- Vorstandsbeschluss
- Formale Beschlussfassung durch den Vorstand einer Kapitalgesellschaft, die eine wichtige Geschäftsentscheidung dokumentiert und rechtlich verbindlich macht.
- Ordnungsgemäße Versammlung
- Bestätigung, dass die Vorstandssitzung gemäß Satzung und Gesetz einberufen und durchgeführt wurde.
- Stammaktien
- Grundform von Unternehmensanteilen, die den typischen Aktionärsrechten entsprechen (Stimmrecht, Dividendenbezug).
- Genehmigtes Grundkapital
- Vorrat an Kapital, das das Vorstandsgremium gemäß Satzung und Gesellschaftertagsbeschluss ohne weitere Abstimmung zur Kapitalerhöhung nutzen darf.
- Kaufvereinbarung
- Separater Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der die genauen Bedingungen, den Preis und die Fristen des Aktienkaufs regelt.
- Körperschaft
- Juristische Person, also das Unternehmen selbst (GmbH, AG usw.), das als rechtlich eigenständiges Subjekt Verträge schließt.
- Ermächtigung
- Bevollmächtigung des Vorstands, um im Namen der Gesellschaft rechtliche Handlungen (z.B. Unterzeichnung) vorzunehmen.
- Veräußerung
- Verkauf oder Übertragung von Vermögenswerten (hier: Aktien) durch den Verkäufer auf den Käufer.
- Dividende
- Gewinnbeteiligung, die Aktionäre basierend auf ihrem Anteil am Unternehmen erhalten.
- Due Diligence
- Sorgfältige Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens hinsichtlich Finanzen, Recht und Betrieb vor Abschluss des Kaufs.