- Betriebsvermögen
- Alle materiellen und immateriellen WirtschaftsgĂŒter eines Unternehmens, die zur BetriebstĂ€tigkeit erforderlich sind â wie Maschinen, AusrĂŒstungen, Forderungen, WarenbestĂ€nde und Lizenzen.
- Vorstandsbeschluss
- Formale schriftliche Entscheidung des Vorstands oder der GeschĂ€ftsfĂŒhrung, die strategische oder operative Handlungen genehmigt und die GeschĂ€ftsfĂŒhrer ermĂ€chtigt.
- ErmÀchtigung
- Vollmacht oder Autorisierung, die dem Vorstand oder einzelnen Direktoren durch Beschluss erteilt wird, um bestimmte Handlungen durchzufĂŒhren.
- Kaufvertrag
- Rechtsverbindliches Dokument, in dem KĂ€ufer und VerkĂ€ufer Einigung ĂŒber den Kauf von Vermögenswerten, den Kaufpreis und die Bedingungen erklĂ€ren.
- Asset-Deal
- Kauf von einzelnen VermögensgegenstÀnden (Assets) eines Unternehmens, ohne das Unternehmen selbst zu erwerben.
- Due Diligence
- SorgfĂ€ltige ĂberprĂŒfung der finanziellen, rechtlichen und betrieblichen VerhĂ€ltnisse des Zielunternehmens vor dem Erwerb.
- Direktoren
- Vorstandsmitglieder oder GeschĂ€ftsfĂŒhrer, die fĂŒr die Vertretung und Leitung des Unternehmens bevollmĂ€chtigt sind.
- Kapitalgesellschaft
- Juristische Person mit eigener RechtsfĂ€higkeit â wie eine GmbH, AG oder KG â deren Anteile ĂŒbertragbar sind.
- GewÀhrleistung
- Haftung des VerkĂ€ufers fĂŒr MĂ€ngel oder Fehler am erworbenen Betriebsvermögen ĂŒber einen bestimmten Zeitraum.
- Ăbertragung von ArbeitsverhĂ€ltnissen
- Ăbernahme von Mitarbeitern des VerkĂ€ufers durch den KĂ€ufer im Zuge des Asset-Erwerbs, oft mit Sozialplanbestimmungen.