- Betriebsgeheimnis
- Geschäftliche oder technische Information, die nicht allgemein bekannt ist und Ihrem Unternehmen wirtschaftlichen Wert verleiht.
- Vertrauliche Informationen
- Alle Informationen, Daten, Dokumente oder Erkenntnisse, die als schützenswert definiert werden und nur unter Geheimhaltungspflicht weitergegeben werden.
- NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Englischer Fachbegriff für Geheimhaltungsvereinbarung; wird im deutschsprachigen Raum häufig als Synonym verwendet.
- Offenlegung
- Die Weitergabe oder Mitteilung von vertraulichen Informationen an eine dritte Person oder Partei.
- Firmeneigenes Eigentum
- Erfindungen, Designs, Softwareprogramme, Kundenlisten und andere Werke, die Ihr Unternehmen entwickelt und vollständig besitzt.
- Verpflichtete Person (Unterzeichnender)
- Die Person oder Partei, die sich zur Geheimhaltung verpflichtet und vertrauliche Informationen nicht unbefugt weitergeben darf.
- Vollmacht
- Berechtigung, die Sie dem Unterzeichnenden erteilen (z. B. an Geschäftsführer), Handlungen im Namen des Unternehmens durchzuführen.
- Rückwirkend geltend
- Die Vereinbarung gilt bereits für Informationen, die vor der formellen Unterzeichnung ausgetauscht wurden.
- Abwerbungsverbot
- Verpflichtung, Kunden des Unternehmens nach Beendigung der Beziehung nicht zu kontaktieren oder abzuwerben.
- Stillschweigendheit
- Verpflichtung, eine Vereinbarung oder deren Inhalte nicht öffentlich zu machen oder Dritten mitzuteilen.