- Handler
- Unabhängiger Vertragspartner, der bevollmächtigt ist, die Produkte des Unternehmens zu vertreiben und zu verkaufen.
- Vertriebsstelle
- Physischer Ort oder Geschäftslokal, an dem der Händler die Produkte ausstellen und verkaufen darf.
- Zu vertreibende Produkte
- Die spezifischen Waren oder Produkte, die der Händler gemäß dieser Vereinbarung vertreiben darf (aufgeführt in Anlage A).
- Nicht-exklusiv
- Das Recht des Unternehmens, mehrere Händler in der gleichen Region zu ernennen; der Händler hat keinen Gebietsschutz.
- Schulungspflicht
- Verpflichtung des Händlers, Mitarbeiter in Produktkenntnissen und Verkaufstechniken auszubilden; Kosten trägt der Händler.
- Haftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz, den der Händler unterhalten muss, um das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen durch Fehler oder Unterlassungen des Händlers zu schützen.
- Kundendienst
- Technischer Support, Wartung, Reparatur und Behebung von Mängeln sowohl vor als auch nach dem Verkauf eines Produkts.
- Garantie- oder Servicevertrag
- Vertrag zwischen Kunde und Händler über den Umfang und die Dauer der kostenlosen oder kostenpflichtigen Wartung eines Produkts.
- Unabhängiger Vertragspartner
- Rechtlicher Status, der klarstellt, dass der Händler keine Arbeitnehmer des Unternehmens ist und eigenverantwortlich handelt.
- Reklamation
- Beschwerde oder Beanstandung eines Kunden über ein mangelhaftes oder fehlerhaftes Produkt.
- Erstattungsplan
- Gebührentarif oder Kostenerstattungsrichtlinie, nach der der Händler für erbrachte Reparatur- und Servicearbeiten entschädigt wird.