix: Schreiben Sie konkret: 'Zahlung spätestens zum 15. des Folgemonats auf Konto [IBAN], bei Verspätung 5 % Verzugszins pro Monat.'

❌ Fehlende Kündigungsklauseln und Laufzeitregelungen

Warum es wichtig ist: Ohne klare Kündigung kann eine Seite einseitig Links wegnehmen oder der Vertrag läuft unbefristet weiter, obwohl eine Partei aussteigen möchte.

Fix: Definieren Sie die Laufzeit (z. B. 12 Monate), Kündigungsfrist (z. B. 30 Tage zum Monatsende) und ob Kündigung aus wichtigem Grund sofort möglich ist.

Die 9 wichtigsten Klauseln, erklärt

Präambel und Parteiangaben

In einfacher Sprache: Feststellung, wer die Vertragsparteien sind, wo sie ihren Sitz haben, und welche Websites betrieben werden.

Beispielformulierung
Der Lizenzgeber ist der Eigentümer und Betreiber einer Website im World Wide Web, die [BESCHREIBEN] gewidmet ist, und sich auf der folgenden Domain-Adresse befindet: [ADRESSE].

Häufiger Fehler: Unvollständige oder ungenaue Angaben zu Firmensitz oder Website-URL; dies führt zu Unklarheiten bei der Durchsetzung des Vertrags.

Link-Grafik und Positionierung

In einfacher Sprache: Regelt Größe, Gestaltung und prominente Platzierung des Links (z. B. auf der Homepage) sowie die technische Auflösung.

Beispielformulierung
Der Lizenzgeber platziert das Image des Lizenznehmers auf die Homepage des Lizenzgebers mit einer Größe von nicht weniger als [NUMMER] Pixel x [NUMMER] Pixel, sichtbar beim ersten Laden in Standardbrowsern.

Häufiger Fehler: Zu vage Positionierungsbeschreibungen (z. B. 'prominente Stelle') ohne exakte Pixel-Angaben; dies führt zu Streitigkeiten über tatsächliche Sichtbarkeit.

Link-Funktionalität und Zielseite

In einfacher Sprache: Legt fest, dass der Link die Homepage des Lizenznehmers laden muss und nicht auf automatisch umleitende oder sich selbst neu ladende Seiten verweisen darf.

Beispielformulierung
Das Image des Lizenznehmers, wenn es angeklickt wird, leitet den Benutzer zur Homepage des Lizenznehmers weiter und nicht auf automatisch sich neuladende oder weiterleitende Seiten.

Häufiger Fehler: Fehlende Regelung zur Zielseite; der Lizenznehmer leitet den Traffic zur Anmeldung oder zu versteckten Seiten um statt zur Homepage.

Vergütungsalternative I – Pauschalgebühr

In einfacher Sprache: Monatliche Festgebühr, die der Lizenznehmer für die Link-Platzierung bezahlt, unabhängig von Besucherzahlen.

Beispielformulierung
Der Lizenznehmer bezahlt dem Lizenzgeber eine monatliche Pauschale von [BETRAG] EUR pro Monat.

Häufiger Fehler: Keine Klausel zur Zahlungsfrist oder zum Inkasso; dies führt zu Zahlungsverzug und Streit über fällige Summen.

Vergütungsalternative II – Werbeeinnahmen-Anteil

In einfacher Sprache: Vergütung, die sich an den Werbeeinnahmen der Lizenznehmer-Website orientiert und an die Quote der über den Link kommenden Besucher gekoppelt ist.

Beispielformulierung
Der Lizenznehmer bezahlt einen Anteil an seinen Werbeeinnahmen, berechnet monatlich durch Multiplikation (Gesamtwerbeeinnahmen × Prozentsatz des Lizenzgebers), wobei der Prozentsatz = Hits über Link / Gesamthits × 100.

Häufiger Fehler: Unklare Definition von 'Werbeeinnahmen' oder fehlende Ausschlussklauseln für Bot-Traffic; dies ermöglicht Manipulationen und verfälscht Gebührenberechnungen.

Hit-Definition und Tracking-Verantwortung

In einfacher Sprache: Ein Hit ist das Laden einer Seite durch einen echten Benutzer; der Lizenznehmer führt Aufzeichnungen und muss vor Manipulation durch Bot-Traffic oder künstliche Steigerung schützen.

Beispielformulierung
Ein Hit tritt auf, wenn ein Benutzer eine Seite der Website des Lizenznehmers lädt. Der Lizenznehmer trägt Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines Tracking-Systems und darf dem Lizenzgeber nicht erlauben, künstlich Hits zu erhöhen.

Häufiger Fehler: Fehlende Kontrolle über Tracking-Daten; der Lizenznehmer manipuliert Zahlen durch Bot-Traffic oder falsche Cookies, um höhere Gebühren zu vermeiden.

Audit- und Prüfungsrecht

In einfacher Sprache: Der Lizenzgeber hat das Recht, die Aufzeichnungen und Tracking-Daten des Lizenznehmers nach schriftlicher Ankündigung zu überprüfen (maximal alle 6 Monate).

Beispielformulierung
Der Lizenzgeber hat das Recht, die Bücher und Aufzeichnungen des Lizenznehmers an dessen Hauptniederlassung nach schriftlicher Mitteilung mit [NUMMER] Tagen Vorlaufzeit zu prüfen, wobei Kontrollen nur einmal pro halbes Jahr erlaubt sind.

Häufiger Fehler: Unbegrenzte oder unangemeldete Audit-Rechte; dies erzeugt praktische Hemmnisse und verstößt gegen Geschäftszweige des Lizenznehmers.

Unabhängiger Auftragnehmer-Status

In einfacher Sprache: Feststellung, dass die beiden Websites unabhängig operieren, keine Agentur-, Partner- oder Angestelltenverhältnis besteht und keine Partei die andere an Verpflichtungen binden darf.

Beispielformulierung
Die Parteien sind unabhängige und selbstständige Rechtspersonen. Nichts in dieser Vereinbarung schafft eine Agentur-, Partnerschafts- oder Angestelltenbeziehung. Keine Partei hat Befugnis, die andere Partei an Schulden oder Verpflichtungen zu binden.

Häufiger Fehler: Mehrdeutige oder fehlende Klausel; dies führt zu Streitigkeiten, ob eine Agenturbeziehung besteht und wer haftbar ist.

Zusagen und Gewährleistungen

In einfacher Sprache: Beide Parteien garantieren, dass sie das Recht haben, den Vertrag einzugehen, dass die Website keine Eigentumsrechte Dritter verletzt (Urheberrechte, Marken, Datenschutz).

Beispielformulierung
Die bestätigende Partei hat das uneingeschränkte Recht, in diese Vereinbarung einzutreten und ihre Website verletzt keinerlei Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Datenschutzrechte Dritter.

Häufiger Fehler: Zu kurz gehaltene Gewährleistungen; falls die Website des Lizenznehmers gesperrt wird wegen Urheberrechtsverletzung, kann der Lizenzgeber haftbar gemacht werden für fortdauernde Link-Platzierung.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Parteiangaben eintragen

    Füllen Sie Firmennamen, Rechtsform, Gründungsort, Bundesland und vollständige Adressen beider Parteien aus. Vergewissern Sie sich, dass die Daten mit dem Handelsregister übereinstimmen.

    💡 Nutzen Sie die vollständige juristische Bezeichnung Ihrer Firma (z. B. 'XY GmbH' statt nur 'XY'), um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  2. 2

    Domain-Adressen und Website-Beschreibungen hinzufügen

    Geben Sie die genaue URL jeder Website an (z. B. www.beispiel.de) und eine kurze Beschreibung des Website-Inhalts (z. B. 'Online-Shop für Fitness-Equipment').

    💡 Beschreibungen sollten präzise sein, damit beide Seiten keine Missverständnisse über die Partnerschaft haben.

  3. 3

    Vergütungsmodell wählen

    Entscheiden Sie, ob Sie die Alternative I (feste monatliche Gebühr) oder Alternative II (Werbeeinnahme-Anteil) nutzen möchten, und füllen Sie den Betrag oder Prozentsatz ein.

    💡 Für einfache Verhältnisse empfiehlt sich eine Pauschalgebühr; bei komplexem Content und vielen Einnahmeströmen ist das Werbeeinnahmen-Modell transparenter.

  4. 4

    Link-Grafik und Positionierung spezifizieren

    Geben Sie die exakte Größe des Links in Pixeln an (z. B. 300 x 250 Pixel) und die genaue Position (Homepage, sichtbar beim ersten Laden, oberhalb der Falzlinie).

    💡 Standardgrößen sind 300×250 (Medium Rectangle), 728×90 (Leaderboard) oder 468×60 (Half Banner); wählen Sie eine, die zur Website des Lizenzgebers passt.

  5. 5

    Audit- und Tracking-Bedingungen eintragen

    Geben Sie die Anzahl der Tage Vorlaufzeit für Audit-Ankündigungen ein (üblicherweise 10–30 Tage) und die maximal erlaubte Audit-Häufigkeit (typisch: halbjährlich).

    💡 Zu kurze Vorfristen oder zu häufige Audits können für den Lizenznehmer belastend sein; halten Sie es fair und pragmatisch.

  6. 6

    Zahlungstermine und Kontaktdaten festlegen

    Bestimmen Sie, bis wann Zahlungen fällig sind (z. B. bis zum Ende des Folgemonats) und tragen Sie genaue Bankinformationen oder Zahlungsmittel ein.

    💡 Nutzen Sie klare Formulierungen wie 'spätestens bis zum 15. des Folgemonats' statt vager Begriffe wie 'innerhalb einer Frist'.

  7. 7

    Unterschriften und Datum hinzufügen

    Beide Parteien müssen den Vertrag unterzeichnen und das Datum des Inkrafttretens eintragen. Original oder qualifizierte elektronische Signatur sind rechtsverbindlich.

    💡 Empfohlen: Ausdrucken, beidseitig unterschreiben und einscannen; oder moderne E-Signatur-Dienste nutzen (z. B. DocuSign, Adobe Sign).

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich rechtliche Beratung für diese Vereinbarung?

Ja, eine anwaltliche Prüfung ist empfohlen, vor allem wenn hohe Vergütungen involviert sind oder wenn die Website des Lizenznehmers urheberrechtlich sensible Inhalte enthält. Ein Anwalt kann Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells berücksichtigen und jurisdiktionsspezifische Klauseln einfügen (z. B. deutsche vs. österreichische Rechtsprechung). Für einfache, kleinere Link-Kooperationen reicht diese Vorlage meist aus.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Pauschalgebühr und Werbeeinnahmen-Modell?

Pauschalgebühren (Modell I) sind einfach zu berechnen und unabhängig von Besucherzahlen; ideal für vorhersehbare Einnahmen. Werbeeinnahmen-Modelle (Modell II) sind fair, wenn beide Seiten von hohem Traffic profitieren; erfordern aber genaue Tracking-Systeme und Audits. Wählen Sie Modell I für unkomplizierte Partnerschaften, Modell II für langfristige strategische Allianzen mit viel Datenverkehr.

Wer trägt das Risiko, wenn die Website des Lizenznehmers gehackt wird oder illegal wird?

Das hängt von der Gewährleistungsklausel ab. Üblicherweise garantiert jede Partei, dass ihre Website keine Rechte Dritter verletzt. Wenn die Website des Lizenznehmers gehackt wird oder illegal Inhalte verbreitet, kann der Lizenzgeber den Link entfernen (besonders mit einer Kündigungsklausel). Der Lizenznehmer sollte sich versichern und Compliance-Maßnahmen ergreifen; der Lizenzgeber sollte durch Audits und Monitoring der verlinkten Seite ein Mindestmaß an Sicherheit überprüfen.

Wie oft darf der Lizenzgeber Audits durchführen?

Die Vorlage sieht vor: maximal alle sechs Monate, mit [NUMMER] Tagen schriftlicher Vorankündigung. Das ist ein guter Standard, da es dem Lizenznehmer Zeit gibt, Unterlagen bereitzustellen, und verhindert Überbelastung. In Ausnahmefällen (z. B. begründeter Verdacht auf Betrug) kann eine Zusatzklausel sofortige Prüfung ermöglichen. Ohne Auditrecht haben Sie keinen Weg, Manipulationen zu überprüfen.

Was passiert, wenn der Lizenznehmer die vereinbarte Gebühr nicht bezahlt?

Sie sollten eine Klausel hinzufügen, die Verzugszinsen (z. B. 5–8 % p. a.) und die Möglichkeit zur Kündigung bei Zahlungsverzug vorsieht. Typisch: 'Bei Zahlungsverzug läuft eine Mahnung; nach 14 Tagen Mahnfrist ohne Zahlung kann der Lizenzgeber den Link entfernen und Schadensersatz geltend machen.' In Deutschland können Sie auch Inkasso oder Klage einleiten. Eine klare Zahlungsfrist (z. B. 'bis 15. des Folgemonats') ist essentiell.

Was ist der Unterschied zwischen dieser Vereinbarung und einem Affiliate-Link-Vertrag?

Ein Link-Vertrag regelt hauptsächlich die Platzierung und das Tracking eines Grafik-Links gegen Gebühr. Ein Affiliate-Vertrag geht weiter: Der Affiliate verdient Provisionen, wenn Besucher über den Link nicht nur die Seite besuchen, sondern auch einen Kauf tätigen oder eine Aktion durchführen (z. B. Newsletter-Anmeldung). Diese Vorlage kann für einfache Affiliate-Modelle genutzt werden, wenn Sie die Vergütungsklausel auf 'Provision pro Kauf' anpassen; für komplexe Affiliate-Programme empfehlen wir einen spezialisierten Affiliate-Vertrag.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Affiliate-Marketing-Vertrag

Ein Affiliate-Vertrag regelt Provisionen für Verkäufe oder Konversionen, die über einen Link erfolgen. Ein Link-Vereinbarung-Vertrag fokussiert auf die Platzierung und das Tracking des Links selbst, meist gegen eine feste Gebühr oder einen Anteil an den Werbeeinnahmen der Website. Nutzen Sie diese Vorlage, wenn Sie primär Traffic von einer bestimmten Site ankurbeln möchten; nutzen Sie einen Affiliate-Vertrag, wenn Sie für tatsächliche Verkäufe zahlen möchten.

vs Zusammenarbeitsvereinbarung / Joint-Venture-Vereinbarung

Eine Zusammenarbeitsvereinbarung regelt eine breitere Partnerschaft (gemeinsame Projekte, Ressourcen-Sharing, Gewinnbeteiligung). Diese Link-Vereinbarung ist viel spezifischer und narrower — sie regelt nur die Platzierung und Vergütung eines Links. Nutzen Sie diese Vorlage für einfache Link-Kooperationen; nutzen Sie eine Zusammenarbeitsvereinbarung, wenn Sie ein gemeinsames Produkt oder eine Marketingkampagne entwickeln.

vs Werbevertrag / Display-Advertising-Vertrag

Ein Werbevertrag regelt die Schaltung von Anzeigen (Banner, Text, Video) auf einer Website gegen Pauschalbetrag oder CPM (Cost per Mille). Ein Link-Vereinbarung-Vertrag regelt spezifisch einen einzelnen Link (meist mit Zielseite). Sie sind verwandt, aber nicht identisch. Nutzen Sie diese Vorlage, wenn ein einzelner Link die Hauptleistung ist; nutzen Sie einen Werbevertrag für umfassendere Display-Kampagnen mit mehreren Anzeigentypen.

vs Datenschutzvereinbarung / Datenverarbeitungsvertrag (DPA)

Eine Datenschutzvereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Besucherdaten, IP-Adressen) zwischen zwei Parteien gemäß DSGVO. Diese Link-Vereinbarung enthält keine Datenschutzbestimmungen, sollte aber mit einem DPA ergänzt werden, wenn Besucherdaten ausgetauscht oder getrackt werden. Nutzen Sie diese Vorlage für den Link-Vertrag selbst und ergänzen Sie ein separates DPA für Datenschutzkonformität.

Branchenspezifische Hinweise

E-Commerce und Online-Retail

Online-Shops nutzen Link-Vereinbarungen, um Besucherverkehr von komplementären Shops (z. B. Mode mit Schuhmarken) zu erhalten und gegenseitige Links zu vereinbaren.

Content Publishing und Blogs

Blogbetreiber monetarisieren Linkplätze durch Werbeeinnahme-Modelle und sichern sich vertraglich gegen manipulierten Traffic ab.

Digitales Marketing und Agenturen

Marketingagenturen verhandeln Link-Kampagnen für Kunden und benötigen rechtssichere Vereinbarungen, um Qualität und Leistung zu garantieren.

Informationsportale und Verzeichnisse

Branchenverzeichnisse und Fachportale verkaufen Premium-Links an Unternehmen und regeln Platzierung, Dauer und Sichtbarkeit vertraglich.

Software-as-a-Service (SaaS)

SaaS-Anbieter kooperieren mit Integrationsplattformen oder Marketplace-Betreibern und regeln gegenseitige Link-Platzierung zur Kundgewinnung.

Non-Profit und Verbände

Gemeinnützige Organisationen tauschen Links untereinander zur gegenseitigen Unterstützung; eine Vereinbarung stellt sicher, dass Links nicht ohne Grund entfernt werden.

Hinweise zur Rechtsprechung

Die Vorlage ist auf deutsches Recht ausgerichtet (BGB, HGB) und eignet sich für Vereinbarungen mit Sitz beider Parteien in Deutschland oder wenn Sie deutsches Recht wählen. Achten Sie darauf, dass beide Seiten sich einigen, unter welches Bundesland die Klauseln fallen sollen.

In Österreich sind die Grundprinzipien identisch (ABGB analog zum BGB); diese Vorlage ist daher mit minimalen Anpassungen verwendbar. Nutzen Sie österreichische Anwaltsreferenzen für spezifische Audit- und Datenschutz-Klauseln nach österreichischem Datenschutzgesetz.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenKleine, kurzfristige Link-Kooperationen mit klarer Pauschalgebühr und niedrigem finanziellen Risiko (unter 1.000 EUR/Monat).0 EUR (diese Vorlage kostenlos)15–30 Minuten zum Ausfüllen; sofort einsatzbereit
Vorlage + RechtsprüfungMittlere Partnerschaften mit komplexeren Vergütungsmodellen (Werbeeinnahmen-Anteil) oder unbeklärten urheberrechtlichen Fragen der Lizenznehmer-Website.200–600 EUR für anwaltliche Stichprobe/Prüfung30–60 Minuten Prüfung durch Anwalt; Vorbereitungszeit 1–2 Tage
MaßgeschneidertLangfristige, hochwertige Link-Partnerschaften (über 5.000 EUR/Monat), internationale Parteien oder besondere Klauseln (Exklusivität, Konkurrenzschutz, Kündigung).1.000–2.500 EUR für maßgeschneiderten Vertrag vom Anwalt3–7 Arbeitstage für Erstgespräch, Drafting, Verhandlung und Finalisierung

Glossar

Lizenzgeber
Die Website-Betreiberin oder der Website-Betreiber, die/der den Link auf ihrer/seiner Website platziert und dafür Gebühren oder andere Leistungen erhält.
Lizenznehmer
Die Website-Betreiberin oder der Website-Betreiber, auf deren/dessen Website der Link führt und die/der für die Linkplatzierung bezahlt oder leistet.
Grafik-Link
Ein visuelles Element (Bild, Logo, Button) auf der Website des Lizenzgebers, das auf die Website des Lizenznehmers verlinkt.
Seitenaufruf (Hit)
Das Laden einer Webseite durch einen Benutzer; wird zur Verfolgung von Link-Qualität und Gebührenberechnung herangezogen.
Domain-Adresse
Die Internet-Adresse (URL) einer Website, z. B. www.beispiel.de.
Werbeeinnahmen
Gesamte Bruttoeinnahmen einer Website aus Werbung (z. B. Banner, Anzeigen), abzüglich Provisionen von Werbenetzwerken.
Unabhängiger Auftragnehmer
Rechtliches Verhältnis zwischen zwei Parteien, das ausdrücklich keine Angestellten-, Partner- oder Agenturbeziehung darstellt.
Gewährleistung
Schriftliche Zusage eines Vertragspartners, dass bestimmte Fakten wahr sind (z. B. dass die Website keine Urheberrechte verletzt).
Reziprok
Gegenseitig; gegenseitiger Link-Austausch bedeutet, dass beide Seiten jeweils einen Link zur anderen platzieren.
Tracking-System
Technische Lösung zur Verfolgung und Zählung von Klicks und Besuchen, die über einen bestimmten Link erfolgen.
Homepage
Die Startseite einer Website; üblicherweise die erste Seite, die ein Besucher sieht.
Befugnis (scheinbar vs. konkludent)
Scheinbare Befugnis: wie sie sich nach außen darstellt; konkludente Befugnis: wie sie sich aus konkludentem Verhalten ergibt.

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