1
Parteien und Effektivitätsdatum eintragen
Füllen Sie die vollständigen Namen, Rechtsstatus (z. B. GmbH, AG) und registrierten Adressen beider Parteien ein. Legen Sie das Effektivitätsdatum fest, an dem die Vereinbarung wirksam wird. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben mit den aktuellen Firmendokumenten übereinstimmen.
💡 Verwenden Sie den aktuellen Firmensitz als offizielle Adresse, nicht Postfächer.
2
Websites und Geschäftsbereiche konkretisieren
Im Abschnitt 'Hintergrund' beschreiben Sie die Websites und Inhalte des Unternehmens (z. B. 'Finanzberatung', 'Einzelhandelswerkzeuge'). Tragen Sie die genauen Website-URLs ein (z. B. http://www.beispiel.com). Beschreiben Sie auch das Geschäftsmodell des Promotionsdienstleisters (z. B. Suchportal, Content-Aggregator).
💡 Je spezifischer Sie hier sind, desto weniger Raum für spätere Auslegungskonflikte.
3
Promotionstypen und Kanäle definieren
Legen Sie fest, welche Promotionsarten enthalten sein (Banner, Textlinks, Newsletter, Contentportale). Nennen Sie die spezifischen Kanäle, in denen Promotionen erscheinen (z. B. 'Finanzen-Channel', 'Technologie-Channel'). Tragen Sie die Anzahl und Dimensionen der Banner ein (z. B. '728 x 90 Pixel').
💡 Verwenden Sie konkrete Beispiele wie 'oben auf der Startseite' statt vager Aussagen wie 'prominent platziert'.
4
Leistungskennzahlen und Seitenaufrufe festlegen
Tragen Sie die vereinbarten Mindestanzahl von Seitenaufrufen pro Monat oder Zeitraum ein. Definieren Sie, wie 'Gezielte Seitenaufrufe' in Ihrem speziellen Fall gezählt werden. Legen Sie fest, welche Quellen zählen (z. B. nur Suchportal, oder auch Newsletter und Drittseiten).
💡 Niedrigere Verpflichtungen sind realistischer — das reduziert später Streitigkeiten über Nichterfüllung.
5
Tracking, Datenerfassung und Vergütung festlegen
Wenn das Modell auf weitergeleiteten Benutzern basiert, bestimmen Sie, wie diese gekennzeichnet und gemessen werden (z. B. über Cookies, Affiliate-Codes). Legen Sie fest, wie oft und in welcher Form Berichte bereitgestellt werden (z. B. monatliche Abrechnung). Wenn eine Gebühr oder Revenue-Sharing vorgesehen ist, tragen Sie die genauen Sätze ein (z. B. '10 Euro pro Seitenaufruf' oder '20 % der Einnahmen').
💡 Automatisiertes Tracking reduziert Streitigkeiten; manuelles Zählen sollte vermieden werden.
6
Content-Portal und Redaktionelle Steuerung
Wenn ein Contentportal teil der Vereinbarung ist, bestimmen Sie, wer die Inhalte liefert (das Unternehmen) und wer die redaktionelle Genehmigung hat (meist der Dienstleister). Tragen Sie die Fristen ein (z. B. 'Inhalte müssen innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung live gehen'). Geben Sie an, welche Inhaltstypen akzeptabel sind (z. B. Artikel, Ressourcen-Links).
💡 Eine unabhängige Redaktion schützt den Promotionsdienstleister vor Haftung für fehlerhafte Inhalte.
7
Newsletter und E-Mail-Bestimmungen
Falls E-Mail-Marketing enthalten ist, legen Sie fest, wie oft Newsletter versendet werden, wer die Abonnenten-Liste verwaltet und wer die Inhalte bereitstellt. Verweisen Sie auf geltende Datenschutzgesetze (DSGVO, österreichisches DSG, Schweizer Datenschutzgesetz). Bestimmen Sie, ob Abmelde-Links und Datenschutz-Compliance obligatorisch sind.
💡 Dokumentieren Sie deutlich, dass beide Parteien für ihre Datenschutzverpflichtungen verantwortlich sind.
8
Dauer, Kündigung und Geheimhaltung überprüfen
Bestimmen Sie, wie lange die Vereinbarung gültig ist (z. B. 1 Jahr mit automatischer Verlängerung oder Kündigung zum Ablauf). Legen Sie die Kündigungsfrist fest (z. B. '30 Tage schriftliche Kündigungsmitteilung'). Überprüfen Sie Geheimhaltungs- und Konkurrenzbestimmungen — passen Sie diese an Ihre Branche an.
💡 Kurze Anfangslaufzeiten (3–6 Monate) erlauben einer neuen Partnerschaft, sich zu bewähren, bevor langfristige Bindungen entstehen.