1
Parteien und EffektivitÀtsdatum eintragen
FĂŒllen Sie die vollstĂ€ndigen Namen, Rechtsstatus (z. B. GmbH, AG) und registrierten Adressen beider Parteien ein. Legen Sie das EffektivitĂ€tsdatum fest, an dem die Vereinbarung wirksam wird. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben mit den aktuellen Firmendokumenten ĂŒbereinstimmen.
đĄ Verwenden Sie den aktuellen Firmensitz als offizielle Adresse, nicht PostfĂ€cher.
2
Websites und GeschÀftsbereiche konkretisieren
Im Abschnitt 'Hintergrund' beschreiben Sie die Websites und Inhalte des Unternehmens (z. B. 'Finanzberatung', 'Einzelhandelswerkzeuge'). Tragen Sie die genauen Website-URLs ein (z. B. http://www.beispiel.com). Beschreiben Sie auch das GeschÀftsmodell des Promotionsdienstleisters (z. B. Suchportal, Content-Aggregator).
đĄ Je spezifischer Sie hier sind, desto weniger Raum fĂŒr spĂ€tere Auslegungskonflikte.
3
Promotionstypen und KanÀle definieren
Legen Sie fest, welche Promotionsarten enthalten sein (Banner, Textlinks, Newsletter, Contentportale). Nennen Sie die spezifischen KanÀle, in denen Promotionen erscheinen (z. B. 'Finanzen-Channel', 'Technologie-Channel'). Tragen Sie die Anzahl und Dimensionen der Banner ein (z. B. '728 x 90 Pixel').
đĄ Verwenden Sie konkrete Beispiele wie 'oben auf der Startseite' statt vager Aussagen wie 'prominent platziert'.
4
Leistungskennzahlen und Seitenaufrufe festlegen
Tragen Sie die vereinbarten Mindestanzahl von Seitenaufrufen pro Monat oder Zeitraum ein. Definieren Sie, wie 'Gezielte Seitenaufrufe' in Ihrem speziellen Fall gezÀhlt werden. Legen Sie fest, welche Quellen zÀhlen (z. B. nur Suchportal, oder auch Newsletter und Drittseiten).
đĄ Niedrigere Verpflichtungen sind realistischer â das reduziert spĂ€ter Streitigkeiten ĂŒber NichterfĂŒllung.
5
Tracking, Datenerfassung und VergĂŒtung festlegen
Wenn das Modell auf weitergeleiteten Benutzern basiert, bestimmen Sie, wie diese gekennzeichnet und gemessen werden (z. B. ĂŒber Cookies, Affiliate-Codes). Legen Sie fest, wie oft und in welcher Form Berichte bereitgestellt werden (z. B. monatliche Abrechnung). Wenn eine GebĂŒhr oder Revenue-Sharing vorgesehen ist, tragen Sie die genauen SĂ€tze ein (z. B. '10 Euro pro Seitenaufruf' oder '20 % der Einnahmen').
đĄ Automatisiertes Tracking reduziert Streitigkeiten; manuelles ZĂ€hlen sollte vermieden werden.
6
Content-Portal und Redaktionelle Steuerung
Wenn ein Contentportal teil der Vereinbarung ist, bestimmen Sie, wer die Inhalte liefert (das Unternehmen) und wer die redaktionelle Genehmigung hat (meist der Dienstleister). Tragen Sie die Fristen ein (z. B. 'Inhalte mĂŒssen innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung live gehen'). Geben Sie an, welche Inhaltstypen akzeptabel sind (z. B. Artikel, Ressourcen-Links).
đĄ Eine unabhĂ€ngige Redaktion schĂŒtzt den Promotionsdienstleister vor Haftung fĂŒr fehlerhafte Inhalte.
7
Newsletter und E-Mail-Bestimmungen
Falls E-Mail-Marketing enthalten ist, legen Sie fest, wie oft Newsletter versendet werden, wer die Abonnenten-Liste verwaltet und wer die Inhalte bereitstellt. Verweisen Sie auf geltende Datenschutzgesetze (DSGVO, österreichisches DSG, Schweizer Datenschutzgesetz). Bestimmen Sie, ob Abmelde-Links und Datenschutz-Compliance obligatorisch sind.
đĄ Dokumentieren Sie deutlich, dass beide Parteien fĂŒr ihre Datenschutzverpflichtungen verantwortlich sind.
8
Dauer, KĂŒndigung und Geheimhaltung ĂŒberprĂŒfen
Bestimmen Sie, wie lange die Vereinbarung gĂŒltig ist (z. B. 1 Jahr mit automatischer VerlĂ€ngerung oder KĂŒndigung zum Ablauf). Legen Sie die KĂŒndigungsfrist fest (z. B. '30 Tage schriftliche KĂŒndigungsmitteilung'). ĂberprĂŒfen Sie Geheimhaltungs- und Konkurrenzbestimmungen â passen Sie diese an Ihre Branche an.
đĄ Kurze Anfangslaufzeiten (3â6 Monate) erlauben einer neuen Partnerschaft, sich zu bewĂ€hren, bevor langfristige Bindungen entstehen.