- Vorstandsbeschluss
- Eine formale Entscheidung des Vorstands oder der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft, die dokumentiert wird und bindend für die Gesellschaft ist.
- Fahzeugleasig
- Ein Mietvertrag für ein Fahrzeug, bei dem der Leasinggeber das Eigentum behält und der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung für einen vereinbarten Zeitraum erhält.
- KFZ-Kennzeichen
- Die behördliche Registrierungsnummer eines Fahrzeugs, die auf dem Nummernschild angebracht ist.
- Seriennummer
- Eine eindeutige Identifikationsnummer des Fahrzeugs (auch Fahrgestellnummer genannt), die zur Unterscheidung von anderen Fahrzeugen verwendet wird.
- Mietvereinbarung
- Ein Vertrag zwischen Fahzeugeigentümer und Fahzeugnehmer, der die Bedingungen der Nutzung, Gebühren und Verantwortlichkeiten regelt.
- Geschäftsführung
- Die Leitungsorgane einer Kapitalgesellschaft, die für die Geschäftsführung und Vertretung verantwortlich sind.
- Kapitalgesellschaft
- Ein Unternehmenstyp wie GmbH oder Aktiengesellschaft, bei dem die Gesellschafter nicht persönlich haftbar sind.
- Beschlussfähigkeit
- Die Fähigkeit eines Organs, gültige Beschlüsse zu fassen; erfordert üblicherweise eine Mindestteilnehmerquote.
- Notwendiger Mehrheit
- Die erforderliche Abstimmungsmehrheit für Entscheidungen bei Vorstandssitzungen.
- Beigefügte Mietvereinbarung
- Der konkrete Leasingvertrag, der die Bedingungen der Fahzeuganmietung regelt und dem Vorstandsbeschluss beigefügt wird.