- Betriebsvermögen
- Alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die zur Betriebstätigkeit erforderlich sind — wie Maschinen, Ausrüstungen, Forderungen, Warenbestände und Lizenzen.
- Vorstandsbeschluss
- Formale schriftliche Entscheidung des Vorstands oder der Geschäftsführung, die strategische oder operative Handlungen genehmigt und die Geschäftsführer ermächtigt.
- Ermächtigung
- Vollmacht oder Autorisierung, die dem Vorstand oder einzelnen Direktoren durch Beschluss erteilt wird, um bestimmte Handlungen durchzuführen.
- Kaufvertrag
- Rechtsverbindliches Dokument, in dem Käufer und Verkäufer Einigung über den Kauf von Vermögenswerten, den Kaufpreis und die Bedingungen erklären.
- Asset-Deal
- Kauf von einzelnen Vermögensgegenständen (Assets) eines Unternehmens, ohne das Unternehmen selbst zu erwerben.
- Due Diligence
- Sorgfältige Überprüfung der finanziellen, rechtlichen und betrieblichen Verhältnisse des Zielunternehmens vor dem Erwerb.
- Direktoren
- Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer, die für die Vertretung und Leitung des Unternehmens bevollmächtigt sind.
- Kapitalgesellschaft
- Juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit — wie eine GmbH, AG oder KG — deren Anteile übertragbar sind.
- Gewährleistung
- Haftung des Verkäufers für Mängel oder Fehler am erworbenen Betriebsvermögen über einen bestimmten Zeitraum.
- Übertragung von Arbeitsverhältnissen
- Übernahme von Mitarbeitern des Verkäufers durch den Käufer im Zuge des Asset-Erwerbs, oft mit Sozialplanbestimmungen.