- Unabhängiger Auftragnehmer
- Eine Person oder ein Unternehmen, die Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen erbringt, ohne dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Auftragnehmer ist selbstständig und trägt eigene Betriebskosten.
- Lizenzeinnahmen
- Gebühren oder Anteile an Einkünften, die ein Auftragnehmer verdient, wenn die von ihm bereitgestellten Dienstleistungen oder Produkte genutzt werden, meist als Prozentsatz der Bruttoeinkünfte.
- Provisionen
- Erfolgabhängige Zahlungen an einen Auftragnehmer, typischerweise basierend auf abgeschlossenen Verkäufen oder erreichtem Umsatz.
- Vertrauliche Informationen
- Geschäftsdaten, Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen, die eine Partei der anderen nur unter Schutz offenlegt und deren Weitergabe an Dritte untersagt ist.
- Ausschließlichkeit
- Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, während der Vertragslaufzeit nicht ähnliche Dienstleistungen für Konkurrenten oder im ausgeschlossenen Personenkreis zu erbringen.
- Laufzeit
- Der Zeitraum, für den die Vereinbarung gilt, vom Startdatum bis zum Enddatum, mit Möglichkeit automatischer Verlängerung sofern keine Partei kündigt.
- Nichterfüllung (Default)
- Die Verletzung einer wesentlichen Bedingung der Vereinbarung durch eine Partei, wie z. B. Betrug, Untererfüllung oder falsche Darstellungen.
- Rückgabepflicht
- Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Kündigung der Vereinbarung alle vertraulichen Daten und Unterlagen an das Unternehmen zurückzugeben.
- Bruttoeinkünfte
- Gesamteinnahmen aus der Nutzung oder dem Verkauf durch die Dienstleistungen, bevor Kosten oder Abzüge abgezogen werden.
- Kündigungsfrist
- Die Anzahl der Tage, die eine Partei eine andere Partei vor Beendigung der Vereinbarung schriftlich benachrichtigen muss.
- Agentur oder Partnerschaft
- Ein Rechtsverhältnis, das NICHT durch diese Vereinbarung geschaffen wird; der Auftragnehmer ist unabhängig und wird nicht als Vertreter des Unternehmens tätig.